Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Erlass der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisrätinnen und Kreisräte und sonst ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.05.2014 KT/003/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Scherf erläutert die
Beschlussvorlage, der vorliegende Entwurf der Satzung orientiert sich an der in
der Wahlperiode 2008 bis 2014 geltenden Fassung.
Es wurde klargestellt, dass Aufwendungen für
die weiteren Stellvertreter und die Vorsitzenden der Fraktionen zusätzlich zu
den Aufwandsentschädigungen als Kreisrat gewährt werden und das Sitzungsgeld
sowie die monatliche Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitz angepasst.
§ 5 der Satzung war vollständig neu
einzufügen. Gemäß der Prüfungsfeststellung Tz 18 des Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverbandes wurden monatlich gezahlte Aufwandsentschädigungen und Sachkostenpauschalen
für die anderen ehrenamtlich tätigen Bürger zum Teil nur per Beschluss des
Kreisausschusses festgesetzt (vgl. Kreisarchiv- und Kreisheimatpfleger). Nach
Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 LKrO ist die Entschädigung aller ehrenamtlich tätiger
Bürger durch Satzung zu regeln. Es wurden die aktuell gewährten monatlichen
Aufwandsentschädigungen und Sachkostenpauschalen in § 5 der Satzung
aufgenommen.
Der Kreistag fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Die
als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung der
Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen
Kreisbürgerinnen und Kreisbürger wird beschlossen.