Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Arsenproblem Kreismülldeponie Guggenberg: Bericht über Verhandlung beim OLG Bamberg vom 12.08.2014, Sachstandsbericht zum Arsenproblem und Fassung eines Empfehlungsbeschlusses zu dem vom Oberlandesgericht Bamberg vorgeschlagenen Vergleich

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.09.2014   ENU/002/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein berichtet, in den vergangenen Jahren hat sich der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz in vielen Sitzungen mit der Arsenproblematik auf unserer Kreismülldeponie Guggenberg beschäftigt. Der Kreistag war nur in Grundsatzentscheidungen eingebunden.

 

Bisher wurden von den drei mit arsenhaltigem Schotter belegten Deponiebereichen nur die Deponie für Abfälle der Deponieklasse 0 saniert und rechtlich abgehandelt. Der Deponieabschnitt 3a für Abfälle der Deponieklasse II und die sogenannte Nordböschung sind noch mangelbehaftet.

 

Die Deponie der Klasse 0 wurde im Herbst 2011 von der Arbeitsgemeinschaft der Baufirmen saniert. Der arsenhaltige Schotter wurde gegen schadstofffreien Schotter ausgetauscht. Dies geschah auf der Grundlage eines Vertrages mit der ARGE, nachdem man für diese Bauleistung in Vorleistung getreten sei, die ARGE dem Landkreis jedoch gleichzeitig eine Bürgschaft über diese Kosten gegeben hat.

 

Parallel habe man per Vorschussklage versucht, die Kosten für diese Sanierung zurückzuerhalten. Leider habe man allerdings im März 2012 beim Landgericht Aschaffenburg einen Rückschlag einstecken müssen, was jetzt zur großen Erleichterung das Oberlandesgericht Bamberg korrigiert hat.

Das heißt, man bekomme den Betrag für die Sanierung der DK-0-Deponie mit Zinsen und anteiligen Gerichtskosten zurückerstattet und werde dafür natürlich die Bürgschaften der ARGE zurückgeben.

Man erhalte allerdings nur 95 % der Aufwendungen. Das Zugeständnis von 5 Prozent an die Gegenseite hat das Oberlandesgericht Bamberg mit den möglichen Mehrkosten gerechtfertigt, die bei einem Hinweis der ARGE auf die notwendige Prüfung der chemischen Zusammensetzung gegenüber den Vereinbarungen im Vertrag hätten entstehen können.

 

Dem Vergleichsvorschlag des Gerichts müssen alle Parteien zustimmen und daher bitte man mit einem Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Energie, Natur- und Umweltschutz um Zustimmung.

 

Allerdings wolle man sich auf diesem Erfolg nicht ausruhen. Aufgrund der jetzt gemachten Erfahrungen sehe man zumindest für eine Sanierung der Nordböschung gute Chancen und werde daher die Mängelbeseitigung auf der Nordböschung fordern und erforderlichenfalls auch wieder vor Gericht ziehen. Hinsichtlich der DK-II-Deponie sehe man dagegen wenige Erfolgschancen und werde daher erst einmal die Entwicklung abwarten.

 

Es bestehen also immer noch finanzielle Risiken für den Kreis aus dieser Baumaßnahme 2009. Man schlage daher vor, die jetzt aufgrund des gerichtlichen Vergleiches zu erwartende Rückzahlung mit Zinsen als Sonderrücklage für Sanierungsmaßnahmen und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie und auf der Nordböschung zurückzustellen und diese Finanzmittel dann, soweit erforderlich, auch für diesen Zweck zu nutzen.

 

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag die Annahme des vom Oberlandesgericht Bamberg am 12.08.2014 vorgeschlagenen Vergleichs. Dieser beinhaltet die Rückzahlung von 800.000 € zuzüglich Zinsen an den Landkreis. Von den aufgelaufenen Gerichts- und Sachverständigenkosten trägt der Landkreis 5 Prozent.

Bei Zustandekommen des Vergleichs wird aus der Rückzahlung eine Sonderrückstellung für Sanierungsmaßnahmen bezüglich des Arsenschotters in der DK-II-Deponie und auf der Nordböschung gebildet.

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