Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Beschlussfassung über die weiteren Stellvertreter des Landrats

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Sitzung:12.05.2014   KT/003/2014 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erläutert, anders als der gewählte Stellvertreter des Landrats, der gemäß Art. 32 Abs. 1 Satz 1 für die Dauer der Wahlzeit gewählt wird, regelt der Kreistag die weitere Stellvertretung des Landrats durch einfachen Beschluss, Art. 45 Abs. 1 LKrO. Eine Wahl in geheimer Abstimmung Art. 45 Abs. 3 LKrO ist damit unzulässig. Die Bestellung durch Beschluss bedeutet zugleich, dass der weitere Stellvertreter durch einen entsprechenden Beschluss des Kreistags jederzeit auch wieder abberufen werden kann.

Anders als nach Art. 35 GO, der die Höchstzahl der weiteren gewählten Bürgermeister auf zwei begrenzt, trifft Art. 36 LKrO keine verbindliche Aussage darüber, wie viele weitere Stellvertreter der Kreistag bestellt. Die erforderliche Anzahl liegt damit im Ermessen des Kreistags. In der Wahlperiode 2008 bis 2014 wurden zwei weitere Stellvertreter des Landrats durch Beschluss bestellt. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, zwei weitere Stellvertreter des Landrats zu bestellen. Namentliche Vorschläge zur Bestellung einzelner Mitglieder des Kreistages liegen aktuell nicht vor und sind daher abzufragen.

 

Vorschläge:

 

Kreisrat Weber schlägt im Namen der SPD-Fraktion als weiteren Stellvertreter Kreisrat Thorsten Meyerer vor.

 

Kreisrat Erich Stappel schlägt im Namen der Fraktion der Neuen Mitte Herrn Günther Oettinger vor.

 

Kreisrat Jürgen Reinhard schlägt im Namen der CSU-Fraktion Frau Karin Passow vor.

 

 

Landrat Scherf legt fest, dass zunächst über die Anzahl der weiteren Stellvertreter ein Beschluss gefasst wird, da mehrere Vorschläge vorliegen.

 

Der Kreistag fasst daher einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Der Kreistag bestellt zwei weitere gleichberechtigte Stellvertreter des Landrats.

 

 

Landrat Scherf legt weiterhin fest, dass über die Vorschläge in der Reihenfolge ihrer Benennung beschlossen wird.

 

Der Kreistag fasst weiterhin mehrheitlich die

 

B e s c h l ü s s e :

 

  1. Kreisrat Thorsten Meyerer wird zum weiteren Stellvertreter des Landrats bestellt

(mit 33 zu 28 Stimmen),

 

Der Vorschlag, Kreisrat Günther Oettinger zu bestellen, wird mehrheitlich mit 15 Ja- und 46 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

  1. Kreisrat Karin Passow wird zur weiteren Stellvertreterin des Landrats bestellt

(mit 56 zu 5 Stimmen)

 

 

Landrat Scherf gibt weiterhin bekannt, dass er Herrn Oberregierungsrat Gerald Rosel zum Stellvertreter des Landrats im Amt bestimmt hat.

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