Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Auftrag und Ausstattung der Jugendhilfeplanung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.05.2014 JHA/001/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Nach
Einführung von Landrat Scherf führt Herr Winkler weiter aus, nach § 80 SGB VIII
haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer
Planungsverantwortung
1.
den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
2.
den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und
Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen
mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
3.
die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und
ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein
unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Die Einrichtungen und Dienste sollen so
geplant werden, dass insbesondere
1.
Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt
werden können,
2.
ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes
Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
3.
junge Menschen und Familien in gefährdenden Lebens- und Wohnbereichen
besonders gefördert werden,
4.
Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser
miteinander vereinbaren können.
Die anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe sind in allen Phasen der Planung frühzeitig zu beteiligen. Weiter
sollen die örtliche und die überörtliche Planung aufeinander abgestimmt werden
und die Planungen sollen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen
Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.
Der Einstieg in die aktive Planungsphase mit
der Einberufung von Planungsgruppen, der Festlegung von Teilplanungsabschnitten
sowie der Vergabe konkreter Aufgaben kann erfolgen, sobald das notwendige
Planungspersonal zur Verfügung steht.
Auf Rückfrage von Kreisrätin
Dolzer-Lausberger zum damaligen Abschluss 2007/2008 erklärt Herr Winkler,
Jugendhilfeplanung sei im Landkreis in zwei Etappen abgelaufen. Erst seien
wichtige Teilpläne durch eine Vollzeitkraft in einem Zeitraum von ca. zwei
Jahren erstellt worden. Damals habe man wichtige Punkte wie die Hilfe zur
Erziehung und die Kommunale Jugendarbeit geplant. Dazu habe man eine
professionelle Begleitung gehabt und entsprechende Handlungsempfehlungen
entworfen, die dann auch verabschiedet worden seien. Einige Teilpläne, die sich
damals als unsicher oder schwierig herausgestellt haben, habe man
zurückgestellt, z.B. die Jugendsozialarbeit – erst 2002 gekommen – und die
Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. Dies sei erfolgt durch eine
Halbtagskraft, mancher werde sich noch an Herrn Wachtler erinnern, der damals
eine halbe Stelle hatte. Herr Wachtler habe sich zwischenzeitlich
weiterentwickelt und sei mittlerweile Jugendamtsleiter im Landkreis Weilheim-Schongau.
Diese beiden Erfahrungen habe man also bisher gemacht. Wichtig sei es aber,
jemanden zu haben, der dies kontinuierlich tue. Aktuell habe man eine
Jugendhilfeplanerin, Frau Weimer, die dies allerdings nur in einem geringen
Stundenumfang mache. Diese Stelle sei wichtig, um hier kontinuierlich
weiterarbeiten zu können, aber es kommen auch immer wieder aktuelle Themen auf,
die auf dieser Basis bearbeiten werden. Er erinnere an die Einführung der
Führungszeugnisse.
2004 habe man festgestellt, man brauche erst
einmal sozialräumliche Daten. Damals habe man die Fa. Sags in Augsburg
beauftragt, eine Sozialraumanalyse zu erstellen. Es sei eine breite Basis
gewesen. Einige von den damals erhobenen Zahlen habe man fortgeschrieben, auch
habe man einiges über den JuBB-Bericht, allerdings nur auf Landkreisebene. Was
man nicht habe, seien Zahlen wie die Anzahl der Alleinerziehenden auf
Gemeindeebene. Über die Anzahl der Jugendgerichtshilfefälle pro Wohnort könne
man auch keine Auskunft geben. Dies wird sich erst im Laufe der Arbeit
feststellen lassen, ob man eine Sozialraumanalyse brauche oder man habe
Fachpersonal, was das alles selbst erstellen kann. Dies sei ein Prozess und man
müsse intensiv schauen, wie man herangehe und mit welcher Arbeitstiefe man
herangehe.
Frau Frieß dankt im Namen des
Kreisjugendrings für die Aufnahme dieses Themas.
Auf Rückfrage von Herr Pfeifer zur Dauer und
Art der Umsetzung antwortet Landrat Scherf, der Jugendhilfeausschuss könne
keine Stelle schaffen, dies müsse im Stellenplan vorhanden sein.
Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig
den
B e s c h l u s s :
1.
Die Jugendhilfeverwaltung wird beauftragt, die einzelnen Teilpläne der
Jugendhilfeplanung zu aktualisieren, den gesellschaftlichen und gesetzlichen
Veränderungen anzupassen und Handlungsempfehlungen für den Jugendhilfeausschuss
zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe im Landkreis Miltenberg zu erarbeiten.
2.
Die Jugendhilfeverwaltung wird beauftragt, den Prozess der
Jugendhilfeplanung mit den Initiativen zur Bildungsregion sowie zur Erstellung
einer Regionalen Entwicklungsstrategie im Rahmen des Leader-prozesses zu
koordinieren.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein personelles Konzept zur Umsetzung
des Jugendhilfeplanungsprozesses zu entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur
Empfehlung für den Kreistag vorzulegen.