Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Arsenproblem Kreismülldeponie Guggenberg: Bericht über Verhandlung beim OLG Bamberg vom 12.08.2014, Beschlusses zu dem vom Oberlandesgericht Bamberg vorgeschlagenen Vergleich und Beschluss zur Bildung einer Rückstellung aus den aufgrund des Vergleiches beim OLG Bamberg zu erwartenden Zahlungen für die weitere Sanierung der asbesthaltigen Schotterflächen auf der Kreismülldeponie Guggenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.10.2014 KT/005/2014 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
erläutert, in
den vergangenen Jahren habe sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in
vielen Sitzungen mit der Arsenproblematik auf der Kreismülldeponie Guggenberg
beschäftigt. Der Kreistag sei nur in Grundsatzentscheidungen eingebunden
gewesen.
Bisher seien von
den drei mit arsenhaltigem Schotter belegten Deponiebereichen nur die Deponie
für Abfälle der Deponieklasse 0 saniert und rechtlich abgehandelt worden. Der
Deponieabschnitt 3a für Abfälle der Deponieklasse II und die sogenannte
Nordböschung seien noch mangelbehaftet.
Die Deponie der
Klasse 0 sei im Herbst 2011 von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen saniert
worden. Der arsenhaltige Schotter sei gegen schadstofffreien Schotter
ausgetauscht worden. Dies sei auf der Grundlage eines Vertrages mit der ARGE
geschehen, nachdem man für diese Bauleistung in Vorleistung getreten sei, die
ARGE jedoch gleichzeitig eine Bürgschaft über diese Kosten gegeben habe.
Parallel habe man
per Vorschussklage versucht, die Kosten für diese Sanierung zurückzuerhalten.
Leider habe man allerdings im März 2012 beim Landgericht Aschaffenburg einen
Rückschlag einstecken müssen, was jetzt zur großen Erleichterung das
Oberlandesgericht Bamberg korrigiert habe. Man bekomme den Betrag also für die
Sanierung der DK-0-Deponie mit Zinsen und anteiligen Gerichtskosten
zurückerstattet und werde dafür natürlich die Bürgschaften der ARGE zurückgeben.
Man erhalte allerdings nur 95 % der Aufwendungen. Das Zugeständnis von 5
Prozent an die Gegenseite habet das Oberlandesgericht Bamberg mit den möglichen
Mehrkosten gerechtfertigt, die bei einem Hinweis der ARGE auf die notwendige
Prüfung der chemischen Zusammensetzung gegenüber den Vereinbarungen im Vertrag
hätten entstehen können.
Dem
Vergleichsvorschlag des Gerichts müssen alle Parteien zustimmen daher bitten man
den Kreistag mit einem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Energie, Natur-
und Umweltschutz um Zustimmung.
Allerdings wolle
man sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Aufgrund der jetzt gemachten
Erfahrungen sehe man zumindest für eine Sanierung der Nordböschung gute Chancen
und werde daher die Mängelbeseitigung auf der Nordböschung fordern und
erforderlichenfalls auch wieder vor Gericht ziehen. Hinsichtlich der
DK-II-Deponie sehe man dagegen wenig Erfolgschancen und werde daher erst einmal
die Entwicklung abwarten.
Es bestehen immer
noch finanzielle Risiken aus dieser Baumaßnahme 2009Man schlage daher vor, die
jetzt aufgrund des gerichtlichen Vergleiches zu erwartende Rückzahlung mit
Zinsen als Sonderrücklage für Sanierungsmaßnahmen und alle damit
zusammenhängenden Maßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie
und auf der Nordböschung zurückzustellen und diese Finanzmittel dann, soweit
erforderlich, auch für diesen Zweck zu nutzen.
Der Kreistag fasst bei fünf Gegenstimmen mehrheitlich den
B e s c h l u s s :
Der Kreistag
beschließt die Annahme des vom Oberlandesgericht Bamberg am 12.08.2014
vorgeschlagenen Vergleichs. Dieser beinhaltet die Rückzahlung von 800.000 €
zuzüglich Zinsen an den Landkreis. Von den aufgelaufenen Gerichts- und
Sachverständigenkosten trägt der Landkreis 5 Prozent.
Bei Zustandekommen des Vergleichs wird aus der Rückzahlung eine Sonderrückstellung für Sanierungsmaßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie und auf der Nordböschung gebildet.