Tagesordnungspunkt
TOP Ö : Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg
geplante Generalsanierung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.07.2014 BAUV/002/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Johannes-Butzbach-Gymnasium
Miltenberg
geplante Generalsanierung
Am 26.03.2012 wurde vom
Kreistag des Landkreises Miltenberg ein Schulbauprogramm u.a. für die
Generalsanierung des Johannes-Butz-bach-Gymnasiums Miltenberg verabschiedet. Am
21.10.2013 erfolgte durch dieses Gremium die Beschlussfassung zur Stellung
eines FAG-Antrags für diese Großbaumaßnahme.
Die Vergabe der
Planungsleistungen (Architekten und Fachplaner Haus-technik) für die
Generalsanierung des Johannes-Butzbach-Gymnasiums musste, aufgrund der
Überschreitung des Schwellenwertes für freiberufliche Leistungen von 200.000,00
€ netto, europaweit ausgeschrieben werden. Mit der Durchführung des
VOF-Verfahrens für das JBG wurde das Büro CDM Smith Consult GmbH, NL Nürnberg,
beauftragt.
Bei dem zweistufigen
Verfahren konnten sich für die Architektenleistungen zum Verhandlungsverfahren
4 Büros qualifizieren, in dem dann letztendlich das Arch.-Büro Wolf Architekten
aus Miltenberg den Zuschlag für die Auftragserteilung erhalten hat.
Bei den Fachplanern (HLS
und Elektro) wurden ebenfalls 4 Büros zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Für
die Fachplanung Elektro setzte sich das Ing.-Büro Pfister, Würzburg, und für
die Fachplanung Heizung-Lüftung-Sanitär das Ing.-Büro Wohlfromm, Würzburg,
durch.
Alle Büros wurden
zunächst mit den Leistungsphasen 1-3 beauftragt, d.h. Grundlagenermittlung,
Vorentwurfs-und Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung, die notwendig ist, um
letztendlich den FAG-Antrag zur Baumaßnahme stellen zu können.
Den Planungen zugrunde
liegt ein Raumprogramm der Regierung von Unterfranken, das als Grundlage einer
Förderung auf eine Dreizügigkeit des JBG abzielt.
Als ersten Meilenstein in
der Projektbearbeitung war die Erstellung des pädagogischen Konzeptes durch den
Nutzer, das bis Ende Mai 2014
abgeschlossen werden
konnte. Teilweise parallel zum pädagogischen Konzept wurde vom Arch.-Büro Wolf
bereits die Vorentwurfsplanung eingeleitet, da der Zeitplan bis zum FAG-Antrag
im Oktober 2014 doch sehr ambitioniert erscheint.
Die vorliegende
Vorentwurfsplanung wurde größtenteils mit der Schule abgestimmt und mittlerweile
auch von den Haustechnikbüros mit deren Entwurfsplanung ergänzt. Bei der
Gegenüberstellung des genehmigten Raumprogramms zum Bestand wurden folgende
wesentlichen Differenzen festgestellt:
Dem genehmigten
Raumprogramm (RPr) von insgesamt 5.872 qm HNF stehen im Bestand 5.500 qm HNF
gegenüber, d.h. hier liegt ein Bedarf von ca. 372 qm vor. Im RPr werden 26
Klassenzimmer und 8 Ausweich-räume ausgewiesen, im Bestand stehen 25
Klassenzimmer und nur 5 Ausweichräume zur Verfügung. Bei den Naturwissenschaften
ist eben-falls ein Bedarf von ca. 200 qm gegenüber dem RPr zu verzeichnen.
Mit der ersten
Vorentwurfsplanung wurde von Seiten der Architekten ver-sucht, diese
Diskrepanzen zwischen genehmigtem Raumprogramm und dem Ist-Zustand zu
beseitigen.
Die Entwurfsplanung
(Stand 18.06.2014) enthält nun 5.911 qm HNF, hat 25 Klassenzimmer, 9
Ausweichräume und die Fläche für die Naturwissenschaften beträgt 1.109 qm (im
RPr = 1.210 qm). Diese Mehrungen in der Entwurfsplanung wurden vornehmlich
durch die Umnutzung von Kellerräumen und Zubauten auf dem Flachdach geschaffen.
Bei dem Ortstermin die
der Regierung von Würzburg am 02.Juli 2014 konnte Herr Kolb vom Arch.-Büro Wolf
den Vorentwurf vorstellen und erläutern. Von Seiten der Regierung wurde der
Entwurf entsprechend gewürdigt und insbesondere gelobt, dass er sich bei der
Umsetzung des genehmigten Raumprogramms weitestgehend am vorhandenen Bestand
orientiert (kostengünstigste Variante).
Es ergeben sich dadurch
jedoch zwangsläufig auch in bestimmten Bereichen, wie z.B. der EDV-Spange und
den Ausweichräumen im Kellergeschoss in puncto Raumhöhe baurechtliche Probleme.
Als Anregung von Seiten
der Regierung wurde den Planern und dem Bauherrn zu bedenken gegeben, die
Umsetzung des genehmigten Raumprogramms nur im Bestand zu überdenken. Es sei zu
überlegen, ob Einschränkungen bzw. der Verzicht auf genehmigte Räumlichkeiten
nicht doch eine bauliche Erweiterung des Bestandes rechtfertigen würde
(kostenintensivere Variante).
Belastbare
Kostenberechnungen liegen zurzeit mit Ausnahme des Bereichs Elektro noch nicht
vor.