Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für Verwaltungsgerichte

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2014   KT/005/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Feil berichtet, mit Schreiben vom 10.03.2014 teilte der Präsident des Verwaltungsgerichtes Würzburg mit, dass in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die am 01.04.2015 beginnende Amtszeit anstehe. Die Wahlvorschläge sind von den Kreistagen (Plenum) der Landkreise und den Stadträten (Plenum) der kreisfreien Städte entsprechend den Vorgaben des Wahlausschusses zu erstellen.

 

Dem Kreistag wurde vom Kreisausschuss in der Sitzung am 24.07.2014 folgendes Vorgehen empfohlen:

-       Die Anzahl der Wahlvorschläge (12) werden auf die im Kreistag vertretenen Fraktionen gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.

-       Die Verteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gemäß der Geschäftsordnung.

 

Die Fraktionen des Kreistages haben nach dieser Vorgehensempfehlung die folgenden Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste benannt:

 

  1. Frau Edeltraud Fecher, Niedernberg
  2. Frau Monika Schuck, Leidersbach
  3. Herrn Adolf Zerr, Amorbach
  4. Herrn Walter Berninger, Obernburg a.Main
  5. Herrn Bernhard Stolz, Bürgstadt
  6. Herrn Dr. Ulrich Schüren, Elsenfeld
  7. Herrn Roland Weber, Collenberg
  8. Herrn Hermann Spinnler, Sulzbach a.Main
  9. Herrn Edwin Lieb, Mömlingen
  10. Herrn Frank Zimmermann, Dorfprozelten
  11. Frau Heidi Weber, Obernburg a.Main
  12. Herrn Rudi Schuck, Elsenfeld

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist nach § 28 Abs. 4 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Die benannten Personen werden in die Vorschlagsliste des Landkreises Miltenberg zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Verwaltungsgerichtes Würzburg aufgenommen.

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