Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Beschluss: Besetzung des Präventionsausschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.05.2014   JHA/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler erläutert, in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 27.06.2002 wurde ein Konzept vorgestellt, den Suchtpräventionsausschuss zu einem Präventionsausschuss mit ganzheitlichem Ansatz und ganzheitlicher Zielrichtung weiterzuentwickeln und neu zu konzipieren. Das Konzept beinhaltet vor allem die Einbeziehung von Gewalt und Delinquenz, da diese oft in enger Verbindung mit einer Suchtproblematik stehen. Mit Beschluss vom 28.05.2003 wurde die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Miltenberg in den Unterausschuss mit aufgenommen.

Die Erfahrung der letzten Legislaturperiode hat gezeigt, dass weitere Themen wie Chancen und Gefahren der neuen Medien sowie Kinderarmut von immenser Wichtigkeit sind. In einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen erfolgt ein detaillierter Sachstandsbericht. Er verweist auf eine Veranstaltung am 22. Juli 2014 zum Thema Kinderarmut, es wird noch zeitgerecht eine Einladung erfolgen.

Die Zusammensetzung des Ausschusses in der bisherigen Form hat sich sehr gut bewährt. Es wird empfohlen, die Besetzung beizubehalten und aus den Kreistagsvertretern im Jugendhilfeausschuss vier Personen zur Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss zu bestimmen. Um eine kontinuierliche fachliche Diskussion und Zusammenarbeit sicher zu stellen, wird auf die Benennung von Stellvertretungen wie in der Vergangenheit verzichtet.

 

Landrat Scherf weist darauf hin, dass es hier um die Sacharbeit und nicht um Parteipolitik gehe, daher bitte er um Vorschläge unabhängig von der politischen Besetzung.

 

Kreisrat Dr. Fahn schlägt Frau Susanne Wörner und Herrn Thomas Gareus vor.

Kreisrätin Passow schlägt Frau Sonja Dolzer-Lausberger vor.

Kreisrätin Hecht schlägt Herrn Ansgar Stich vor.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Unterausschuss Prävention zum Jugendhilfeausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

 

· 4 Vertreter der politischen Parteien im Jugendhilfeausschuss

- Frau Kreisrätin Sonja Dolzer-Lausberger

- Herr Kreisrat Thomas Gareus

- Herr Kreisrat Ansgar Stich

- Frau Kreisrätin Susanne Wörner

 

· 1 Vertreter der Psychosozialen Beratungsstelle

· 1 Vertreter des Staatlichen Schulamtes

· 1 Vertreter des Kreisjugendrings

· 1 Vertreter der Kommunalen Jugendarbeit

· 1 Vertreter des Gesundheitsamtes

· 1 Vertreter des Jugendhauses St. Kilian

· 1 Vertreter der Erziehungsberatungsstelle

· 1 Vertreter der Polizeiinspektionen

· 1 Vertreter des Amtsgerichtes

· die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Miltenberg

· die Geschäftsführung liegt bei Herrn Steger, Koordinationsstelle Suchtprävention

· den Vorsitz des Unterausschusses übernimmt Herr Winkler, Leiter Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie.


Sachverhalt:

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 27.06.2002 wurde ein Konzept vorgestellt, den Suchtpräventionsausschuss zu einem Präventionsausschuss mit ganzheitlichem Ansatz und ganzheitlicher Zielrichtung weiterzuentwickeln und neu zu konzipieren. Das Konzept beinhaltet vor allem die Einbeziehung von Gewalt und Delinquenz, da diese oft in enger Verbindung mit einer Suchtproblematik stehen. Mit Beschluss vom 28.05.2003 wurde die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Miltenberg in den Unterausschuss mit aufgenommen.

Die Erfahrung der letzten Legislaturperiode hat gezeigt, dass weitere Themen wie Chancen und Gefahren der neuen Medien sowie Kinderarmut von immenser Wichtigkeit sind. In einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen erfolgt ein detaillierter Sachstandsbericht.

Die Zusammensetzung des Ausschusses in der bisherigen Form hat sich sehr gut bewährt. Es wird empfohlen, die Besetzung beizubehalten und aus den Kreistagsvertretern im Jugendhilfeausschuss vier Personen zur Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss zu bestimmen. Um eine kontinuierliche fachliche Diskussion und Zusammenarbeit sicher zu stellen, wird auf die Benennung von Stellvertretungen wie in der Vergangenheit verzichtet.

 

 

Nach erfolgter Beratung ergeht o. g. Beschluss.

 

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