Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Ehemalige Kreismülldeponie Großheubach:
Sachstandsbericht Grundwassermonitoring

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.07.2014   ENU/001/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert anhand der Anlage den Sachverhalt. Die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg betreut vier Altdeponien:

·       Die ehemalige Kreismülldeponie Sulzbach oberhalb des Maintalfahrradweges auf der Gemarkungsgrenze Sulzbach/Kleinwallstadt gelegen,

·       die ehemalige Kreismülldeponie Großheubach, Nähe Roßhof/Großheubach,

·       die ehemalige Kreismülldeponie Wörth a. Main, gelegen zwischen der inzwischen herangerückten Ortsbebauung Wörth und der vierspurigen B 469, Nähe Betonwerk Diephaus und

·       die ehemalige Klärschlammdeponie Elsenfeld Schippach, an der Gemeindeverbindungsstraße Schippach-Mechenhard gelegen.

Derzeit habe man größere Probleme mit den Aufsichts- und Fachbehörden bezüglich der Deponie Großheubach. Das dortige Deponiegrundstück gehört zu ca. 2/3 einem Privatmann, mit dem man einen langjährigen Pachtvertrag habe.

Dieser Eigentümer konfrontiert seit Jahren die Aufsichtsbehörden und zahllose weitere öffentliche Stellen bis hin zu unseren Landtagsabgeordneten und dem bayerischen Ministerpräsidenten mit Briefen, in denen er seine Befürchtungen über Gefahren durch die Deponie für die Ortslage Großheubach zum Ausdruck bringt.

Durch diese jahrelangen Briefwechsel wurden natürlich von den Aufsichtsbehörden zusätzliche Prüfungen für die Deponie gefordert, die den Landkreis bereits seit 2012 beschäftigen und auch Geld kosten.

Natürlich wird die Deponie vom Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Regierung von Unterfranken regelmäßig überwacht. Auch war der Kreis nicht untätig und hat im Rahmen der Nachsorge die Pflichten aus den Genehmigungen erfüllt.

Die Deponie hat, wie bekannt, keine Basisabdichtung, dies war zur Zeit der Betriebsaufnahme 1975 nicht vorgeschrieben und nicht üblich. Hinzu kommt, dass vor dem Landkreis auf diesen Grundstücken die Stadt Miltenberg und der Markt Großheubach bereits Abfälle abgelagert haben.

Die bisherige Grundwasserüberwachung der Deponie beruht auf einem Gutachten des früheren Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft vom 14.10.1982 und beinhaltet keine Grundwasserpegel, sondern nur verschiedene Quellaustritte. Leider sind diese Quellen in den letzten Jahren öfter trocken gefallen und konnten daher nicht beprobt werden.

Allerdings hat der Landkreis bis 2001 eine Oberflächenabdichtung gebaut, um das Eindringen von Niederschlagswasser zu verhindern.

Mit Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 20.08.2012 wurden dann sieben Punkte aufgestellt und dem Landkreis zur Prüfung aufgetragen. Diese sieben Punkte beziehen sich teilweise auf mehrseitige Stellungnahmen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt und des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg.

Der Landkreis hat in verschiedenen Sitzungen bereits über den Problemkomplex berichtet, steht aber natürlich für ergänzende Fragen und Hintergründe gerne zur Verfügung.

Ein zwischenzeitlicher Versuch, dem Grundstückseigentümer das Deponiegrundstück abzukaufen, scheiterte, da dieser jede Verkaufsverhandlung ablehnte.

Die Kreisverwaltung hat verschiedene der geforderten Maßnahmen, wie Aufnahme von Setzungsmessungen, umfangreiche Datenvorlage, sofort eingeleitet. Auch die geforderten regelmäßigen Überwachungen durch die Mitarbeiter werden selbstverständlich durchgeführt.

Zur Unterstützung in hydrogeologischen Fragen hat man das Ingenieurbüro BIG, Herr Wacker aus Heilbronn, zugezogen.

