Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für Verwaltungsgerichte
(Information und Beschluss über das weitere Verfahren)

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2014   KA/002/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Feil erläutert, mit Schreiben vom 10.03.2014 teilte der Präsident des Verwaltungsgerichtes Würzburg mit, dass in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter für die am 01.04.2015 beginnende Amtszeit anstehe. Die Wahlvorschläge sind von den Kreistagen (Plenum) der Landkreise und den Stadträten (Plenum) der kreisfreien Städte entsprechend den Vorgaben des Wahlausschusses zu erstellen.

 

Der Wahlausschuss bestimmt u.a. darüber wie viele Vorschläge der jeweilige Landkreis einreichen kann. Um die Vorarbeiten einleiten zu können, wurde die voraussichtliche Zahl der Wahlvorschläge (12) im Anschreiben mitgeteilt.

 

Die Wahlvorschläge müssen noch in diesem Jahr durch den Kreistag beschlussmäßig erstellt werden. Zur Vorbereitung des Tagesordnungspunktes wird das obige Vorgehen vorgeschlagen.

 

Sofern diesem Vorschlag gefolgt wird, werden die Fraktionen gebeten, bis Ende August gemäß dem Stärkeverhältnis (bei 12 vgl. Besetzung Kreisausschuss) die Wahlvorschläge namentlich an die Verwaltung zu melden. Üblicherweise erfolgt die Mitteilung mit der endgültigen Anzahl der Wahlvorschläge Anfang/Mitte September. Zeitgleich geht ein Formblatt mit einer Wahleinverständniserklärung mit den Angaben Name, Anschrift, Geburtstag, Wohnort, Beruf und Arbeitgeber zu. Dieses ist von den vorgeschlagenen Personen im Vorfeld der Sitzung zu Überprüfung an die Landkreisverwaltung zu reichen und wird im Nachgang von der Regierung von Unterfranken zur Überprüfung der Wahl benötigt und ist demgemäß vorzulegen.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt, die Zustimmungsentscheidung über die Vorschlagsliste der ehrenamtlichen Richter für Verwaltungsgerichte für die Oktobersitzung des Kreistages vorzubereiten.

 

Dem Kreistag wird für die Sitzung folgendes Vorgehen empfohlen:

 

-       Die Anzahl der Wahlvorschläge (voraussichtlich 12) werden auf die im Kreistag vertretenen Fraktionen gemäß ihrem Stärkeverhältnis verteilt.

-       Die Verteilung erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren gemäß der Geschäftsordnung.

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