Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Neubesetzung der Trägerversammlung des Jobcenters Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2014 KA/002/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Scherf
erläutert, jedes Jobcenter hat eine Trägerversammlung (§ 44 c Sozialgesetzbuch
(SGB) II). Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische,
personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche
Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung. Dies sind insbesondere
·
die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin
oder des Geschäftsführers,
·
der Verwaltungsablauf und die Organisation,
·
die Änderung des Standorts der gemeinsamen
Einrichtung,
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die Entscheidungen, ob einzelne Aufgaben durch die
Träger oder durch Dritte wahrgenommen werden,
·
die Regelung der Ordnung in der Dienststelle und
des Verhaltens der Beschäftigten,
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die Arbeitsplatzgestaltung,
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die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der
Personalvertretung,
·
die Aufstellung des Stellenplans und der Richtlinien
zur Stellenbewirtschaftung,
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die grundsätzlichen Regelungen der
innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten.
Laut Gesetz und
laut Geschäftsordnung entsenden die beiden Träger (Arbeitsagentur und Landkreis)
je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter hat
eine Stimme.
In unserer
Vereinbarung mit der Arbeitsagentur vom 19.01.2011 ist geregelt, dass der
Landkreis vorrangig berechtigt ist, den Vorsitzenden der Trägerversammlung zu
stellen, die Arbeitsagentur ist vorrangig berechtigt, den Geschäftsführer zu
stellen.
Laut unserer
Geschäftsordnung ist Vorsitzender der Trägerversammlung der Landrat des Landkreises
Miltenberg. Ebenso ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass sich unter den
jeweils drei zu entsendenden Mitgliedern der Behördenleiter sowie ein für
Personal und Organisation zuständiger Mitarbeiter befinden sollen.
Seitherige
Vertreter des Landkreises in der Trägerversammlung waren
·
Herr Landrat a. D. Roland Schwing
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Herr Dietmar Fieger (Leiter des
Unternehmensbereichs 2 „Organisation und Personal“)
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Herr Manfred Vill (Sozialamtsleiter)
Durch den Wechsel
im Amt des Landrats wurde aufgrund der vorgenannten Regelung in der Geschäftsordnung
Herr Landrat Jens Marco Scherf automatisch Nachfolger von Herrn Landrat a. D.
Roland Schwing.
Als der nunmehr „für Personal und Organisation zuständige Mitarbeiter“ (UBL 2) wurde daneben Herr Verwaltungsrat Gerhard Rüth in der Sitzung der Trägerversammlung am 30.06.2014 als Nachfolger für Herrn Dietmar Fieger benannt.
Der Kreisausschuss nimmt die Neubesetzung zur Kenntnis.