Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Erstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft für das Gebiet des GVV Hardheim-Walldürn gem. § 5 Abs. 2 b BauGB i.d.F. vom April 2014; Beteiligung des Landratsamtes Miltenberg nach § 4 Abs. 1 BauGB
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2014 KA/002/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Pache erläutert anhand des anliegenden Planes den Sachverhalt.
I.
Sachverhalt
Die Verbandsversammlung des
Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn hat am 28.03.2013 und ergänzend
am 27.03.2014 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen
sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB für das
Gebiet des GVV Hardheim-Walldürn aufzustellen. An der ersten frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem
ersten Aufstellungsbeschluss wurde das Landratsamt Miltenberg nicht beteiligt.
Aus dem Anschreiben geht hervor, dass aufgrund der Stellungnahmen aus der
ersten frühzeitigen Beteiligung einige Konzentrationsflächen für Windkraft
rechtlich nicht realisierbar sind und deshalb aus der Planung herausgenommen
wurden. Um der Windkraft allerdings substanziell genügend Raum zu verschaffen,
wurde zu den verbleibenden eine weitere Konzentrationszone in die Planung
aufgenommen. Daher wurde ein ergänzender Aufstellungsbeschluss für die
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Erstellung eines sachlichen
Teilflächennutzungsplanes Windkraft für das Gebiet des GVV Hardheim-Walldürn
gefasst.
II.
Stellungnahmen
Immissionsschutz
Aus
den Teilflächennutzungsplänen Blatt 1, 2 sind insgesamt 8 Konzentrationszonen
für Windkraftanlagen zu entnehmen. Hiervon reicht die zwischen den Ortsteilen
Wettersdorf, Glashofen, Reinhardsachsen, Kaltenbrunn gelegene
Konzentrationszone 2/1 bis auf etwa 250 m an die baden- württembergisch/
bayerische Landesgrenze heran. Es schließt sich die Gemeinde Eichenbühl-
Guggenberg, Gemarkung Riedern an. Die Entfernung von der nordöstlichen Grenze
der Konzentrationsgrenze bis zu den auf bayerischer Gemarkung nächstgelegenen
Immissionsorten betragen bezogen auf den Ortsteil Guggenberg etwa 1600 m bis
1800 m und auf das Büro der Kreismülldeponie etwa 2100 m.
Es
wird darauf hingewiesen, dass an den maßgeblichen Immissionsorten bereits eine
Vorbelastung durch insgesamt 7 auf Gemarkung Riedern gelegenen und
immissionsschutzrechtlich genehmigten Windkraftanlagen besteht, von denen 5
bereits errichtet sind. Im August 2012 wurde die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für 3 weitere Windkraftanlagen in Eichenbühl- Guggenberg, Gemarkung
Riedern, beantragt. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet sind diese
Windkraftanlagen derzeit nicht genehmigungsfähig. Daher ruht auf Wunsch des
Betreibers das Verfahren. Weitere drei Windkraftanlagen werden auf der
Gemarkung Heppdiel, zwei auf Gemarkung Windischbuchen betrieben. Hinzu kommen
zwei weitere auf der Gemarkung Umpfenbach.
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg
werden gegenüber der Ausweisung der Vorrangfläche Ziff. 2/1 Bedenken erhoben,
da das Landschaftsbild in der Bayerischen Naturparkverordnung „Odenwald“ und
dem derzeit gültigen Regionalplan Bayerischer Untermain besonders geschützt
ist. Als öffentlicher Belang muss daher der in Kraft befindliche Regionalplan
Bayerischer Untermain mit seiner Fortschreibung, nämlich dass die
Windkraftnutzung in den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke „Odenwald“ und
„Spessart“ nicht zulässig ist, beachtet werden. Diese Regelung steht einer
Ausweisung von Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten entgegen. Die
von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden
landschaftsbildbezogenen negativen Auswirkungen auf das Maintal und das LSG
Odenwald müssen bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in
die Abwägungskriterien einfließen.
Nach der für Bayern gewünschten
Abstandsregelung für Windkraftanlagen soll der Mindestabstand von Windrädern
zur nächsten Wohnbebauung das 10-fache der Gesamthöhe der Anlage (in der Regel
2 km) nicht unterschreiten. Wir regen daher an zu überprüfen, ob dieser Mindestabstand
zur Wohnbebauung in Bayern eingehalten wird.
Natur- und Landschaftsschutz
Auch aus Sicht der Unteren
Naturschutzbehörde wird darauf hingewiesen, dass die zukünftig auf diesen
Flächen errichteten Windkraftanlagen raumoptisch weit auf das auf bayerischer
Seite liegende Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Odenwald“ einwirken. Die von den
naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden negativen
Auswirkungen auf den Schutzzweck „Landschaftsbild“ sind bei der Auswahl der
Vorrangflächen für Windenergieanlagen zu berücksichtigen und müssen in die
Bewertung/Abwägungskriterien einfließen. Zu den im Umkreis des Landkreises
Miltenberg liegenden Vorrangflächen wird folgendes angemerkt:
· Vorrangfläche
2/1_Wettersdorf/Kaltenbrunn/Reinhardsachsen
Aufgrund der angrenzend an die
Vorrangfläche bereits genehmigten, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes
liegenden Windkraftanlagen in Windischbuchen, Heppdiel und Guggenberg und sind
hier die Auswirkungen auf das östlich liegende Landschaftsschutzgebiet
„Odenwald“ geringer einzustufen.
· Vorrangflächen
2/2 „Nordwestlich Walldürn“ und 2/3 „Südl. Glashofen“
Die Vorrangflächen liegen ca. 4 km von
der Landkreisgrenze und damit auch vom auf bayerischer Seite liegenden LSG
entfernt. Zumindest in nördlicher Richtung liegt durch die o.g. auf bayerischer
Seite errichteten WKA nur eine geringe negative Beeinträchtigung vor. In
westlicher Richtung sind die Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild höher.
III. Zusammenfassende Würdigung
Das Vorranggebiet Ziffer 2/1 reicht bis auf
etwa 250 m an die baden- württembergisch/ bayerische Landesgrenze heran. Die
Entfernung von der nordöstlichen Grenze der Konzentrationsgrenze bis zu den auf
bayerischer Gemarkung nächstgelegenen Immissionsorten betragen bezogen auf den
Ortsteil Guggenberg etwa 1600 m bis 1800 m und das Büro der Kreismülldeponie
etwa 2100 m.
Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg wurden gegenüber der Ausweisung
von Vorrangflächen für Windkraftanlagen im benachbarten Ortsteilen Wettersdorf,
Glashofen, Reinhardsachsen, Kaltenbrunn Bedenken erhoben, da das
Landschaftsbild in der Bay. Naturparkverordnung Odenwald und dem derzeit
gültigen Regionalplan Bay. Untermain besonders geschützt ist. Die von den
naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden
landschaftsbildbezogenen negativen Auswirkungen auf das Maintal und das LSG
Odenwald sollten bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in
die Abwägungskriterien einfließen.
Das
Landratsamtes Miltenberg hat Bedenken gegen die Teilfortschreibung des
Flächennutzungsplanes GVV Hardheim-Walldürn Bedenken geäußert.
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.