Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für Verwaltungsgerichte
(Information und Beschluss über das weitere Verfahren)
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2014 KA/002/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Feil
erläutert, mit
Schreiben vom 10.03.2014 teilte der Präsident des Verwaltungsgerichtes Würzburg
mit, dass in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die
am 01.04.2015 beginnende Amtszeit anstehe. Die Wahlvorschläge sind von den
Kreistagen (Plenum) der Landkreise und den Stadträten (Plenum) der kreisfreien
Städte entsprechend den Vorgaben des Wahlausschusses zu erstellen.
Der Wahlausschuss bestimmt u.a. darüber wie
viele Vorschläge der jeweilige Landkreis einreichen kann. Um die Vorarbeiten
einleiten zu können, wurde die voraussichtliche Zahl der Wahlvorschläge (12) im
Anschreiben mitgeteilt.
Die Wahlvorschläge müssen noch in diesem
Jahr durch den Kreistag beschlussmäßig erstellt werden. Zur Vorbereitung des
Tagesordnungspunktes wird das obige Vorgehen vorgeschlagen.
Sofern diesem Vorschlag gefolgt wird, werden
die Fraktionen gebeten, bis Ende August gemäß dem Stärkeverhältnis (bei 12 vgl.
Besetzung Kreisausschuss) die Wahlvorschläge namentlich an die Verwaltung zu
melden. Üblicherweise erfolgt die Mitteilung mit der endgültigen Anzahl der
Wahlvorschläge Anfang/Mitte September. Zeitgleich geht ein Formblatt mit einer
Wahleinverständniserklärung mit den Angaben Name, Anschrift, Geburtstag,
Wohnort, Beruf und Arbeitgeber zu. Dieses ist von den vorgeschlagenen Personen
im Vorfeld der Sitzung zu Überprüfung an die Landkreisverwaltung zu reichen und
wird im Nachgang von der Regierung von Unterfranken zur Überprüfung der Wahl
benötigt und ist demgemäß vorzulegen.
Der Kreisausschuss fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die
Zustimmungsentscheidung über die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter für
Verwaltungsgerichte für die Oktobersitzung des Kreistages vorzubereiten.
Dem Kreistag wird für die Sitzung folgendes Vorgehen empfohlen:
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Die Anzahl der Wahlvorschläge (voraussichtlich 12)
werden auf die im Kreistag vertretenen Fraktionen gemäß ihrem Stärkeverhältnis
verteilt.
- Die Verteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gemäß der Geschäftsordnung.