Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Vollzug des Müllhaushalts 2014 - Empfehlungsbeschluss über die Bildung von Rückstellungen aus dem Müllhaushalt 2014: Rückstellung in Höhe von 250.000 € für das Grundwassermonitoring der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.09.2014 ENU/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
erläutert, die
von den Fach- und Aufsichtsbehörden geforderten Maßnahmen zum
Grundwassermonitoring stehen bereits seit einer entsprechenden Ankündigung der
Regierung von Unterfranken vom 20.08.2012 im Raum.
Wir haben daher
nach einer Kostenschätzung unseres Ingenieurbüros im Müllhaushalt 2013 für diese
Maßnahme 250.000 € eingeplant.
Allerdings fehlt
uns heute immer noch die entsprechende aufsichtliche Anordnung der Regierung
von Unterfranken. Dazu haben wir erfahren, dass zwischen Regierung,
Wasserwirtschaftsamt und Landesamt für Umweltschutz noch verschiedene Fragen
diskutiert und abgeklärt werden.
Eine Anordnung
halten wir aber für erforderlich
1.
Zur
Rechtfertigung der zu erwartenden Ausgaben gegenüber unseren Gebührenzahlern
und
2.
als
Grundlage für den voraussichtlich erforderlichen Zugriff auf Grundstücke, die
nicht in unserem Eigentum stehen.
Da die Maßnahme im
Laufe des Jahres 2015 zum Zuge kommen wird, halten wir in diesem Falle die
Bildung einer Sonderrücklage für erforderlich und sinnvoll.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den
B e s c h l u s s:
Für die bevorstehenden Bohrungen für Grundwasserpegel im Rahmen des Grundwassermonitorings der ehemaligen Kreismülldeponie Großheubach wird aus den im Müllhaushalt 2014 dafür vorgesehenen Mitteln gemäß § 74 KommHV-Doppik eine Sonderrückstellung gebildet.