Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschluss: Auftrag und Ausstattung der Jugendhilfeplanung

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2014   JHA/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Nach Einführung von Landrat Scherf führt Herr Winkler weiter aus, nach § 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

 

1.    den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,

2.    den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und

3.    die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

Die Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere

1.    Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,

2.    ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,

3.    junge Menschen und Familien in gefährdenden Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,

4.    Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

 

Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Weiter sollen die örtliche und die überörtliche Planung aufeinander abgestimmt werden und die Planungen sollen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.

 

Der Einstieg in die aktive Planungsphase mit der Einberufung von Planungsgruppen, der Festlegung von Teilplanungsabschnitten sowie der Vergabe konkreter Aufgaben kann erfolgen, sobald das notwendige Planungspersonal zur Verfügung steht.

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Dolzer-Lausberger zum damaligen Abschluss 2007/2008 erklärt Herr Winkler, Jugendhilfeplanung sei im Landkreis in zwei Etappen abgelaufen. Erst seien wichtige Teilpläne durch eine Vollzeitkraft in einem Zeitraum von ca. zwei Jahren erstellt worden. Damals habe man wichtige Punkte wie die Hilfe zur Erziehung und die Kommunale Jugendarbeit geplant. Dazu habe man eine professionelle Begleitung gehabt und entsprechende Handlungsempfehlungen entworfen, die dann auch verabschiedet worden seien. Einige Teilpläne, die sich damals als unsicher oder schwierig herausgestellt haben, habe man zurückgestellt, z.B. die Jugendsozialarbeit – erst 2002 gekommen – und die Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. Dies sei erfolgt durch eine Halbtagskraft, mancher werde sich noch an Herrn Wachtler erinnern, der damals eine halbe Stelle hatte. Herr Wachtler habe sich zwischenzeitlich weiterentwickelt und sei mittlerweile Jugendamtsleiter im Landkreis Weilheim-Schongau. Diese beiden Erfahrungen habe man also bisher gemacht. Wichtig sei es aber, jemanden zu haben, der dies kontinuierlich tue. Aktuell habe man eine Jugendhilfeplanerin, Frau Weimer, die dies allerdings nur in einem geringen Stundenumfang mache. Diese Stelle sei wichtig, um hier kontinuierlich weiterarbeiten zu können, aber es kommen auch immer wieder aktuelle Themen auf, die auf dieser Basis bearbeiten werden. Er erinnere an die Einführung der Führungszeugnisse.

2004 habe man festgestellt, man brauche erst einmal sozialräumliche Daten. Damals habe man die Fa. Sags in Augsburg beauftragt, eine Sozialraumanalyse zu erstellen. Es sei eine breite Basis gewesen. Einige von den damals erhobenen Zahlen habe man fortgeschrieben, auch habe man einiges über den JuBB-Bericht, allerdings nur auf Landkreisebene. Was man nicht habe, seien Zahlen wie die Anzahl der Alleinerziehenden auf Gemeindeebene. Über die Anzahl der Jugendgerichtshilfefälle pro Wohnort könne man auch keine Auskunft geben. Dies wird sich erst im Laufe der Arbeit feststellen lassen, ob man eine Sozialraumanalyse brauche oder man habe Fachpersonal, was das alles selbst erstellen kann. Dies sei ein Prozess und man müsse intensiv schauen, wie man herangehe und mit welcher Arbeitstiefe man herangehe.

 

Frau Frieß dankt im Namen des Kreisjugendrings für die Aufnahme dieses Themas.

 

Auf Rückfrage von Herr Pfeifer zur Dauer und Art der Umsetzung antwortet Landrat Scherf, der Jugendhilfeausschuss könne keine Stelle schaffen, dies müsse im Stellenplan vorhanden sein.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

1.    Die Jugendhilfeverwaltung wird beauftragt, die einzelnen Teilpläne der Jugendhilfeplanung zu aktualisieren, den gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen anzupassen und Handlungsempfehlungen für den Jugendhilfeausschuss zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg zu erarbeiten.

2.    Die Jugendhilfeverwaltung wird beauftragt, den Prozess der Jugendhilfeplanung mit den Initiativen zur Bildungsregion sowie zur Erstellung einer Regionalen Entwicklungsstrategie im Rahmen des Leader-prozesses zu koordinieren.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein personelles Konzept zur Umsetzung des Jugendhilfeplanungsprozesses zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur Empfehlung für den Kreistag vorzulegen.

 

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