Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach; Erweiterung, Umbau und Generalsanierung - Sachstand und Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2014   KT/005/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wosnik erläutert, die ersten Beratungen zum Schulbauprogramm erfolgten 2008. In der Sitzung des BA vom 13.03.2012 wurde von einem Sanierungsvolumen für das Hermann-Staudinger-Gymnasium von 37.000 m³ Schulgebäude und Kosten für die Generalsanierung von 11,1 - 17,2 Mio. € ausgegangen. Seinerzeit wurde mit einer Förderung von ca. 4,0 – 6,2 Mio. € gerechnet. Für die Sanierung der beiden Turnhallen mit ca. 6.900 m³ wurde mit Kosten zwischen 2,3 – 3,2 Mio. € und einer Förderung von 0,8 – 1,2 Mio. € gerechnet.

 

Nach dem Grundsatzbeschluss des Kreistags zur Durchführung eines Schulbauprogramms vom 26.03.2012 erfolgte Anfang 2013 die Anfrage bei der Regierung von Unterfranken nach dem förderfähigen Raumprogramm. Dieses wurde am 04.09.2013 übersandt. Das Raumprogramm sieht insgesamt 26 Klassen- und 10 Kursgruppenräume, 5 Ausweichräume, 3 Seminarräume, 4 W+P-Seminarräume sowie einen Mehrzweckraum vor. Im Naturwissenschafts- und Fachraumbereich werden entsprechende Raumkapazitäten gefördert. Die vorhandenen Sportflächen sind gem. Angabe der Regierung von Unterfranken ausreichend. Das genehmigte Raumprogramm sieht eine Hauptnutzfläche von 6.432 m² vor, der derzeitige Bestand beläuft sich auf lediglich 5.404 m².

 

In der Folge wurde die Vorentwurfsplanung durch die Architekten und Fachplaner angefertigt. In einem regelmäßigen Turnus wurden die jeweiligen Planstände dem künftigen Nutzer vorgestellt und erörtert. Erste Kostenschätzungen beliefen sich auf ca. 16,03 Mio. €, jedoch fehlten insbesondere in der Kostengruppe 300 noch wesentliche Angaben z.B. die gesamten erforderlichen Stahlmengen für die Bewehrung. Die zweite Kostenschätzung auf der Basis überarbeiteter Pläne bezifferte sich auf ca. 18,13 Mio. €. Parallel wurde durch das Büro Prof. Balck und Partner eine Lebenszykluskostenbetrachtung erstellt.

Mittlerweile liegt auch eine Gebäudesimulation für das HSG vor. Die Ergebnisse der Simulation lassen erwarten, dass nach Abschluss der EnEV-Nachweise die EnEV-Gebäudeeffizienzklasse A+ erreicht werden kann.

Dies stellt aus Sicht des UB 5 einen sehr guten Wert da. In Anbetracht dieses Wertes wurden bei der Auslegung des Gebäudes in Bezug auf die Wärmedurchlasswiderstände auch leichte Verstöße gegen die Klimaschutzrichtlinie des Landkreises in Kauf genommen. Der UB 5 wird jedoch anstreben, die vom Büro Balck und Partner vorgeschlagene Dämmung der Kellergeschossdecke auszuführen. Mit dieser Maßnahme sinkt der Energiebedarf des Gebäudes auf 18,3 kWh/(m²NGFa) und damit in den Bereich des Passivhaus-Standards (15kWh/m²NGFa).

 

In regelmäßigen Treffen mit den Fachplanern und Architekten wurden zunächst die Grundrisse optimiert, zudem wurden Standards im Bezug auf die Oberflächenqualitäten angepasst. So konnten zu großzügig angeordnete Flächen im Neubauteil im Bestandsgebäude verortet werden, was letztlich zu einer verringerten Neubaukubatur führte und damit zu einer deutlichen Senkung der Kosten. Durch all diese Maßnahmen konnte erreicht werden, dass die Kosten nachhaltig gesenkt wurden.

