Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2014   KA/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf informiert über einen Briefwechsel des Landrats mit dem Verkehrsministerium in Stuttgart. Anlass sei die Unsicherheit in Bezug auf die Ausschreibung des Verkehrs auf der Maintalbahn. Um Planungssicherheit zu schaffen, habe er sich am 6. Mai direkt mit dem Verkehrsminister in Stuttgart in Verbindung gesetzt und daraufhin die konkrete Auskunft erhalten, dass wegen der länderübergreifend notwendigen Abstimmungen der Betriebsstart auf Dezember 2018 verlegt worden sei (ursprünglich auf 2016 geplant). Der Verkehr von Ende 2016 bis Ende 2018 werde daher in einer weiteren Vergabe bestellt. Es sei nun erreicht worden, dass in der Ausschreibung neben neuen Fahrzeugen auch gleichwertige gebrauchte Fahrzeuge (mit bestimmten Qualitätsanforderungen, klimatisiert und barrierefrei) angeboten werden können. Dies finde sich nun so auch im offiziellen Vergabekalender des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur von Baden-Württemberg.

Positiv sei für die Maintalbahn, dass sich in den Anmeldungen für den neu zu erstellenden Bundesverkehrswegeplan auch unsere Bahnstrecke Crailsheim-Wertheim-Miltenberg-Aschaffenburg für die Elektrifizierung finde. Dies sei vom Land Baden-Württemberg angemeldet worden.

 

--------------------

 

Herr Fieger stellt folgende Anfrage an den Landrat:

 

1.    Trifft es zu, dass Sie den Beschäftigten des Landratsamtes Miltenberg anlässlich ihres Geburtstags eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung für einen halben Arbeitstag gewähren?

2.    Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt diese bezahlte Freistellung?

3.    Wenn ja, aus welchem Grund - außer kurzfristig Sympathiepunkte bei den Beschäftigten zu erreichen – erfolgte Ihre Entscheidung?

4.    Wie hoch sind im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung die jährlichen Kosten für diese Entscheidung?

5.    Wie geht es weiter mit dem Projekt der Einführung von kommunalen Dienstleistungszentren für Kassen- und Personalangelegenheiten in Kooperation mit Partnerschaften Deutschland?

 

 

Landrat Scherf antwortet zu den Fragen Nr. 1-4, das Geburtstagsfrei im Umfang eines halben Tages in Relation zur Wochenarbeitszeit sei nichts Neues im Landratsamt. Bis 2003 gab es dies, von Landrat Roland Schwing a.D. eingeführt. Im Rahmen des Intelligenten Sparens aufgrund der damals finanziell sehr angespannten Lage des Landkreises sei dies durch den Landrat als wesentlicher Beitrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Sparen ausgesetzt. Das Geburtstagsfrei habe er wieder eingeführt, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zur Kreisentwicklung geleistet haben. Als Kreistagsmitglied habe er im Rahmen des Intelligenten Sparens im Jahr 2003 die Einschnitte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinsichtlich des Betriebsausfluges, der Weihnachtsfeier, des freien Faschingsdienstagnachmittags und des Geburtstagsfrei mitbekommen und damals, nicht ohne den Aspekt der Gerechtigkeit zu hinterfragen, dies als Kreisrat auch ausreichend gewürdigt. Es sei vollkommen klar, in Krisenzeit werde gespart, am besten sei es, wenn es gerecht verteilt alle betreffe. Aber er denke auch an die Handlungsweise der CSU-Staatsregierung, die in dieser finanziell schwierigen Phase z. B. bei den Beamten die 42-Stunden-Woche eingeführt habe, das Büchergeld oder auch die Studiengebühren. All diese Maßnahmen habe die CSU-Staatsregierung wieder zurückgenommen, weil die harten Zeiten vorbei sind.

Begründet worden sei die Aussetzung des Geburtstagfrei mit der finanziellen Lage des Landkreises. Davor sei es jahrelang bewährte Praxis gewesen. Er gehe davon aus, dass die guten Gründen, die FÜR das Geburtstagsfrei bei Einführung standen, damals durch die finanzielle Gründe überlagert worden seien und damit die Aussetzung gerechtfertigt gewesen sei. Als er aber Landrat wurde, habe sein Amtsvorgänger ausführlich geschildert, wie gut es um den Landkreis jetzt bestellt sei. Das freue ihn und es sei nur gerecht, wenn alle, die unter der schwierigen Situation ihren Beitrag geleistet haben, jetzt auch an der guten Lage zumindest ansatzweise wieder teilhaben. Er gehe auch davon aus, dass die Gründe für das Geburtstagsfrei bis 2003 im Wesentlichen die gleichen wie heute seien.

Wenn er sich grundsätzlich die Lage im Landratsamt ansehe, so leide die Nachwuchs- und Mitarbeitergewinnung stark an den schlechten Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst. Man wisse genau (Stichwort Fachkräftemangel), dass es der öffentliche Dienst schwer habe in Konkurrenz zur freien Wirtschaft. Dies sei ein kleiner Beitrag für die Attraktivität, in dem wir unsere Wertschätzung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Ausdruck verleihen. Der Bezirk Unterfranken verfahre genauso. Auch sehe er das als einen kleinen, fast schon symbolischen Beitrag zur Familienfreundlichkeit, die allen ein wichtiges Anliegen sei.

