Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Information zur Entsorgung von Schlämmen aus der Deponiesickerwasserreinigungsanlage und aus der Schlammräumung der Pufferteiche über die Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2014   ENU/001/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, am 17.07.2013 hat der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz der Schlammräumung der Pufferbecken der Sickerwasserreinigungsanlage in Guggenberg zugestimmt. Im Oktober 2013 wurde der Schlamm aus Pufferteich 1 in geotextile Entwässerungssäcke auf den DK I-Abschnitt der Deponie Guggenberg gepumpt um dort statisch zu entwässern.

 

Eine Beprobung des Schlamms im März 2014 ergab einen Arsengehalt von 2,2 mg/l. Aufgrund dieses erhöhten Arsengehalts war eine Verbrennung bei GKS Schweinfurt nicht mehr möglich und die Verwaltung hat ein Entsorgungsangebot bei der Gesellschaft für Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) eingeholt.

 

Nach dem nunmehr vorliegenden Angebot der GSB belaufen sich die Kosten für die thermische Behandlung des Schlamms (ca. 100 Tonnen) bei der GSB-Anlage Baar-Ebenhausen auf 38.977,26 € inkl. MwSt. Hinzu kommen die Verladekosten durch eigenes Personal mit ca. 1.450 – 1.500 € und die Transportkosten mit eigenem Fahrzeug mit ca. 2.500 – 2.600 € oder durch Fremdspedition mit 4.522,00 € inkl. MwSt. für vier Transporte.

 

Ein Transport durch eine Fremdspedition hätte den Vorteil, dass man mit dem bereits über 100% ausgelasteten eigenen Fahrzeug die anstehenden Containertransporte zwischen unseren Entsorgungsanlagen bzw. Altholztransporte zum Biomassekraftwerk Buchen weiterhin zeitnah durchführen könnte.

 

Über die GSB wurden am 23.06.2014 bereits 9,42 Tonnen Überschussschlamm mit einem Arsengehalt von 1,5 mg/l aus der Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie Guggenberg entsorgt. Die Entsorgungskosten belaufen sich auf 4.787,61 € inkl. MwSt. zuzüglich der Transportkosten von Guggenberg zur GSB-Übergabestelle Aschaffenburg.

 

Die Schlammräumung der beiden Pufferteiche steht nach der bayerischen Eigenüberwachungsverordnung alle zehn Jahre an. Bei den bisherigen Räumaktionen durfte der Schlamm noch auf die eigenen Deponie abgelagert werden. Seit 2005 ist dies aufgrund des hohen Glühverlustes von ca. 43% nicht mehr zulässig.

Aber auch der hohe Arsengehalt, zurückzuführen auf unseren Arsenschotter aus dem Jahr 2009, würde einer Ablagerung entgegenstehen. Eine Verwertung für diesen Schlamm gibt es nicht.

Es bleibt daher keine Alternative, als entsprechend den bayerischen gesetzlichen Vorgaben diesen gefährlichen Abfall („Sondermüll“) über die GSB zu entsorgen.

 

Der Schlamm aus der Reinigung des zweiten Pufferteiches von Anfang Juli 2014 ruht derzeit zur Entwässerung in speziellen Containern. Er hat einen Trockensubstanzgehalt von ca. 3%. Eine Verdoppelung auf 6% bedeutet immerhin eine Halbierung der Gesamtmasse und das strebe man als Mindestziel an.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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