Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Neubesetzung der Trägerversammlung des Jobcenters Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2014   KA/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erläutert, jedes Jobcenter hat eine Trägerversammlung (§ 44 c Sozialgesetzbuch (SGB) II). Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Dies sind insbesondere

·      die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,

·      der Verwaltungsablauf und die Organisation,

·      die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung,

·      die Entscheidungen, ob einzelne Aufgaben durch die Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden,

·      die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten,

·      die Arbeitsplatzgestaltung,

·      die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung,

·      die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien zur Stellenbewirtschaftung,

·      die grundsätzlichen Regelungen der innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.

Laut Gesetz und laut Geschäftsordnung entsenden die beiden Träger (Arbeitsagentur und Landkreis) je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat eine Stimme.

In unserer Vereinbarung mit der Arbeitsagentur vom 19.01.2011 ist geregelt, dass der Landkreis vorrangig berechtigt ist, den Vorsitzenden der Trägerversammlung zu stellen, die Arbeitsagentur ist vorrangig berechtigt, den Geschäftsführer zu stellen.

Laut unserer Geschäftsordnung ist Vorsitzender der Trägerversammlung der Landrat des Landkreises Miltenberg. Ebenso ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass sich unter den jeweils drei zu entsendenden Mitgliedern der Behördenleiter sowie ein für Personal und Organisation zuständiger Mitarbeiter befinden sollen.

Seitherige Vertreter des Landkreises in der Trägerversammlung waren

·      Herr Landrat a. D. Roland Schwing

·      Herr Dietmar Fieger (Leiter des Unternehmensbereichs 2 „Organisation und Personal“)

·      Herr Manfred Vill (Sozialamtsleiter)

Durch den Wechsel im Amt des Landrats wurde aufgrund der vorgenannten Regelung in der Geschäftsordnung Herr Landrat Jens Marco Scherf automatisch Nachfolger von Herrn Landrat a. D. Roland Schwing.

Als der nunmehr „für Personal und Organisation zuständige Mitarbeiter“ (UBL 2) wurde daneben Herr Verwaltungsrat Gerhard Rüth in der Sitzung der Trägerversammlung am 30.06.2014 als Nachfolger für Herrn Dietmar Fieger benannt.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Neubesetzung zur Kenntnis.

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