Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Erlass der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die weiteren Ausschüsse des Landkreises Miltenberg
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.05.2014 KT/003/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat
Scherf erklärt, der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung orientiert sich an der in
der Wahlperiode 2008 bis 2014 geltenden Fassung. Es erfolgte eine Überarbeitung
an Hand der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Landkreistages und der
aktuellen Rechtslage.
Die wesentlichsten Änderungen sind die
Festlegung des Fraktionsstatus in Abhängigkeit von drei Sitzen im Kreistag, der
Rückgriff auf die erhaltenen Wählerstimmen statt Losentscheid bei gleichem
Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss, die Anpassung der allgemeinen
Stellvertretungsregelung für Ausschussmitglieder und der weitere Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus.
Der Entwurf wurde den bisherigen Fraktions-
und Gruppensprechern per Email vorab zugesandt und um Mitteilung von
Änderungsvorschlagen bis 25. April 2014 gebeten. Mit Schreiben vom 25.04.2014
beantrage die CSU-Kreistagsfraktion fünf Änderungen. Der Entwurf und die
eingegangenen Vorschläge wurden mit den künftigen Fraktionssprechern am
05.05.2014 vorbesprochen. Es konnte hinsichtlich vier Änderungsanträgen der CSU
ein Konsens erzielt werden und in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet
werden.
Keine Einigung konnte bislang zum Vorschlag
der CSU, die Anzahl der Kreistagsmitglieder in den weiteren Ausschüssen von je
14 auf 12 festzulegen, erreicht werden.
Landrat Scherf stellt fest, dass keine
anderen Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung vorliegen.
Kreisrat Reinhard trägt als Begründung des Antrages der CSU vor, dass bei dieser Regelung der Wählerwille verändert werde. Die Mehrheitsverhältnisse seien zu Lasten der CSU geändert. Die CSU sei bei der Wahl mit einem Stimmenanteil von 39,10 % als stärkste Fraktion gewählt worden. Eine 14er Ausschussbesetzung reduziere die CSU Gewichtung auf 35,7 %. Zudem habe sich die 12er Ausschussbesetzung in der letzten Wahlperiode als effektive arbeitsfähige Ausschussgröße erwiesen. Auch hier sei sachlich nicht begründbar, warum eine Ausschussvergrößerung vorgenommen werden solle. An dieser Stelle fühle sich die Fraktion auch nicht gerecht behandelt, auf der anderen Seite sei sie aber auch nicht überrascht, natürlich werden die neu gebildeten Mehrheiten genutzt. Dies sei natürlich in Ordnung und sei schließlich Demokratie und ein normaler Vorgang, trotzdem bitte er darum, die Betonung, dass nun alles gerechter werde, etwas zurückzunehmen. Die CSU stelle trotzdem rund 40% der Wählerstimmen dar. Der Antrag werde allerdings zurückgezogen.
Folgende Tabelle wird über Beamer zur
Verfügung gestellt:
Stimmen |
Prozent |
Sitze 60 |
Prozent |
Sitz 14 |
Prozent |
Sitz 12 |
Prozent |
|
CSU |
1.131.171 |
39,11% |
23 |
38,33% |
5 |
35,71% |
5 |
41,67% |
FW |
522.299 |
18,06% |
11 |
18,33% |
3 |
21,43% |
2 |
16,67% |
SPD |
502.610 |
17,38% |
10 |
16,67% |
2 |
14,29% |
2 |
16,67% |
B90/G |
258.948 |
8,95% |
5 |
8,33% |
1 |
7,14% |
1 |
8,33% |
NM |
216.687 |
7,49% |
5 |
8,33% |
1 |
7,14% |
1 |
8,33% |
FDP |
141.702 |
4,90% |
3 |
5,00% |
1 |
7,14% |
1 |
8,33% |
ÖDP |
119.083 |
4,12% |
3 |
5,00% |
1 |
7,14% |
0 |
0,00% |
Kreisrat Meyerer äußert dazu, man habe die Besetzung mit 14 Mitgliedern beantragt, weil eben das Wahlergebnis entsprechend abgebildet werden solle und man niemanden ausschließen lassen wollte aus der Mitarbeit im jeweiligen Ausschuss. Mit der neuen Besetzung sei jede der sieben Fraktionen im Kreistag auch in einem Ausschuss vertreten. Dies spiegele die Verhältnisse im Kreistag am besten wider. Mit 14 Personen könne man genauso vernünftig arbeiten wie mit 12.
Der Kreistag fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Die
als Anlage dieser Niederschrift beigefügte Geschäftsordnung für den Kreistag,
den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse des Landkreises Miltenberg wird
genehmigt.