Tagesordnungspunkt

TOP Ö : Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
geplante Generalsanierung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.07.2014   BAUV/002/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

geplante Generalsanierung

 

Am 26.03.2012 wurde vom Kreistag des Landkreises Miltenberg ein Schulbauprogramm u.a. für die Generalsanierung des Johannes-Butz-bach-Gymnasiums Miltenberg verabschiedet. Am 21.10.2013 erfolgte durch dieses Gremium die Beschlussfassung zur Stellung eines FAG-Antrags für diese Großbaumaßnahme.

 

Die Vergabe der Planungsleistungen (Architekten und Fachplaner Haus-technik) für die Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums musste, aufgrund der Überschreitung des Schwellenwertes für freiberufliche Leistungen von 200.000,00 € netto, europaweit ausgeschrieben werden. Mit der Durchführung des VOF-Verfahrens für das JBG wurde das Büro CDM Smith Consult GmbH, NL Nürnberg, beauftragt.

Bei dem zweistufigen Verfahren konnten sich für die Architektenleistungen zum Verhandlungsverfahren 4 Büros qualifizieren, in dem dann letztendlich das Arch.-Büro Wolf Architekten aus Miltenberg den Zuschlag für die Auftragserteilung erhalten hat.

Bei den Fachplanern (HLS und Elektro) wurden ebenfalls 4 Büros zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Für die Fachplanung Elektro setzte sich das Ing.-Büro Pfister, Würzburg, und für die Fachplanung Heizung-Lüftung-Sanitär das Ing.-Büro Wohlfromm, Würzburg, durch.

 

Alle Büros wurden zunächst mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt, d.h. Grundlagenermittlung, Vorentwurfs-und Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung, die notwendig ist, um letztendlich den FAG-Antrag zur Baumaßnahme stellen zu können.

 

Den Planungen zugrunde liegt ein Raumprogramm der Regierung von Unterfranken, das als Grundlage einer Förderung auf eine Dreizügigkeit des JBG abzielt.

 

Als ersten Meilenstein in der Projektbearbeitung war die Erstellung des pädagogischen Konzeptes durch den Nutzer, das bis Ende Mai 2014

abgeschlossen werden konnte. Teilweise parallel zum pädagogischen Konzept wurde vom Arch.-Büro Wolf bereits die Vorentwurfsplanung eingeleitet, da der Zeitplan bis zum FAG-Antrag im Oktober 2014 doch sehr ambitioniert erscheint.

Die vorliegende Vorentwurfsplanung wurde größtenteils mit der Schule abgestimmt und mittlerweile auch von den Haustechnikbüros mit deren Entwurfsplanung ergänzt. Bei der Gegenüberstellung des genehmigten Raumprogramms zum Bestand wurden folgende wesentlichen Differenzen festgestellt:

 

Dem genehmigten Raumprogramm (RPr) von insgesamt 5.872 qm HNF stehen im Bestand 5.500 qm HNF gegenüber, d.h. hier liegt ein Bedarf von ca. 372 qm vor. Im RPr werden 26 Klassenzimmer und 8 Ausweich-räume ausgewiesen, im Bestand stehen 25 Klassenzimmer und nur 5 Ausweichräume zur Verfügung. Bei den Naturwissenschaften ist eben-falls ein Bedarf von ca. 200 qm gegenüber dem RPr zu verzeichnen.

Mit der ersten Vorentwurfsplanung wurde von Seiten der Architekten ver-sucht, diese Diskrepanzen zwischen genehmigtem Raumprogramm und dem Ist-Zustand zu beseitigen.

Die Entwurfsplanung (Stand 18.06.2014) enthält nun 5.911 qm HNF, hat 25 Klassenzimmer, 9 Ausweichräume und die Fläche für die Naturwissenschaften beträgt 1.109 qm (im RPr = 1.210 qm). Diese Mehrungen in der Entwurfsplanung wurden vornehmlich durch die Umnutzung von Kellerräumen und Zubauten auf dem Flachdach geschaffen.

 

 

Bei dem Ortstermin die der Regierung von Würzburg am 02.Juli 2014 konnte Herr Kolb vom Arch.-Büro Wolf den Vorentwurf vorstellen und erläutern. Von Seiten der Regierung wurde der Entwurf entsprechend gewürdigt und insbesondere gelobt, dass er sich bei der Umsetzung des genehmigten Raumprogramms weitestgehend am vorhandenen Bestand orientiert (kostengünstigste Variante).

 

Es ergeben sich dadurch jedoch zwangsläufig auch in bestimmten Bereichen, wie z.B. der EDV-Spange und den Ausweichräumen im Kellergeschoss in puncto Raumhöhe baurechtliche Probleme.

 

Als Anregung von Seiten der Regierung wurde den Planern und dem Bauherrn zu bedenken gegeben, die Umsetzung des genehmigten Raumprogramms nur im Bestand zu überdenken. Es sei zu überlegen, ob Einschränkungen bzw. der Verzicht auf genehmigte Räumlichkeiten nicht doch eine bauliche Erweiterung des Bestandes rechtfertigen würde (kostenintensivere Variante).

 

Belastbare Kostenberechnungen liegen zurzeit mit Ausnahme des Bereichs Elektro noch nicht vor.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung