Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Vereidigung des gewählten Stellvertreters des Landrats

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2014   KT/003/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erklärt, nach Art. 32 Abs. 3 LKrO in Verbindung mit Art. 27 KWBG hat auch der gewählte Stellvertreter des Landrats einen Diensteid zu leisten. Die Abnahme erfolgt durch den Landrat.

 

Er hat folgenden Wortlaut:

 

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.

 

Kreisrat Thomas Zöller leistet den Eid unter Aufheben der rechten Hand.

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