Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt: Änderung des Partnerschaftsvertrages;
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.04.2014 KT/001/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing gibt folgende Eilentscheidung bekannt:
Die Beziehungen der Gesellschafter der GKS
GmbH untereinander und zur Gesellschaft sind im Wesentlichen geregelt
-
im
Gesellschaftsvertrag der GKS GmbH und
-
im
Partnerschaftsvertrag der Gesellschafter der GKS GmbH.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages
der GKS – Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) ist Gegenstand des
Unternehmens die Versorgung der ortsansässigen Gesellschafter und
gegebenenfalls anderer Abnehmer mit Heizwärme (Wärme und Fernwärme). Die
Gesellschaft baut, betreibt und unterhält dazu ein Heizkraftwerk und eine damit
verbundene thermische Abfallbehandlungsanlage.
Um den sogenannten „Kohleteil“ des Gemeinschaftskraftwerks
Schweinfurt zur Eigenstromerzeugung nach den Maßgaben des derzeit gültigen
Gesetzes über Erneuerbare Energien nutzen zu können ist es erforderlich, diesen
selbstständigen Anlagenteil „Kohle“ an die Industriegesellschafter zu
verpachten. Dies bedarf der Änderung des Partnerschaftsvertrages.
Die Änderung des Partnerschaftsvertrages der
Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH wurde in der Sitzung des Ausschusses
für Natur- und Umweltschutz am 27.03.2014 ausführlich diskutiert und
mehrheitlich beschlossen. Im Hinblick auf den für 08. April 2014 geplanten
Beginn des parlamentarischen Verfahrens zur Änderung des Erneuerbaren
Energiengesetzes war es jedoch erforderlich, die Änderungen des
Partnerschaftsvertrages schnellst möglich in Kraft zu setzen, um finanzielle
Nachteile –auch für den Müllteil des GKS- zu vermeiden. Daher wurde die
Änderung des Partnerschaftsvertrages der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt
GmbH unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Umweltausschuss
von Herrn Landrat Schwing unterschrieben.
Bekanntgabe folgender
Eilentscheidung:
Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz in seiner Sitzung am 27.03.2014 stimmte der Landkreis Miltenberg
der Änderung des Partnerschaftsvertrages der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt
GmbH, wie vorgelegt, zu.
Die Vertragsänderung ermöglicht die Verpachtung des Kohleteils an einen
oder bis zu drei Industriegesellschafter des Gemeinschaftskraftwerkes und
eröffnet die Möglichkeit zur Nutzung des Kohleteils zur Eigenstromerzeugung
nach den Maßgaben des derzeit gültigen Gesetzes über Erneuerbare Energien.
Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.