Tagesordnungspunkt
TOP Ö 12: Information: Vereinbarungen zum Bundeskinderschutzgesetz für Vereine
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 28.05.2014 JHA/001/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Winkler
erläutert, dass in 11 Informationsveranstaltungen das Thema einer
breiten Öffentlichkeit dargestellt worden sei. Es liegen keine Anfragen für
weitere Informationsveranstaltungen vor. Vereinzelt sind bereits Vereinbarungen
abgeschlossen worden. Im Juli werden man beginnen die Vereine anzuschreiben, es
liegen ca. 1.080 Adressen vor.
Im Landkreis Miltenberg gelten folgende
Hinweise und Empfehlungen zur Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
im Rahmen der Jugendarbeit:
- Einsichtnahmepflicht für das erweiterte Führungszeugnis
Die Kriterien,
für welche Tätigkeiten die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
notwendig ist und wann darauf verzichtet werden kann, finden sich in den
Vereinbarungen. Diese und die weiter unten aufgeführten Formulare können auf der
Homepage des Jugendamtes heruntergeladen werden:
http://www.landkreis-miltenberg.de/Gesundheit-Soziales/Kinder-Jugend.aspx
Die Entscheidung für die konkrete Umsetzung
im Verein trifft der Vorstand.
- Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses
- Der Betreuer/ die Betreuerin wird vom Verein schriftlich
aufgefordert, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Das Muster
für die Beantragung kann auf der Jugendamtsseite heruntergeladen werden.
- Der Betreuer/ die Betreuerin beantragt unter Vorlage der o. g.
Aufforderung die Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses beim
Einwohnermeldeamt der Heimatgemeinde. Die Beantragung für den
ehrenamtlichen Einsatz in der Jugendarbeit ist kostenfrei!
Empfehlung: Zur
Vereinfachung wird den Gemeinden empfohlen, die auf Sammellisten eigenhändig
unterschriebenen und vom Vorstand bestätigten Anträge auf das erweiterte
Führungszeugnis zu akzeptieren. Sammellisten sind aber nur für Personen
möglich, die denselben Wohnsitz haben.
- Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
- Das erweiterte Führungszeugnis wird ausschließlich der
beantragenden Person direkt zugeschickt. Diese legt das erweiterte
Führungszeugnis dem Vorstand oder der beauftragten Person des Vereins zur
Einsichtnahme vor.
- Der Vorstand bzw. die beauftragte Person darf ausschließlich das
Datum des Führungszeugnisses, das Vorlagedatum sowie die Tatsache, dass
keine Eintragungen enthalten sind, die einem Einsatz in der Jugendarbeit
entgegenstehen, vermerken. Weiter empfiehlt es sich, den Ablauf der
Fünf-Jahres-Frist für die erneute Vorlage zu vermerken.
Empfehlung: Sollte eine
Betreuerin/ ein Betreuer das erweiterte Führungszeugnis nicht direkt dem Verein
zur Einsichtnahme vorlegen wollen, kann eine Ersatzbescheinigung vorgelegt
werden. Den Gemeinden wird empfohlen, entsprechende Ersatzbescheinigungen auszustellen.
Das Muster kann auf der Seite des Jugendamtes heruntergeladen werden.
Alternativ stellt
das Jugendamt Miltenberg für Vereine oder Bewohner des Landkreis Miltenberg
entsprechende Bescheinigungen aus. Dies ist auch auf dem Postweg bei Einsendung
eines aktuellen Originalzeugnisses möglich. Weitere Informationen erteilt das
Jugendamt gerne auf Anfrage.
Die Gesetzesinitiative zur Erstellung eines speziellen
Führungszeugnisses für die Jugendarbeit wird unterstützt, da dann keine
sachfremden Einträge mehr enthalten wären.
Herr Hubert erklärt, er halte das Ersatzführungszeugnis für einen guten Schritt. Ideal wäre es natürlich, wenn das Landratsamt oder die Gemeinde ein „Ok“ an den Verein gebe.
Kreisrat Dr. Fahn merkt an, von den Vereinen habe man vor einiger Zeit noch viel Kritik erfahren, daher müsse eine Lösung her. Auf der anderen Seite habe aber auch das Bundesgesetz Schwächen, zum Beispiel die Fortschreibung nur alle fünf Jahre, daher sei keine absolute Sicherheit gewährt. Man habe dieses Thema aber auch im Bayerischen Landtag aufgenommen. Der einfachste Weg wäre ein Abruf über das Bundeszentralregister, so weit sei man noch nicht, aber man habe beschlossen, dass eine Neugestaltung durchgeführt werde. Es solle geprüft werden, ob beim Bundeszentralregister eine Abfragemöglichkeit geschaffen werden könne. Die Vereine wünschen sich eine praxistaugliche Regelung ohne viel Bürokratie. Im Bereich Ehrenamt könne es nicht sein, dass man die Vereine hier mit Bürokratie belaste. Man wolle auch nicht wissen, was im Detail in einem Führungszeugnis stehe. Da man keine absolute Sicherheit habe, wäre es insgesamt wichtig, dass man für Vereine und Verbände zusätzlich Präventionsmaßnahmen durchführe. Insgesamt sei wichtig, dass es im Landkreis gut eingeführt werde und die einzelnen Kommunen hier mitziehen.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.