Dieses Büro hat auch die geforderte Überprüfung des Grundwasserbeweissicherungssystems fachlich durchgeführt und dazu den Bericht vom 10.06.2013 „Nachsorgendes Monitoriingkonzept Schutzgut Grundwasser“ erstellt, den der Landkreis Miltenberg am 13.06.2013 der Regierung von Unterfranken vorgelegt hat.

Mit Schreiben vom 10.07.2013 forderte das Wasserwirtschaftsamt dann die sofortige Umsetzung der Stufe 2 dieses Monitoringkonzeptes, welches vier Grundwasserpegelbohrungen auf 75 Meter Tiefe beinhaltet.

Diese Forderung wurde mit Schreiben vom 12.03.2014 und 25.03.2014 noch einmal erhöht.

Jetzt fordern die Behörden drei tiefe Grundwasserpegel, davon zwei Abstrompegel bis auf Mainhöhe, d.h. ca. 200 Meter, und einen tiefen und einen flachen Zustrompegel.

Bereits im Rahmen der Beratung des Müllhaushalts 2014 am 28.11.2013 wurde der Umweltausschuss über diese Forderungen informiert und dafür auch vorläufig 235.000 € zusätzlich eingeplant.

Zuletzt hat man im Juni 2014 die Regierung von Unterfranken um Erlass einer Anordnung für die geforderten Maßnahmen gebeten, da man auch gegenüber den Gebührenzahlern eine Rechtfertigung für die erwarteten Kosten von 250.000 € + (großes) X benötigt.

Parallel wurde das hydrogeologische Büro BIG um Vorlage eines Angebotes zur Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen gebeten, das man in der nichtöffentlichen Sitzung vorstellen wird.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärt, vom genannten Besitzer habe er in den letzten Jahren viele Unterlagen bekommen, im letzten Jahr sei eine Petition im Umweltausschuss des Bayerischen Landtages gestellt worden. Hier sei er Mitberichterstatter gewesen. Das Ministerium habe verschiedene Punkte des Petenten aufgenommen. Dort stehe, dass die Regierung den Landkreis aufgefordert habe, eine aktuelle Standsicherheitsbeurteilung durchführen zu lassen. Damit werde dem Anliegen des Petenten Rechnung getragen. Weiterhin stehe in seinen Unterlagen, dass der Landkreis einen Bericht eines Vermessungsbüros zum Grundwassermonitoring erwarte. Ihn wundere, dass diese Mitteilung vom 19.05.2013 stamme und nun habe man bereits 2014. Er frage sich, warum es nicht vorwärts gehe. Aber man müsse das Thema angehen, es sei wichtig und notwendig. Und man habe momentan einen aktuellen Bezug, nämlich die Trinkwasserprobleme in Klingenberg und die dortige Bleibelastung. Es gebe in dieser Hinsicht ein Gutachten aus dem Jahr 2000, in dem stehe, dass die Bleibelastung auch aus einer Sickerwasserdeponie stammen könnte. Daher halte er das Monitoring für sinnvoll, auch ob eine mögliche Bleibelastung daher komme.

 

Kreisrat Meyerer erklärt, in Klingenberg um die Altdeponie habe man Dutzende Grundwassermessstellen errichten lassen. Hier seien es nun vier, zwei Zu- und zwei Abstrom. Er fragt nach der Fließrichtung des Abstroms und ob es dort belastbare Erkenntnisse gebe, gerade im Hinblick auf Buntsandstein. Er fragt, wie sichergestellt werden kann, dass ausgeschlossen wird, dass die Kreismülldeponie für die Trinkwasserproblematik in Klingenberg verantwortlich ist.

 

Kreisrat Wolfgang Zöller antwortet, es mache keinen Sinn anzunehmen, dass die Belastung in Klingenberg davon komme, wenn er sich ansehe, wie die Probebohrungen vorgesehen seien, nämlich Fließrichtung Süden.

