Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Maria-Schiegl-Fonds
a) Jahresbericht 2013
b) Änderung der „Richtlinien des Landkreises Miltenberg für den Maria-Schiegl-Fonds“

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2014   KA/002/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Vill erläutert anhand der anliegenden Richtlinien (seitherige Fassung und Entwurf neue Fassung):

Die 1905 geborene Wörther Bürgerin Maria Schiegl verstarb am 27.10.1990 im Kreisaltenheim Amorbach und vererbte einen Großteil ihres Nachlasses dem Landkreis zur „Verteilung an Arme“. Der Gesamtbetrag wurde aufgeteilt für das Kreisaltenheim sowie zur Gründung je eines sozialen Hilfsfonds bei der Stadt Wörth und beim Landkreis.

Am 13.05.1993 beschloss der Kreistag die Gründung des „Maria-Schiegl-Fonds“ und erließ Richtlinien über die Verteilung der Mittel. Diese wurden zuletzt im Jahre 2006 überarbeitet. Auf die beiliegende seitherige Fassung wird verwiesen.

Das Fondsvermögen war von ursprünglich 82.332,50 € im Jahr 1991 auf 159.381,13 € Ende 2008 angestiegen und beträgt auch Ende 2013 noch 151.734,84 €. Der Fondsgrundstock sollte nach den seitherigen Richtlinien grundsätzlich unangetastet bleiben. Förderungen waren im Regelfall bislang nur im Rahmen der Einnahmen (insbesondere Zinsen, Rückflüsse aus Darlehensbewilligungen (sofern diese zurückgezahlt werden) sowie gelegentlicher Spendeneinnahmen) möglich.

Seit dem Jahr 2009 gewähren wir für Familien mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Landkreis Miltenberg auf Antrag eine einmalige Weihnachtsbeihilfe von 100,00 € aus dem Maria-Schiegl-Fonds, wenn für die Familie Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Die Ausgaben dafür beliefen sich in den Jahren von 2009-2013 auf durchschnittlich jährlich 3.520 €. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase hatte der Kreisausschuss am 23.07.2012 die Verwaltung ermächtigt, diese Weihnachtsbeihilfe zunächst auch für die Jahre 2012 – 2014 weiter zu gewähren, auch für den Fall, dass die laufenden Einnahmen des Fonds die Ausgaben hierfür nicht abdecken.

 

Jahresbericht für 2013:

Aufwendungen

Erträge

Zinserträge

 

            1.804,17 €

Darlehensrückzahlungen u. sonstige Einnahmen

 

                8,88 €

Weihnachtsbeihilfe 2013 (+ 300 € Rest aus 2012)

          4.300,00 €

                      -  

Kontogebühren 

              58,20 €

                      -  

 Summe:

4.358,20 €

1.813,05 €

Ausgabenüberschuss 

 

2.545,15 €

 

Sonstige Einzelförderungen aus dem Maria-Schiegl-Fonds erfolgten in 2013 nicht. Dafür bestand auch kein Bedarf, weil angesichts seit 2009 verfügbarer sonstiger Spendenmittel Einzelförderungen in besonderen Notsituationen, bei denen gesetzliche Leistungen nicht möglich waren, aus dieser Spende bewilligt werden konnten.

 

Vermögensstand per 31.12.2012

         154.279,99 €

Ausgabenüberschuss

-            2.545,15 €

Vermögensstand per 31.12.2013

         151.734,84 €

 

Änderung der Richtlinien:

Mit Prüfbericht vom 05.04.2014 legte das Kreisrechnungsprüfungsamt eine Änderung der Richtlinien nahe.

Danach solle u.a. im Hinblick auf den niedergeschriebenen Willen von Frau Maria Schiegl, der nichts von einem Erhalt des Vermögens aussagt (Wortlaut: „gerecht verteilen für Arme“), sowie auch auf das aktuelle Niedrigzinsniveau unterhalb der Inflation die seitherige Praxis der ausschließlichen Ertragsverwendung beendet und die Mittel auch in ihrer Substanz im Sinne von Frau Schiegl „verteilt“ werden.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die seit 2009 bis zuletzt jährlich in Höhe von 10.000 € eingegangenen anonymen Spenden auch künftig weiter fließen werden. Vorgesehen ist daher, nach deren Aufbrauch (wir haben gerade die letzten 10.000 € angebrochen) die Mittel aus dem Schiegl-Fonds in gleicher Weise zu verwenden. Dabei würden wir das Verfahren aus der Bewilligung der Spenden für den Schiegl-Fonds übernehmen (§ 4 der Richtlinienneufassung). Dies bindet vor allem auch die Mitarbeiter des Jobcenters in die Entscheidungen mit ein, weil der Großteil der seitherigen Empfänger im Hartz IV-Bezug stand.