So verwundert ihn auch die Nachfragen nach der Rechtsgrundlage oder den damit verbundenen Kosten. Wenn er nach der Rechtsgrundlage frage, gehe er davon aus, dass dies schon unter seinem Vorgänger geprüft worden sei. Die Abschaffung sei nicht aus Rechtsgründen erfolgt, sondern allein aus den Gründen des Sparens. Sollten die angefragten rechtlichen Grundlagen nicht mehr bekannt sein, dann könne er beruhigen, es habe damals als auch jetzt eine verlässliche Grundlage gegeben, und zwar die Urlaubsverordnung § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3f – auf der auch das identische Verfahren beim Bezirk Unterfranken beruhe.

Zu den Kosten: Es werden selbstverständlich keine neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deshalb freigestellt, wie auch damals keine freigestellt worden seien, unter dem Strich bleibe der Arbeitsumfang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich. Bei der Arbeitszeit handele es sich um weniger als vier Stunden bei einem Gesamtumfang von 1.760 Arbeitsstunden, in Euro ein Gegenwert 22.324,66 Euro, bei Gesamtpersonalkosten von über 16 Mio. Euro.

Wer sich intensiv und fachkundig mit dem Thema Personal und Unternehmensführung beschäftige, einiges habe man bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus bei der Firma Josera in dieser Woche erleben können, der wisse, dass nicht spitz gerechnet werden dürfe, wenn man eine hohe Identifikation und Topleistung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sein Unternehmen erreichen wolle. Im Rahmen des Intelligenten Sparens haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfangreich gespart, jetzt sei es ein kleines Zeichen der Wertschätzung. Nicht umsonst heiße es im unter Landrat Roland Schwing a.D. entwickelten Leitbild des Landratsamtes „unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das höchste Gut“.

Abschließend zu den Fragen 1-4 hält Landrat Scherf fest, die Rechtsgrundlage sei vorhanden, die Entscheidung sei sinnvoll und zielführend im Sinne des Landkreises, zum anderen falle es in die Organisationsrolle des Landrates. Aufgrund des hohen Wertes und der Transparenz sei es ihm aber dennoch ein Anliegen, dem Informationsbedürfnis eines jeden Kreistagsmitgliedes nachzukommen.

 

Zu Frage Nr. 5 antwortet Landrat Scherf, das Projekt zur Einführung von kommunalen Dienstleistungszentren für Kassen- und Personalangelegenheiten in Kooperation mit Partnerschaften Deutschland habe bisher den Charakter eines Grundlagenpapieres, eines theoretischen Ansatzes. Diese theoretischen Grundlagen habe er im Mai gemeinsam mit Herrn Gerhard Rüth auf der eGovernment-Tagung in München einem Fachpublikum dargestellt. Man stehe nun am Beginn bzw. vor der ersten Stufe der Umsetzung. Bis dato liege die Bereitschaftserklärung von 18 unserer 32 Kommunen im Landkreis Miltenberg vor. Bevor es an die Umsetzung gehen könne, müssen folgende Schritte vollzogen werden: Man brauche man vom Kooperationspartner Partnerschaften Deutschland eine Konzeption für die Initiierungsphase. Dazu bemühe man sich um eine Förderzusage seitens des Finanz- und Heimatministeriums. Die ersten Signale seien positiv, aktuell müsse man dem Staatsministerium noch detaillierte Informationen zur Verfügung stellen. Weiterhin habe man aufgrund der Kommunalwahl zahlreiche neue Bürgermeister, daher sei es sinnvoll, mit der Konzeptionsbeschreibung nochmal an die 32 Gemeinden heranzutreten, um weitere interessierte Gemeinden mit ins Boot nehmen zu können.

 

 

--------------------

 

 

Zur erwähnten Sitzung des Kreisausschusses am 22.09.2014 erwähnt Kreisrat Schmitt, er halte es für bedauerlich bzw. unglücklich, dass das Thema ÖPNV erst dann behandelt werde. Er habe in der heutigen Sitzung damit gerechnet. Das neue Schuljahr starte bereits am 16.09. und es zeichne sich ab, dass Fahrplanänderungen notwendig seien, um alle Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß zu befördern. Er habe am heutigen Tage bereits eine Besprechung mit den Schulleitern der Amorbacher Schulen gemeinsam mit Herr Betz gehabt. Eine Änderung des Fahrplans sei dringend notwendig.

 

Landrat Scherf  antwortet, er verstehe das Anliegen. Konkrete Fahrpläne seien aber noch nie in die Zuständigkeit des Kreisausschusses gefallen. Aufgabe sei die Entwicklung des neuen Nahverkehrsplanes. Die heutige Nichtbehandlung des Punktes sei sinnvoll in Anbetracht der Tagesordnung und der Zeit, es sei mit den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen. Wenn Handlungsbedarf bestehe, sei man natürlich bereit, unterstützend zu helfen.

 

Herr Rosel fügt hinzu, kleine Fahrplanänderungen seien völlig unproblematisch möglich, wenn man sie passend in den Fahrplan einbinden könne. Für Änderungen in diesen Rahmen seien kein neuer Nahverkehrsplan und auch kein Beschluss des Kreisausschuss notwendig. Kleine Änderungen versuche man in der Regel kostenneutral umzusetzen. Jeder Schuljahresbeginn bringe in den ersten Tagen Reibungspunkte, die ohne Ausschuss rasch geklärt werden.

Es sei auch klar, wenn große Änderungen nötig seien, dann müsse man in den Kreisausschuss, es könne aber auch der Landrat als Eilbeschluss im August machen.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung