Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Maria-Schiegl-Fonds
a) Jahresbericht 2013
b) Änderung der „Richtlinien des Landkreises Miltenberg für den Maria-Schiegl-Fonds“
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2014 KA/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Vill erläutert
anhand der anliegenden Richtlinien (seitherige Fassung und Entwurf neue
Fassung):
Die 1905 geborene
Wörther Bürgerin Maria Schiegl verstarb am 27.10.1990 im Kreisaltenheim
Amorbach und vererbte einen Großteil ihres Nachlasses dem Landkreis zur „Verteilung
an Arme“. Der Gesamtbetrag wurde aufgeteilt für das Kreisaltenheim sowie zur
Gründung je eines sozialen Hilfsfonds bei der Stadt Wörth und beim Landkreis.
Am 13.05.1993
beschloss der Kreistag die Gründung des „Maria-Schiegl-Fonds“ und erließ Richtlinien
über die Verteilung der Mittel. Diese wurden zuletzt im Jahre 2006
überarbeitet. Auf die beiliegende seitherige Fassung wird verwiesen.
Das Fondsvermögen war von ursprünglich
82.332,50 € im Jahr 1991 auf 159.381,13 € Ende 2008 angestiegen und
beträgt auch Ende 2013 noch 151.734,84 €. Der Fondsgrundstock sollte nach den
seitherigen Richtlinien grundsätzlich unangetastet bleiben. Förderungen waren im Regelfall bislang nur im Rahmen der Einnahmen (insbesondere
Zinsen, Rückflüsse aus Darlehensbewilligungen (sofern diese zurückgezahlt
werden) sowie gelegentlicher Spendeneinnahmen) möglich.
Seit dem Jahr 2009
gewähren wir für Familien mit
vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz im Landkreis
Miltenberg auf Antrag eine einmalige Weihnachtsbeihilfe von 100,00 € aus
dem Maria-Schiegl-Fonds, wenn für die Familie Leistungen nach SGB II (Hartz
IV), Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt
oder Grundsicherung) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden.
Die Ausgaben dafür beliefen sich in den Jahren von 2009-2013 auf durchschnittlich
jährlich 3.520 €. Angesichts der
anhaltenden Niedrigzinsphase hatte der Kreisausschuss am 23.07.2012 die
Verwaltung ermächtigt, diese Weihnachtsbeihilfe zunächst auch für die Jahre
2012 – 2014 weiter zu gewähren, auch für den Fall, dass die laufenden Einnahmen
des Fonds die Ausgaben hierfür nicht abdecken.
Jahresbericht für 2013: |
Aufwendungen |
Erträge |
Zinserträge |
|
1.804,17 € |
Darlehensrückzahlungen u. sonstige Einnahmen |
|
8,88 € |
Weihnachtsbeihilfe 2013 (+ 300 € Rest aus
2012) |
4.300,00 € |
- € |
Kontogebühren |
58,20 € |
- € |
Summe: |
4.358,20 € |
1.813,05 € |
Ausgabenüberschuss |
|
2.545,15 € |
Sonstige Einzelförderungen aus dem
Maria-Schiegl-Fonds erfolgten in 2013 nicht. Dafür bestand auch kein Bedarf,
weil angesichts seit 2009 verfügbarer sonstiger Spendenmittel Einzelförderungen
in besonderen Notsituationen, bei denen gesetzliche Leistungen nicht möglich
waren, aus dieser Spende bewilligt werden konnten.
Vermögensstand per 31.12.2012 |
154.279,99 € |
|
Ausgabenüberschuss |
- 2.545,15 € |
|
Vermögensstand per 31.12.2013 |
151.734,84 € |
Änderung
der Richtlinien:
Mit Prüfbericht vom 05.04.2014 legte das
Kreisrechnungsprüfungsamt eine Änderung der Richtlinien nahe.
Danach solle u.a. im Hinblick auf den
niedergeschriebenen Willen von Frau Maria Schiegl, der nichts von einem
Erhalt des Vermögens aussagt (Wortlaut: „gerecht verteilen für Arme“),
sowie auch auf das aktuelle Niedrigzinsniveau unterhalb der Inflation
die seitherige Praxis der ausschließlichen Ertragsverwendung beendet und
die Mittel auch in ihrer Substanz im Sinne von Frau Schiegl „verteilt“
werden.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die
seit 2009 bis zuletzt jährlich in Höhe von 10.000 € eingegangenen anonymen
Spenden auch künftig weiter fließen werden. Vorgesehen ist daher, nach
deren Aufbrauch (wir haben gerade die letzten 10.000 € angebrochen) die Mittel
aus dem Schiegl-Fonds in gleicher Weise zu verwenden. Dabei würden wir das Verfahren
aus der Bewilligung der Spenden für den Schiegl-Fonds übernehmen (§ 4 der
Richtlinienneufassung). Dies bindet vor allem auch die Mitarbeiter des
Jobcenters in die Entscheidungen mit ein, weil der Großteil der seitherigen
Empfänger im Hartz IV-Bezug stand.
Nachdem der Kreisausschuss mit seinem
Beschluss vom 23.07.2012 bereits einer diesbezüglichen Lockerung zugestimmt
hatte, würde die Beschränkung der Ausgaben des Fonds auf dessen Einnahmen bei
Anwendung der Neufassung der Richtlinien somit definitiv beendet. Es wird davon
ausgegangen, dass dies dem Willen der verstorbenen Frau Schiegl entspricht.
Außerdem regte die Rechnungsprüfung an, neben
Einzelpersonen auch Einrichtungen zu fördern, die dem Wohl von Menschen
dienen, die in wirtschaftliche Not geraten sind. Dieser Vorschlag wird in §
2 Absatz 2 der Richtlinienneufassung berücksichtigt.
Dadurch ergäbe sich u.a. die Möglichkeit, aus
dem Schiegl-Fonds eine gewisse Anschubfinanzierung für das derzeit neu im
Aufbau befindliche Café fifty in Obernburg zu gewähren, sofern ein förderungswürdiges
Konzept und ein realistischer Finanzierungsplan vorgelegt werden. Im Kreishaushalt
sind hierfür derzeit keine Mittel vorgesehen.
Im Übrigen wurden die seitherige
Bewilligungsregeln und Verfahrensabläufe auch in den neuen Richtlinien
festgeschrieben:
·
Bei
allen Bewilligungen wird stets zuvor geprüft, ob vorrangige
Hilfsmöglichkeiten - vor allem nach bestehenden Sozialgesetzen - oder
Selbsthilfemöglichkeiten bestehen. Hilfegewährung erfolgt nur, soweit dies
nicht der Fall ist.
·
Förderungen
erfolgen in der Regel nur, wenn die Notlage unverschuldet
eingetreten ist.
·
Förderungen
alleine zum Zweck der Schuldentilgung erfolgen nicht.
·
Auf
Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.
·
Die Überwachung
der Mittelverwendung erfolgt durch das Kreisrechnungsprüfungsamt.
·
Dem
Kreisausschuss wird einmal jährlich über die Mittelverwendung berichtet.
(Dies erfolgte seither zu Beginn und zur Mitte der Kreistagsperiode im Gremium
und dazwischen schriftlich über das KIS.)
Die in § 1 der seitherigen Richtlinien erwähnten
Grundstücke sind zwischenzeitlich verkauft.
Kreisrat Dr.
Linduschka äußert sich gegen die Öffnung für Einrichtungen. Er sei nicht gegen
eine Substanzentnahme, aber nach seiner Ansicht sei es eine Systemwandlung. Es
gehe um eine flexible Einzelfallförderung von armen Menschen, die auch
individuell begründet sei.
Kreisrat Dr. Fahn hält
den Begriff der Einrichtungen für zu allgemein. Er frage sich, was darunter zu
verstehen sei, es könnten auch Vereine, Projekte oder Initiativen sein. Es
solle direkt dem Wohle des Menschen dienen. Er stimme Kreisrat Dr. Linduschka
zu.
Kreisrat Fieger
äußert sich ebenfalls kritisch zur Einrichtungsförderung. Der Wille der Dame
sei die Verteilung an Arme gewesen, und dieser sei zu berücksichtigen. Er
schließe sich Kreisrat Dr. Linduschka an. Die Stadt Obernburg habe eine Anfrage
erhalten mit der Bitte, das Café fifty zu unterstützen. Diese Unterstützung
geschehe aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Die Stadt Obernburg habe nach seinem
Wissen bei Eröffnung des Cafés 2.500 Euro gegeben, in dieser Höhe werde man den
Vorschlag einbringen, dies auch wieder zu tun. Es gehe nur um eine
Anschubfinanzierung.
Kreisrätin Münzel
tue es ein wenig leid, wenn der Grundstock angegriffen werden müsse, auch wenn
es momentan wenig Zinsen gebe. Sie würde mit Bauchweh zustimmen, aber mit der
Bitte, vorsichtig damit umzugehen. Auch sie bitte um Streichung des § 2 Abs. 2.
Sie denke auch, dass Maria Schiegl die Einzelhilfe und einzelne Menschen im
Kopf gehabt habe, und keine Einrichtungen. Sie sei auch dafür, wenn es konkret
um das Café fifty gehe, dass ein Anschub aus allgemeinen Haushaltsmitteln
unterstützt werde.
Kreisrat Oettinger
begrüße auch, dass der Wille der Stifterin berücksichtigt werde, das Geld unter
den Armen zu teilen.
Man einigt sich
gemeinsam auf die Streichung des § 2 Abs. 2, aber auch auf das vorsichtige
Antasten des Grundstockes.
Der Kreisausschuss
fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der „Richtlinien des Landkreises Miltenberg für den Maria-Schiegl-Fonds“, mit der vorgenommenen Korrektur (ohne § 2 Abs. 2) zu beschließen.