Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Vollzug des Müllhaushalts 2014 - Empfehlungsbeschluss über die Bildung von Rückstellungen aus dem Müllhaushalt 2014: Rückstellung in Höhe von 250.000 € für das Grundwassermonitoring der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.09.2014   ENU/002/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, die von den Fach- und Aufsichtsbehörden geforderten Maßnahmen zum Grundwassermonitoring stehen bereits seit einer entsprechenden Ankündigung der Regierung von Unterfranken vom 20.08.2012 im Raum.

Wir haben daher nach einer Kostenschätzung unseres Ingenieurbüros im Müllhaushalt 2013 für diese Maßnahme 250.000 € eingeplant.

Allerdings fehlt uns heute immer noch die entsprechende aufsichtliche Anordnung der Regierung von Unterfranken. Dazu haben wir erfahren, dass zwischen Regierung, Wasserwirtschaftsamt und Landesamt für Umweltschutz noch verschiedene Fragen diskutiert und abgeklärt werden.

Eine Anordnung halten wir aber für erforderlich

1.   Zur Rechtfertigung der zu erwartenden Ausgaben gegenüber unseren Gebührenzahlern und

2.   als Grundlage für den voraussichtlich erforderlichen Zugriff auf Grundstücke, die nicht in unserem Eigentum stehen.

 

Da die Maßnahme im Laufe des Jahres 2015 zum Zuge kommen wird, halten wir in diesem Falle die Bildung einer Sonderrücklage für erforderlich und sinnvoll.

 

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s:

 

Für die bevorstehenden Bohrungen für Grundwasserpegel im Rahmen des Grundwassermonitorings der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach wird aus den im Müllhaushalt 2014 dafür vorgesehenen Mitteln gemäß § 74 KommHV-Doppik eine Sonderrückstellung gebildet.

 

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