 

Nach derzeitigem Wissensstand stellen sich die veranschlagten Baukosten folgendermaßen dar:

 

 

Aus dieser Aufstellung wird ersichtlich, dass die im März 2012 für die Kostengruppe 300 und 400 genannten Kosten von 14,5 Mio. € trotz eines relativ großen Erweiterungsneubaus sogar unterschritten werden. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden jedoch auf ca. 17,3 Mio. € geschätzt. In dieser Planungsphase kann man von einer Kostenunschärfe von 10-15 % ausgehen, vorausgesetzt, es treten keine wesentlichen Sachverhalte hinzu (Schadstoffe, im Rahmen der Baumaßnahme gefundene Unzulänglichkeiten der Tragstrukturen, Gründungsunzulänglichkeiten etc.).

 

Die derzeitige Kostenermittlung für das Bauvorhaben beinhaltet im Vergleich zum Bauvorhaben des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Miltenberg noch relative hohe Kostenansätze im Bereich Lüftungsanlagen. Die Ansätze für die Fachklassen im Bereich der Naturwissenschaften sind jedoch aus Sicht des UB 5 zu gering gewählt. Für die Wärmeversorgungsanlagen steht noch eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit aus.

 

Die Erstellung der Antragsunterlagen ist noch im Gange. Im Rahmen dieser Erstellung noch auftretende Änderungen werden ggf. noch in der Sitzung erläutert.

 

Das vorliegende Raumprogramm deckt das förderfähige Raumprogramm der Regierung von Unterfranken vollständig ab. Die Anforderungen der Schule im Bezug auf die aktuelle Planung werden vollkommen abgedeckt. Eine positive Stellungnahme der Regierung von Unterfranken zur Vorplanung liegt dem UB 5 vor.

 

Wesentliche Entwurfskomponenten sind:

·        Maximaler Erhalt des teilsanierten Bestandsgebäudes

·        Überwiegend einspännige Bauweise mit vier innenliegenden Lichthöfen

·        Verlagerung des Eingangsbereiches von der West- auf die Südseite

·        Übereinanderlegung der drei naturwissenschaftlichen Bereiche Physik, Biologie u. Chemie

·        Verlegung der derzeitigen EDV-Räume aus dem UG ins EG mit gleichzeitiger Schaffung eines vierten EDV-Raums

·        Kontrollierte Lüftung für die Unterrichtsräume

 

Die Gesamtbaumaßnahme soll in drei Bauabschnitten abgewickelt werden, um eine Sanierung im laufenden Betrieb zu ermöglichen.

 

Für eine Abwicklung der Baumaßnahme ist nun zunächst der Durchführungsbeschluss zu treffen.

 

Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung vom 01.10.2014 die Maßnahme ausführlich beraten und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss, gleichlautend zu dieser Beschlussvorlage, gefasst.

 

Zwischenzeitlich wurde seitens des UB 5 auch die grundsätzliche Eignung der beiden Projekte für eine Beschaffung über ein Verhandlungsverfahren unter Einbeziehung des Gebäudebetriebs (ÖPP) geprüft. Hierfür wurde der zurzeit noch gültige ÖPP-Eignungstest für das Bauvorhaben „Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg (JBG)“ durchgeführt. Eine grundsätzliche Eignung scheint gegeben.

 

Der FAG-Antrag ist bis zum 20. November 2014 bei der Regierung einzureichen, damit ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn in 2015 genehmigt werden kann.

 

Der Kreistag wird deshalb gebeten, o.a. Beschluss zu fassen. Grundsätzliche Sachverhalte sollen jedoch weiterhin im Kreistag behandelt werden.

 

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt,

a) den FAG-Antrag zu stellen

und

b) vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Unterfranken zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Durchführung der Maßnahme mit einem finanziellen Volumen von ca. 17,3 Mio. €, vorbehaltlich der Haushaltslage, zu beschließen

und

c) die weitere Befassung, im Rahmen der Durchführung, dem Ausschuss für Bau und Verkehr zu übertragen.

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