Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Beschluss: Umsetzung der Empfehlungen für Vollzeitpflege

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2014   JHA/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Leiblein erläutert, seit 1. Januar 2008 berechnet sich der Mindestunterhalt der Pflegepauschalen für die Vollzeitpflege nach § 32 Abs. 6 Satz 1 Einkommensteuergesetz. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag). Pflegeeltern werden damit fiktiv den Unterhalt beziehenden Eltern gleichgestellt.

 

Die Empfehlungen gelten für junge Menschen, für die Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27, 33 SGB VIII gewährt wird. Sie regeln den Unterhalt des jungen Menschen in der Vollzeitpflege. Bei der Vollzeitpflege unterscheidet man die Leistungen zum Unterhalt und die Kosten der Erziehung.

 

Der Unterhaltsbedarf deckt den gesamten regelmäßig wiederkehrenden Lebensbedarf des jungen Menschen unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Anteils am Lebensstandard der Pflegefamilie.

 

Der Erziehungsbeitrag soll den Pflegeeltern die geleistete Erziehung entgelten. Er ist kein Lohn im üblichen Sinne. Die Pflegeeltern können darüber frei verfügen.

 

Neben den laufenden Leistungen zur Vollzeitpflege sind auch die nachgewiesen Aufwendungen zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung zu erstatten. Der Mindestbeitrag für eine Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt derzeit 85,05 Euro. Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung werden bis zu einer Höhe von 42,60 Euro (gerundet) pro Kind erstattet.

 

Die Erhöhung des Erziehungsbeitrags für die Vollzeitpflege ist gekoppelt an die Erhöhung der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Abstandsgebot). Der Erziehungsbeitrag wird auf 300 € pro Monat festgesetzt.

 

Die monatliche Pflegepauschale beträgt:

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungs-beitrag

Pflegepau-schale

0 – vollendetes 6. Lebensjahr

225 € x 2 = 450 €

300 €

750 €

7.- vollendetes 12. Lebensjahr

272 € x 2 = 544 €

300 €

844 €

Ab 13. Lebensjahr

334 € x 2 = 668 €

300 €

968 €

 

Für die nachfolgenden Tatbestände werden die genannten Obergrenzen empfohlen:

 

Art

Voraussetzungen

Höhe bis zu

(PP= Pflegepauschale nach Nr.2.3)

Erstausstattung für Möbel und Bettzeug

Auf Antrag und nach Bedarf

1,0 PP

Erstausstattung für Bekleidung

Auf Antrag und nach Bedarf

0,5 PP

Ausstattung für Berufsanfänger

Auf Antrag und nach Bedarf

1,0 PP

Hilfen zur Verselbständigung

Auf Antrag

1,0 PP

Kindergartenbeitrag

Antrag durch die Pflegeeltern nach § 1688 BGB;

 Kindergartenbesuch

Bis zum Kindergartenbeitrag

Weihnachtshilfe

Ohne Antrag

0,07 PP (wird kaufmännisch

               gerundet)

 

Vollzeitpflege in der Form der Wochenpflege

 

Die monatliche Pflegepauschale für junge Menschen in Wochenpflege orientiert sich an der Vollzeit-pflege. Wegen der niedrigeren Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Erziehung beträgt die Pflegepauschale bei

- Wochenpflege mit 5 Tagen 85 v.H. und

- Wochenpflege mit 6 Tagen 92,5 v.H. der Pflegepauschale

 

Bereitschaftspflege

 

Bereitschaftspflegeeltern, die vom Jugendamt nach § 42 SGB VIII in Obhut genommene Kinder betreuen, erhalten, wenn sie besonders qualifiziert oder erfahren sind und an Fortbildungsangeboten des Jugendamts teilnehmen, soweit vertraglich oder durch Beschluss des Jugendhilfeausschusses nicht anders geregelt, als Entschädigung für Unterhalt und erhöhten Erziehungsaufwand pro Pflege-kind

- bei bis zu 10 Tagen täglich 26,6% des monatlichen Erziehungsbeitrags.

- bei 11 bis 60 Tagen täglich 17,4% des monatlichen Erziehungsbeitrags.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s:

 

Der Landkreis Miltenberg passt die monatlichen Pauschalbeträge zur Vollzeitpflege ab 01.07.2014 gemäß der Empfehlungen des Bayerischen Landkreis- und des Bayerischen Städtetags an.

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