Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Erstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windkraft für das Gebiet des GVV Hardheim-Walldürn gem. § 5 Abs. 2 b BauGB i.d.F. vom April 2014; Beteiligung des Landratsamtes Miltenberg nach § 4 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2014   KA/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Pache erläutert anhand des anliegenden Planes den Sachverhalt.

 

I. Sachverhalt

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn hat am 28.03.2013 und ergänzend am 27.03.2014 in öffentlicher Sitzung nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB für das Gebiet des GVV Hardheim-Walldürn aufzustellen. An der ersten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem ersten Aufstellungsbeschluss wurde das Landratsamt Miltenberg nicht beteiligt. Aus dem Anschreiben geht hervor, dass aufgrund der Stellungnahmen aus der ersten frühzeitigen Beteiligung einige Konzentrationsflächen für Windkraft rechtlich nicht realisierbar sind und deshalb aus der Planung herausgenommen wurden. Um der Windkraft allerdings substanziell genügend Raum zu verschaffen, wurde zu den verbleibenden eine weitere Konzentrationszone in die Planung aufgenommen. Daher wurde ein ergänzender Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Erstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft für das Gebiet des GVV Hardheim-Walldürn gefasst.

 

II. Stellungnahmen

Immissionsschutz

Aus den Teilflächennutzungsplänen Blatt 1, 2 sind insgesamt 8 Konzentrationszonen für Windkraftanlagen zu entnehmen. Hiervon reicht die zwischen den Ortsteilen Wettersdorf, Glashofen, Reinhardsachsen, Kaltenbrunn gelegene Konzentrationszone 2/1 bis auf etwa 250 m an die baden- württembergisch/ bayerische Landesgrenze heran. Es schließt sich die Gemeinde Eichenbühl- Guggenberg, Gemarkung Riedern an. Die Entfernung von der nordöstlichen Grenze der Konzentrationsgrenze bis zu den auf bayerischer Gemarkung nächstgelegenen Immissionsorten betragen bezogen auf den Ortsteil Guggenberg etwa 1600 m bis 1800 m und auf das Büro der Kreismülldeponie etwa 2100 m.

Es wird darauf hingewiesen, dass an den maßgeblichen Immissionsorten bereits eine Vorbelastung durch insgesamt 7 auf Gemarkung Riedern gelegenen und immissionsschutzrechtlich genehmigten Windkraftanlagen besteht, von denen 5 bereits errichtet sind. Im August 2012 wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3 weitere Windkraftanlagen in Eichenbühl- Guggenberg, Gemarkung Riedern, beantragt. Aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet sind diese Windkraftanlagen derzeit nicht genehmigungsfähig. Daher ruht auf Wunsch des Betreibers das Verfahren. Weitere drei Windkraftanlagen werden auf der Gemarkung Heppdiel, zwei auf Gemarkung Windischbuchen betrieben. Hinzu kommen zwei weitere auf der Gemarkung Umpfenbach.

 

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden gegenüber der Ausweisung der Vorrangfläche Ziff. 2/1 Bedenken erhoben, da das Landschaftsbild in der Bayerischen Naturparkverordnung „Odenwald“ und dem derzeit gültigen Regionalplan Bayerischer Untermain besonders geschützt ist. Als öffentlicher Belang muss daher der in Kraft befindliche Regionalplan Bayerischer Untermain mit seiner Fortschreibung, nämlich dass die Windkraftnutzung in den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke „Odenwald“ und „Spessart“ nicht zulässig ist, beachtet werden. Diese Regelung steht einer Ausweisung von Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten entgegen. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden landschaftsbildbezogenen negativen Auswirkungen auf das Maintal und das LSG Odenwald müssen bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in die Abwägungskriterien einfließen.

Nach der für Bayern gewünschten Abstandsregelung für Windkraftanlagen soll der Mindestabstand von Windrädern zur nächsten Wohnbebauung das 10-fache der Gesamthöhe der Anlage (in der Regel 2 km) nicht unterschreiten. Wir regen daher an zu überprüfen, ob dieser Mindestabstand zur Wohnbebauung in Bayern eingehalten wird.

 

Natur- und Landschaftsschutz

Auch aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde wird darauf hingewiesen, dass die zukünftig auf diesen Flächen errichteten Windkraftanlagen raumoptisch weit auf das auf bayerischer Seite liegende Landschaftsschutzgebiet „Bayer. Odenwald“ einwirken. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden negativen Auswirkungen auf den Schutzzweck „Landschaftsbild“ sind bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen zu berücksichtigen und müssen in die Bewertung/Abwägungskriterien einfließen. Zu den im Umkreis des Landkreises Miltenberg liegenden Vorrangflächen wird folgendes angemerkt:

 

·       Vorrangfläche 2/1_Wettersdorf/Kaltenbrunn/Reinhardsachsen

Aufgrund der angrenzend an die Vorrangfläche bereits genehmigten, außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegenden Windkraftanlagen in Windischbuchen, Heppdiel und Guggenberg und sind hier die Auswirkungen auf das östlich liegende Landschaftsschutzgebiet „Odenwald“ geringer einzustufen.

·       Vorrangflächen 2/2 „Nordwestlich Walldürn“ und 2/3 „Südl. Glashofen“

Die Vorrangflächen liegen ca. 4 km von der Landkreisgrenze und damit auch vom auf bayerischer Seite liegenden LSG entfernt. Zumindest in nördlicher Richtung liegt durch die o.g. auf bayerischer Seite errichteten WKA nur eine geringe negative Beeinträchtigung vor. In westlicher Richtung sind die Beeinträchtigungen auf das Landschaftsbild höher.

 

III. Zusammenfassende Würdigung

Das Vorranggebiet Ziffer 2/1 reicht bis auf etwa 250 m an die baden- württembergisch/ bayerische Landesgrenze heran. Die Entfernung von der nordöstlichen Grenze der Konzentrationsgrenze bis zu den auf bayerischer Gemarkung nächstgelegenen Immissionsorten betragen bezogen auf den Ortsteil Guggenberg etwa 1600 m bis 1800 m und das Büro der Kreismülldeponie etwa 2100 m.

Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg wurden gegenüber der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen im benachbarten Ortsteilen Wettersdorf, Glashofen, Reinhardsachsen, Kaltenbrunn Bedenken erhoben, da das Landschaftsbild in der Bay. Naturparkverordnung Odenwald und dem derzeit gültigen Regionalplan Bay. Untermain besonders geschützt ist. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden landschaftsbildbezogenen negativen Auswirkungen auf das Maintal und das LSG Odenwald sollten bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in die Abwägungskriterien einfließen.

 

Das Landratsamtes Miltenberg hat Bedenken gegen die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes GVV Hardheim-Walldürn Bedenken geäußert.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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