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TOP Ö 4: Vereidigung der neu gewählten Kreistagsmitglieder

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Sitzung:12.05.2014   KT/003/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Scherf erläutert, alle Kreisräte sind nach Art. 24 Abs. 4 Landkreisordnung alsbald nach ihrer Berufung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Landrat ab. Die Eidleistung entfällt für die Kreisräte, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Kreisrat des gleichen Landkreises gewählt wurden.

 

Die nachstehend neu gewählte Kreisrätinnen und Kreisräte leisten durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand den folgenden Eid:

 

Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

 

 

CSU

 

  1. Ingrid Ballmann, Elsenfeld
  2. Harald Blankart, Veitshöchheim
  3. Dietmar Fieger, Obernburg a.Main
  4. Edeltraud Fecher, Niedernberg
  5. Karin Passow, Kleinheubach
  6. Siegfried Scholtka, Mömlingen
  7. Stefan Schwab, Kirchzell
  8. Karl Josef Ullrich, Collenberg

 

 

Freie Wähler

 

  1. Kurt Bittner, Großheubach
  2. Engelbert Schmid, Kleinheubach
  3. Susanne Wörner, Kirchzell
  4. Dietmar Wolz, Dorfprozelten
  5. Thomas Zöller, Mönchberg

 

 

SPD

 

  1. Thomas Gareus, Miltenberg
  2. Monika Wolf-Pleßmann, Kleinheubach

 

 

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

 

  1. Nina Hecht, Eschau
  2. Ansgar Stich, Obernburg a.Main

 

 

Neue Mitte

 

  1. Dr. Florian Herrmann, Miltenberg
  2. Rudi Schuck, Elsenfeld
  3. Matthias Ullmer, Eichenbühl

 

 

FDP

 

  1. Frank Zimmermann, Dorfprozelten

 

 

ÖDP/BLU

 

  1. Thomas Borgwardt, Stadtprozelten
  2. Regina Frey, Miltenberg

 

 

Die nachstehend neu gewählte Kreisrätin leistet durch Nachsprechen unter Aufhebung der rechten Hand den folgenden Eid:

 

Ich gelobe Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.

 

 

SPD

 

  1. Sabine Kettinger, Dorfprozelten

 

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