Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Information zur Entsorgung von Schlämmen aus der Deponiesickerwasserreinigungsanlage und aus der Schlammräumung der Pufferteiche über die Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 14.07.2014 ENU/001/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein
erläutert, am 17.07.2013 hat der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz der
Schlammräumung der Pufferbecken der Sickerwasserreinigungsanlage in Guggenberg
zugestimmt. Im Oktober 2013 wurde der Schlamm aus Pufferteich 1 in geotextile
Entwässerungssäcke auf den DK I-Abschnitt der Deponie Guggenberg gepumpt um
dort statisch zu entwässern.
Eine Beprobung des
Schlamms im März 2014 ergab einen Arsengehalt von 2,2 mg/l. Aufgrund dieses
erhöhten Arsengehalts war eine Verbrennung bei GKS Schweinfurt nicht mehr möglich
und die Verwaltung hat ein Entsorgungsangebot bei der Gesellschaft für
Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (GSB) eingeholt.
Nach dem nunmehr
vorliegenden Angebot der GSB belaufen sich die Kosten für die thermische
Behandlung des Schlamms (ca. 100 Tonnen) bei der GSB-Anlage Baar-Ebenhausen auf
38.977,26 € inkl. MwSt. Hinzu kommen die Verladekosten durch eigenes Personal
mit ca. 1.450 – 1.500 € und die Transportkosten mit eigenem Fahrzeug mit ca.
2.500 – 2.600 € oder durch Fremdspedition mit 4.522,00 € inkl. MwSt. für vier
Transporte.
Ein Transport
durch eine Fremdspedition hätte den Vorteil, dass man mit dem bereits über 100%
ausgelasteten eigenen Fahrzeug die anstehenden Containertransporte zwischen
unseren Entsorgungsanlagen bzw. Altholztransporte zum Biomassekraftwerk Buchen
weiterhin zeitnah durchführen könnte.
Über die GSB
wurden am 23.06.2014 bereits 9,42 Tonnen Überschussschlamm mit einem Arsengehalt
von 1,5 mg/l aus der Sickerwasserreinigungsanlage der Kreismülldeponie
Guggenberg entsorgt. Die Entsorgungskosten belaufen sich auf 4.787,61 € inkl.
MwSt. zuzüglich der Transportkosten von Guggenberg zur GSB-Übergabestelle
Aschaffenburg.
Die Schlammräumung
der beiden Pufferteiche steht nach der bayerischen Eigenüberwachungsverordnung
alle zehn Jahre an. Bei den bisherigen Räumaktionen durfte der Schlamm noch auf
die eigenen Deponie abgelagert werden. Seit 2005 ist dies aufgrund des hohen
Glühverlustes von ca. 43% nicht mehr zulässig.
Aber auch der hohe
Arsengehalt, zurückzuführen auf unseren Arsenschotter aus dem Jahr 2009, würde
einer Ablagerung entgegenstehen. Eine Verwertung für diesen Schlamm gibt es
nicht.
Es bleibt daher
keine Alternative, als entsprechend den bayerischen gesetzlichen Vorgaben diesen
gefährlichen Abfall („Sondermüll“) über die GSB zu entsorgen.
Der Schlamm aus
der Reinigung des zweiten Pufferteiches von Anfang Juli 2014 ruht derzeit zur
Entwässerung in speziellen Containern. Er hat einen Trockensubstanzgehalt von
ca. 3%. Eine Verdoppelung auf 6% bedeutet immerhin eine Halbierung der
Gesamtmasse und das strebe man als Mindestziel an.
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.