 

Herr Feil erklärt anhand des vorliegenden Planes, dass die angenommene Fließrichtung Großheubach ist, gemacht vom Büro Bauer auf Grundlagen der eingegangenen Stellungnahmen (er vermutet 2007/2008). Was nun an die Mitglieder des Ausschusses versandt worden sei, sei aus dem Jahr 2000. Er wisse nicht, inwieweit dies eingearbeitet oder behandelt worden ist. Darüber habe er keine Kenntnis. Der aktuelle Kenntnisstand sei also, dass man davon ausgehe, dass die Fließrichtung aufgrund des von der Stadt Klingenberg ausgewiesenen Gebietes Richtung Großheubach ist und unsere Deponie nicht im betroffenen Gebiet liege. Daher sei von einer Belastung von dieser konkreten Quelle nicht auszugehen. Das Grundwassermonitoring stehe in keinem Zusammenhang mit der Trinkwasserproblematik in Klingenberg.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Zöller erklärt Herr Röcklein, dass der Einzugsbereich der Quellen erheblich größer sei als die Mülldeponie. Wasser sei bekannt dafür, dass es sich andere Wege suche. Nach Starkregen springen alle Quellen an.

 

Herr Feil fügt hinzu, aufgrund der Mainnähe habe man festgestellt, dass Wasser nicht immer nur in eine Richtung fließe. Dies habe man schon in anderen Verfahren gehabt. Aber ohne Fachkenntnisse brauche man darüber nicht weiter sprechen. Sobald der Bescheid der Regierung eingehe, werde man mit der Arbeit und den Bohrungen beginnen. Dann müsse man sich die Werte anschauen.

 

Herr Röcklein ergänzt zur Problematik Klingenberg, auf dem Steinbruch seien Metallabfälle und Farbreste einer Firma regelmäßig ausgebrannt worden. Dies kam nicht auf die Deponie. Aber jeder wisse: Schwermetalle verbrennen nicht. Diese seien im Lauf der Jahrzehnte in den Boden gelangt.

Er weist darauf hin, dass sich das Landratsamt von Anfang an gegen diese Brunnenerschließung ausgesprochen hat. Man habe damals auch Unterlagen beigesteuert. Eine Brunnenerschließung im Abstrombereich einer Mülldeponie sei gesetzlich unzulässig. Aber das Büro der Stadt Klingenberg habe festgestellt, dass die Deponie auf jeden Fall außerhalb des Abstrombereichs liege.

In dem von Kreisrat Dr. Fahn genannten Gutachten vom 10.06.2013 sei auch die Fließrichtung dargelegt worden, die dann vom Wasserwirtschaftsamt überprüft worden sei. Die Fließrichtung gehe Richtung Großheubach, nicht Richtung Klingenberg.

Die Abdichtung der Deponie werde regelmäßig gewartet und gepflegt und sei von oben dicht. Aber seitlich könne man nicht ausschließen, dass von Norden gewisse Grundwasserströme in die Deponie einfließen.

Für das vom Ministerium gewünschte Gutachten führe man Setzungsmessungen durch, die auch Grundlagen seien für die Standsicherheit. Dies dauere natürlich seine Zeit, um Werte zu erhalten.

 

Auf Frage von Kreisrätin Hecht, ob die Anzahl der Bohrungen ausreichend seien, antwortet Herr Röcklein, die Bohrpunkte seien vom Ingenieurbüro und den Fachbehörden anhand der festgestellten Grundwasserfließrichtungen festgelegt.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärt, es sei wichtig, eine absolute Sicherheit zu bekommen, dass das Trinkwasserproblem in Klingenberg nicht von der Deponie in Großheubach komme. Darauf warte die Stadt Klingenberg.

 

Herr Röcklein widerspricht dieser Behauptung, denn die Beweislast sei umgekehrt. Das Büro der Stadt Klingenberg habe selbst festgelegt, dass die Deponie außerhalb des Trinkwasserschutzgebietes liege.

Weiterhin haben Herr Dr. Dittmeier und er sich von Beginn an damals gegen diese Sache ausgesprochen, aber man habe nicht auf sie gehört.

 

Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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