Nachdem der Kreisausschuss mit seinem Beschluss vom 23.07.2012 bereits einer diesbezüglichen Lockerung zugestimmt hatte, würde die Beschränkung der Ausgaben des Fonds auf dessen Einnahmen bei Anwendung der Neufassung der Richtlinien somit definitiv beendet. Es wird davon ausgegangen, dass dies dem Willen der verstorbenen Frau Schiegl entspricht.

Außerdem regte die Rechnungsprüfung an, neben Einzelpersonen auch Einrichtungen zu fördern, die dem Wohl von Menschen dienen, die in wirtschaftliche Not geraten sind. Dieser Vorschlag wird in § 2 Absatz 2 der Richtlinienneufassung berücksichtigt.

Dadurch ergäbe sich u.a. die Möglichkeit, aus dem Schiegl-Fonds eine gewisse Anschubfinanzierung für das derzeit neu im Aufbau befindliche Café fifty in Obernburg zu gewähren, sofern ein förderungswürdiges Konzept und ein realistischer Finanzierungsplan vorgelegt werden. Im Kreishaushalt sind hierfür derzeit keine Mittel vorgesehen.

Im Übrigen wurden die seitherige Bewilligungsregeln und Verfahrensabläufe auch in den neuen Richtlinien festgeschrieben:

·                Bei allen Bewilligungen wird stets zuvor geprüft, ob vorrangige Hilfsmöglichkeiten - vor allem nach bestehenden Sozialgesetzen - oder Selbsthilfemöglichkeiten bestehen. Hilfegewährung erfolgt nur, soweit dies nicht der Fall ist.

·                Förderungen erfolgen in der Regel nur, wenn die Notlage unverschuldet eingetreten ist.

·                Förderungen alleine zum Zweck der Schuldentilgung erfolgen nicht.

·                Auf Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

·                Die Überwachung der Mittelverwendung erfolgt durch das Kreisrechnungsprüfungsamt.

·                Dem Kreisausschuss wird einmal jährlich über die Mittelverwendung berichtet. (Dies erfolgte seither zu Beginn und zur Mitte der Kreistagsperiode im Gremium und dazwischen schriftlich über das KIS.)

Die in § 1 der seitherigen Richtlinien erwähnten Grundstücke sind zwischenzeitlich verkauft.

 

 

Kreisrat Dr. Linduschka äußert sich gegen die Öffnung für Einrichtungen. Er sei nicht gegen eine Substanzentnahme, aber nach seiner Ansicht sei es eine Systemwandlung. Es gehe um eine flexible Einzelfallförderung von armen Menschen, die auch individuell begründet sei.

 

Kreisrat Dr. Fahn hält den Begriff der Einrichtungen für zu allgemein. Er frage sich, was darunter zu verstehen sei, es könnten auch Vereine, Projekte oder Initiativen sein. Es solle direkt dem Wohle des Menschen dienen. Er stimme Kreisrat Dr. Linduschka zu.

 

Kreisrat Fieger äußert sich ebenfalls kritisch zur Einrichtungsförderung. Der Wille der Dame sei die Verteilung an Arme gewesen, und dieser sei zu berücksichtigen. Er schließe sich Kreisrat Dr. Linduschka an. Die Stadt Obernburg habe eine Anfrage erhalten mit der Bitte, das Café fifty zu unterstützen. Diese Unterstützung geschehe aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Die Stadt Obernburg habe nach seinem Wissen bei Eröffnung des Cafés 2.500 Euro gegeben, in dieser Höhe werde man den Vorschlag einbringen, dies auch wieder zu tun. Es gehe nur um eine Anschubfinanzierung.

 

Kreisrätin Münzel tue es ein wenig leid, wenn der Grundstock angegriffen werden müsse, auch wenn es momentan wenig Zinsen gebe. Sie würde mit Bauchweh zustimmen, aber mit der Bitte, vorsichtig damit umzugehen. Auch sie bitte um Streichung des § 2 Abs. 2. Sie denke auch, dass Maria Schiegl die Einzelhilfe und einzelne Menschen im Kopf gehabt habe, und keine Einrichtungen. Sie sei auch dafür, wenn es konkret um das Café fifty gehe, dass ein Anschub aus allgemeinen Haushaltsmitteln unterstützt werde.

 

Kreisrat Oettinger begrüße auch, dass der Wille der Stifterin berücksichtigt werde, das Geld unter den Armen zu teilen.

 

Man einigt sich gemeinsam auf die Streichung des § 2 Abs. 2, aber auch auf das vorsichtige Antasten des Grundstockes.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der „Richtlinien des Landkreises Miltenberg für den Maria-Schiegl-Fonds“, mit der vorgenommenen Korrektur (ohne § 2 Abs. 2) zu beschließen.

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung