Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Arsenproblem Kreismülldeponie Guggenberg: Bericht über Verhandlung beim OLG Bamberg vom 12.08.2014, Beschlusses zu dem vom Oberlandesgericht Bamberg vorgeschlagenen Vergleich und Beschluss zur Bildung einer Rückstellung aus den aufgrund des Vergleiches beim OLG Bamberg zu erwartenden Zahlungen für die weitere Sanierung der asbesthaltigen Schotterflächen auf der Kreismülldeponie Guggenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.10.2014   KT/005/2014 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, in den vergangenen Jahren habe sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in vielen Sitzungen mit der Arsenproblematik auf der Kreismülldeponie Guggenberg beschäftigt. Der Kreistag sei nur in Grundsatzentscheidungen eingebunden gewesen.

 

Bisher seien von den drei mit arsenhaltigem Schotter belegten Deponiebereichen nur die Deponie für Abfälle der Deponieklasse 0 saniert und rechtlich abgehandelt worden. Der Deponieabschnitt 3a für Abfälle der Deponieklasse II und die sogenannte Nordböschung seien noch mangelbehaftet.

Die Deponie der Klasse 0 sei im Herbst 2011 von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen saniert worden. Der arsenhaltige Schotter sei gegen schadstofffreien Schotter ausgetauscht worden. Dies sei auf der Grundlage eines Vertrages mit der ARGE geschehen, nachdem man für diese Bauleistung in Vorleistung getreten sei, die ARGE jedoch gleichzeitig eine Bürgschaft über diese Kosten gegeben habe.

 

Parallel habe man per Vorschussklage versucht, die Kosten für diese Sanierung zurückzuerhalten. Leider habe man allerdings im März 2012 beim Landgericht Aschaffenburg einen Rückschlag einstecken müssen, was jetzt zur großen Erleichterung das Oberlandesgericht Bamberg korrigiert habe. Man bekomme den Betrag also für die Sanierung der DK-0-Deponie mit Zinsen und anteiligen Gerichtskosten zurückerstattet und werde dafür natürlich die Bürgschaften der ARGE zurückgeben. Man erhalte allerdings nur 95 % der Aufwendungen. Das Zugeständnis von 5 Prozent an die Gegenseite habet das Oberlandesgericht Bamberg mit den möglichen Mehrkosten gerechtfertigt, die bei einem Hinweis der ARGE auf die notwendige Prüfung der chemischen Zusammensetzung gegenüber den Vereinbarungen im Vertrag hätten entstehen können.

 

Dem Vergleichsvorschlag des Gerichts müssen alle Parteien zustimmen daher bitten man den Kreistag mit einem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz um Zustimmung.

 

Allerdings wolle man sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen sehe man zumindest für eine Sanierung der Nordböschung gute Chancen und werde daher die Mängelbeseitigung auf der Nordböschung fordern und erforderlichenfalls auch wieder vor Gericht ziehen. Hinsichtlich der DK-II-Deponie sehe man dagegen wenig Erfolgschancen und werde daher erst einmal die Entwicklung abwarten.

Es bestehen immer noch finanzielle Risiken aus dieser Baumaßnahme 2009Man schlage daher vor, die jetzt aufgrund des gerichtlichen Vergleiches zu erwartende Rückzahlung mit Zinsen als Sonderrücklage für Sanierungsmaßnahmen und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie und auf der Nordböschung zurückzustellen und diese Finanzmittel dann, soweit erforderlich, auch für diesen Zweck zu nutzen.

 

 

Der Kreistag fasst bei fünf Gegenstimmen mehrheitlich den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag beschließt die Annahme des vom Oberlandesgericht Bamberg am 12.08.2014 vorgeschlagenen Vergleichs. Dieser beinhaltet die Rückzahlung von 800.000 € zuzüglich Zinsen an den Landkreis. Von den aufgelaufenen Gerichts- und Sachverständigenkosten trägt der Landkreis 5 Prozent.

Bei Zustandekommen des Vergleichs wird aus der Rückzahlung eine Sonderrückstellung für Sanierungsmaßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie und auf der Nordböschung gebildet.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung