Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Information: Vereinbarungen zum Bundeskinderschutzgesetz für Vereine

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2014   JHA/001/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler erläutert, dass in 11 Informationsveranstaltungen das Thema einer breiten Öffentlichkeit dargestellt worden sei. Es liegen keine Anfragen für weitere Informationsveranstaltungen vor. Vereinzelt sind bereits Vereinbarungen abgeschlossen worden. Im Juli werden man beginnen die Vereine anzuschreiben, es liegen ca. 1.080 Adressen vor.

 

Im Landkreis Miltenberg gelten folgende Hinweise und Empfehlungen zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis im Rahmen der Jugendarbeit:

 

  1. Einsichtnahmepflicht für das erweiterte Führungszeugnis

 

Die Kriterien, für welche Tätigkeiten die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis notwendig ist und wann darauf verzichtet werden kann, finden sich in den Vereinbarungen. Diese und die weiter unten aufgeführten Formulare können auf der Homepage des Jugendamtes heruntergeladen werden:

http://www.landkreis-miltenberg.de/Gesundheit-Soziales/Kinder-Jugend.aspx

Die Entscheidung für die konkrete Umsetzung im Verein trifft der Vorstand.

 

  1. Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
  • Der Betreuer/ die Betreuerin wird vom Verein schriftlich aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Das Muster für die Beantragung kann auf der Jugendamtsseite heruntergeladen werden.
  • Der Betreuer/ die Betreuerin beantragt unter Vorlage der o. g. Aufforderung die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses beim Einwohnermeldeamt der Heimatgemeinde. Die Beantragung für den ehrenamtlichen Einsatz in der Jugendarbeit ist kostenfrei!

 

Empfehlung: Zur Vereinfachung wird den Gemeinden empfohlen, die auf Sammellisten eigenhändig unterschriebenen und vom Vorstand bestätigten Anträge auf das erweiterte Führungszeugnis zu akzeptieren. Sammellisten sind aber nur für Personen möglich, die denselben Wohnsitz haben.

 

  1. Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
  • Das erweiterte Führungszeugnis wird ausschließlich der beantragenden Person direkt zugeschickt. Diese legt das erweiterte Führungszeugnis dem Vorstand oder der beauftragten Person des Vereins zur Einsichtnahme vor.
  • Der Vorstand bzw. die beauftragte Person darf ausschließlich das Datum des Führungszeugnisses, das Vorlagedatum sowie die Tatsache, dass keine Eintragungen enthalten sind, die einem Einsatz in der Jugendarbeit entgegenstehen, vermerken. Weiter empfiehlt es sich, den Ablauf der Fünf-Jahres-Frist für die erneute Vorlage zu vermerken.

 

Empfehlung: Sollte eine Betreuerin/ ein Betreuer das erweiterte Führungszeugnis nicht direkt dem Verein zur Einsichtnahme vorlegen wollen, kann eine Ersatzbescheinigung vorgelegt werden. Den Gemeinden wird empfohlen, entsprechende Ersatzbescheinigungen auszustellen. Das Muster kann auf der Seite des Jugendamtes heruntergeladen werden.

Alternativ stellt das Jugendamt Miltenberg für Vereine oder Bewohner des Landkreis Miltenberg entsprechende Bescheinigungen aus. Dies ist auch auf dem Postweg bei Einsendung eines aktuellen Originalzeugnisses möglich. Weitere Informationen erteilt das Jugendamt gerne auf Anfrage.

Die Gesetzesinitiative zur Erstellung eines speziellen Führungszeugnisses für die Jugendarbeit wird unterstützt, da dann keine sachfremden Einträge mehr enthalten wären.

 

Herr Hubert erklärt, er halte das Ersatzführungszeugnis für einen guten Schritt. Ideal wäre es natürlich, wenn das Landratsamt oder die Gemeinde ein „Ok“ an den Verein gebe.

 

Kreisrat Dr. Fahn merkt an, von den Vereinen habe man vor einiger Zeit noch viel Kritik erfahren, daher müsse eine Lösung her. Auf der anderen Seite habe aber auch das Bundesgesetz Schwächen, zum Beispiel die Fortschreibung nur alle fünf Jahre, daher sei keine absolute Sicherheit gewährt. Man habe dieses Thema aber auch im Bayerischen Landtag aufgenommen. Der einfachste Weg wäre ein Abruf über das Bundeszentralregister, so weit sei man noch nicht, aber man habe beschlossen, dass eine Neugestaltung durchgeführt werde. Es solle geprüft werden, ob beim Bundeszentralregister eine Abfragemöglichkeit geschaffen werden könne. Die Vereine wünschen sich eine praxistaugliche Regelung ohne viel Bürokratie. Im Bereich Ehrenamt könne es nicht sein, dass man die Vereine hier mit Bürokratie belaste. Man wolle auch nicht wissen, was im Detail in einem Führungszeugnis stehe. Da man keine absolute Sicherheit habe, wäre es insgesamt wichtig, dass man für Vereine und Verbände zusätzlich Präventionsmaßnahmen durchführe. Insgesamt sei wichtig, dass es im Landkreis gut eingeführt werde und die einzelnen Kommunen hier mitziehen.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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