Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Arsenproblem Kreismülldeponie Guggenberg: Bericht über Verhandlung beim OLG Bamberg vom 12.08.2014, Sachstandsbericht zum Arsenproblem und Fassung eines Empfehlungsbeschlusses zu dem vom Oberlandesgericht Bamberg vorgeschlagenen Vergleich
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.09.2014 ENU/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
berichtet, in
den vergangenen Jahren hat sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in
vielen Sitzungen mit der Arsenproblematik auf unserer Kreismülldeponie
Guggenberg beschäftigt. Der Kreistag war nur in Grundsatzentscheidungen
eingebunden.
Bisher wurden von
den drei mit arsenhaltigem Schotter belegten Deponiebereichen nur die Deponie
für Abfälle der Deponieklasse 0 saniert und rechtlich abgehandelt. Der
Deponieabschnitt 3a für Abfälle der Deponieklasse II und die sogenannte
Nordböschung sind noch mangelbehaftet.
Die Deponie der
Klasse 0 wurde im Herbst 2011 von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen
saniert. Der arsenhaltige Schotter wurde gegen schadstofffreien Schotter
ausgetauscht. Dies geschah auf der Grundlage eines Vertrages mit der ARGE,
nachdem man für diese Bauleistung in Vorleistung getreten sei, die ARGE dem
Landkreis jedoch gleichzeitig eine Bürgschaft über diese Kosten gegeben hat.
Parallel habe man per
Vorschussklage versucht, die Kosten für diese Sanierung zurückzuerhalten. Leider
habe man allerdings im März 2012 beim Landgericht Aschaffenburg einen
Rückschlag einstecken müssen, was jetzt zur großen Erleichterung das
Oberlandesgericht Bamberg korrigiert hat.
Das heißt, man
bekomme den Betrag für die Sanierung der DK-0-Deponie mit Zinsen und anteiligen
Gerichtskosten zurückerstattet und werde dafür natürlich die Bürgschaften der
ARGE zurückgeben.
Man erhalte
allerdings nur 95 % der Aufwendungen. Das Zugeständnis von 5 Prozent an die
Gegenseite hat das Oberlandesgericht Bamberg mit den möglichen Mehrkosten
gerechtfertigt, die bei einem Hinweis der ARGE auf die notwendige Prüfung der
chemischen Zusammensetzung gegenüber den Vereinbarungen im Vertrag hätten
entstehen können.
Dem
Vergleichsvorschlag des Gerichts müssen alle Parteien zustimmen und daher bitte
man mit einem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Energie, Natur- und
Umweltschutz um Zustimmung.
Allerdings wolle
man sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Aufgrund der jetzt gemachten
Erfahrungen sehe man zumindest für eine Sanierung der Nordböschung gute Chancen
und werde daher die Mängelbeseitigung auf der Nordböschung fordern und
erforderlichenfalls auch wieder vor Gericht ziehen. Hinsichtlich der
DK-II-Deponie sehe man dagegen wenige Erfolgschancen und werde daher erst
einmal die Entwicklung abwarten.
Es bestehen also immer
noch finanzielle Risiken für den Kreis aus dieser Baumaßnahme 2009. Man schlage
daher vor, die jetzt aufgrund des gerichtlichen Vergleiches zu erwartende
Rückzahlung mit Zinsen als Sonderrücklage für Sanierungsmaßnahmen und alle
damit zusammenhängenden Maßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der
DK-II-Deponie und auf der Nordböschung zurückzustellen und diese Finanzmittel
dann, soweit erforderlich, auch für diesen Zweck zu nutzen.
Der Ausschuss für
Energie, Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Der Ausschuss für
Energie, Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag die Annahme des vom
Oberlandesgericht Bamberg am 12.08.2014 vorgeschlagenen Vergleichs. Dieser
beinhaltet die Rückzahlung von 800.000 € zuzüglich Zinsen an den Landkreis. Von
den aufgelaufenen Gerichts- und Sachverständigenkosten trägt der Landkreis 5
Prozent.
Bei Zustandekommen des Vergleichs wird aus der Rückzahlung eine Sonderrückstellung für Sanierungsmaßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie und auf der Nordböschung gebildet.