Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Erstellung eines Konzept zur Verleihung der Ehrenamtskarte für den Landkreis Miltenberg;
Antrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2014   BKS/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf berichtet, es liege ein Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2014 vor, in dem die Verwaltung beauftragt werden soll, ein Konzept zur Verleihung der Ehrenamtskarte im Landkreis Miltenberg zu erstellen.

 

Frau Seidel erläutert, die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Ehrenamt findet größtenteils vor Ort statt – in der Gemeinde, der Stadt, dem Landkreis, in dem die Ehrenamtlichen wohnen. Und doch leistet jedes Bürgerschaftliche Engagement einen Beitrag zum Gemeinwohl, der über die jeweilige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisgrenze hinaus wirkt und letztlich dem gesamten Freistaat zu Gute kommt. Deshalb arbeiten der Freistaat Bayern, die kreisfreien Städte und die Landkreise Bayerns zusammen, um mit dieser bayernweit gültigen Ehrenamtskarte ein „Dankeschön“ an die besonders engagierten Bürgerinnen und Bürger zu richten.

 

Die Vorteile für Ehrenamtskarteninhaber/Innen:

 

Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten verschiedene Angebote und Vergünstigungen im Landkreis.

Des Weiteren gelten auch alle Angebote der an der Ehrenamtskarte teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern für Karteninhaber gleichermaßen.

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte:

 

Für den Erhalt einer Ehrenamtskarte müssen allgemeine und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, muss sich an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligen.

 

Zudem müssen Ehrenamtliche folgende persönliche Voraussetzungen erfüllen, wenn sie eine blaue Bayerische Ehrenamtskarte (mit begrenzter Gültigkeit von drei Jahren) erhalten wollen:

-       Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.

-       Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.

-       Mindestalter: 16 Jahre

 

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte:

-       Inhaber einer Jugendleiterkarte (Juleica)

-       aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)

-       aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich

 

Eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen—Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.

 

Bisher sind bereits ca. 50.000 Ehrenamtskarten in Bayern ausgegeben (Stand 1. April 2014).

 

Aktuell beteiligen sich 65 der insgesamt 96 bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte an der Bayerischen Ehrenamtskarte.

 

Es beteiligen sich aktuell nur 17 Landkreise noch nicht:

Augsburg, Bad Kissingen, Bayreuth, Dachau, Donau-Ries, Ebersberg, Erding, Hof, Landsberg a.Lech, Landshut, Lindau, Miltenberg, Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu, Regensburg und Rhön-Grabfeld.

 

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist die flächendeckende Einführung der Ehrenamtskarte.

 

Die Staatsregierung hat eine klare Philosophie zum Ehrenamt: Bürgerschaftliches Engagement ist

  1. eine freiwillige und unentgeltliche Zeitspende der Bürgerinnen und Bürger (ein angemessener Auslagenersatz steht dem nicht entgegen),
  2. kein Ersatz für reguläre Arbeitsplätze,
  3. kein „Ausfallbürge“ für fehlende oder unzureichende öffentliche Mittel.

 

 

Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept enthält, neben der Frage nach Akzeptanzstellen für die Ehrenamtskarte im Landkreis Miltenberg, eventuell auch übergreifend in der Region Bayerischer Untermain, organisatorische und personelle Konsequenzen.

 

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Einführung der Ehrenamtskarte im Landkreis Miltenberg. Nach Abschluss wird dieses dem Kreistag zur Verabschiedung vorgelegt.

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