Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Erlass der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Miltenberg

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.05.2014   KT/003/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erklärt, der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung orientiert sich an der in der Wahlperiode 2008 bis 2014 geltenden Fassung. Es erfolgte eine Überarbeitung an Hand der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages und der aktuellen Rechtslage.

Die wesentlichsten Änderungen sind die Festlegung des Fraktionsstatus in Abhängigkeit von drei Sitzen im Kreistag, der Rückgriff auf die erhaltenen Wählerstimmen statt Losentscheid bei gleichem Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss, die Anpassung der allgemeinen Stellvertretungsregelung für Ausschussmitglieder und der weitere Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus.

 

Der Entwurf wurde den bisherigen Fraktions- und Gruppensprechern per Email vorab zugesandt und um Mitteilung von Änderungsvorschlagen bis 25. April 2014 gebeten. Mit Schreiben vom 25.04.2014 beantrage die CSU-Kreistagsfraktion fünf Änderungen. Der Entwurf und die eingegangenen Vorschläge wurden mit den künftigen Fraktionssprechern am 05.05.2014 vorbesprochen. Es konnte hinsichtlich vier Änderungsanträgen der CSU ein Konsens erzielt werden und in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet werden.

 

Keine Einigung konnte bislang zum Vorschlag der CSU, die Anzahl der Kreistagsmitglieder in den weiteren Ausschüssen von je 14 auf 12 festzulegen, erreicht werden.

 

Landrat Scherf stellt fest, dass keine anderen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung vorliegen.

 

Kreisrat Reinhard trägt als Begründung des Antrages der CSU vor, dass bei dieser Regelung der Wählerwille verändert werde. Die Mehrheitsverhältnisse seien zu Lasten der CSU geändert. Die CSU sei bei der Wahl mit einem Stimmenanteil von 39,10 % als stärkste Fraktion gewählt worden. Eine 14er Ausschussbesetzung reduziere die CSU Gewichtung auf 35,7 %. Zudem habe sich die 12er Ausschussbesetzung in der letzten Wahlperiode als effektive arbeitsfähige Ausschussgröße erwiesen. Auch hier sei sachlich nicht begründbar, warum eine Ausschussvergrößerung vorgenommen werden solle. An dieser Stelle fühle sich die Fraktion auch nicht gerecht behandelt, auf der anderen Seite sei sie aber auch nicht überrascht, natürlich werden die neu gebildeten Mehrheiten genutzt. Dies sei natürlich in Ordnung und sei schließlich Demokratie und ein normaler Vorgang, trotzdem bitte er darum, die Betonung, dass nun alles gerechter werde, etwas zurückzunehmen. Die CSU stelle trotzdem rund 40% der Wählerstimmen dar. Der Antrag werde allerdings zurückgezogen.

 

Folgende Tabelle wird über Beamer zur Verfügung gestellt:

 

Stimmen

Prozent

Sitze 60

Prozent

Sitz 14

Prozent

Sitz 12

Prozent

CSU

1.131.171

39,11%

23

38,33%

5

35,71%

5

41,67%

FW

522.299

18,06%

11

18,33%

3

21,43%

2

16,67%

SPD

502.610

17,38%

10

16,67%

2

14,29%

2

16,67%

B90/G

258.948

8,95%

5

8,33%

1

7,14%

1

8,33%

NM

216.687

7,49%

5

8,33%

1

7,14%

1

8,33%

FDP

141.702

4,90%

3

5,00%

1

7,14%

1

8,33%

ÖDP

119.083

4,12%

3

5,00%

1

7,14%

0

0,00%

 

 

Kreisrat Meyerer äußert dazu, man habe die Besetzung mit 14 Mitgliedern beantragt, weil eben das Wahlergebnis entsprechend abgebildet werden solle und man niemanden ausschließen lassen wollte aus der Mitarbeit im jeweiligen Ausschuss. Mit der neuen Besetzung sei jede der sieben Fraktionen im Kreistag auch in einem Ausschuss vertreten. Dies spiegele die Verhältnisse im Kreistag am besten wider. Mit 14 Personen könne man genauso vernünftig arbeiten wie mit 12.

 

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Die als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird genehmigt.

 

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