Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Vereidigung des gewählten Stellvertreters des Landrats
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.05.2014 KT/003/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Scherf erklärt, nach Art. 32 Abs. 3
LKrO in Verbindung mit Art. 27 KWBG hat auch der gewählte Stellvertreter des
Landrats einen Diensteid zu leisten. Die Abnahme erfolgt durch den Landrat.
Er hat folgenden Wortlaut:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam
den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott
helfe.
Kreisrat Thomas Zöller leistet den Eid unter Aufheben der rechten Hand.