Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Erlass der Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisrätinnen und Kreisräte und sonst ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2014   KT/003/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erläutert die Beschlussvorlage, der vorliegende Entwurf der Satzung orientiert sich an der in der Wahlperiode 2008 bis 2014 geltenden Fassung.

 

Es wurde klargestellt, dass Aufwendungen für die weiteren Stellvertreter und die Vorsitzenden der Fraktionen zusätzlich zu den Aufwandsentschädigungen als Kreisrat gewährt werden und das Sitzungsgeld sowie die monatliche Aufwandsentschädigung für den Fraktionsvorsitz angepasst.

 

§ 5 der Satzung war vollständig neu einzufügen. Gemäß der Prüfungsfeststellung Tz 18 des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurden monatlich gezahlte Aufwandsentschädigungen und Sachkostenpauschalen für die anderen ehrenamtlich tätigen Bürger zum Teil nur per Beschluss des Kreisausschusses festgesetzt (vgl. Kreisarchiv- und Kreisheimatpfleger). Nach Art. 14 a Abs. 1 Satz 2 LKrO ist die Entschädigung aller ehrenamtlich tätiger Bürger durch Satzung zu regeln. Es wurden die aktuell gewährten monatlichen Aufwandsentschädigungen und Sachkostenpauschalen in § 5 der Satzung aufgenommen.

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Satzung zur Regelung der Entschädigung der Mitglieder des Kreistages und sonst ehrenamtlich tätigen Kreisbürgerinnen und Kreisbürger wird beschlossen.

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