Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt: Änderung des Partnerschaftsvertrages;
Bekanntgabe einer Eilentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.04.2014   KT/001/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing gibt folgende Eilentscheidung bekannt:

 

Die Beziehungen der Gesellschafter der GKS GmbH untereinander und zur Gesellschaft sind im Wesentlichen geregelt

-          im Gesellschaftsvertrag der GKS GmbH und

-          im Partnerschaftsvertrag der Gesellschafter der GKS GmbH.

 

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der GKS – Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) ist Gegenstand des Unternehmens die Versorgung der ortsansässigen Gesellschafter und gegebenenfalls anderer Abnehmer mit Heizwärme (Wärme und Fernwärme). Die Gesellschaft baut, betreibt und unterhält dazu ein Heizkraftwerk und eine damit verbundene thermische Abfallbehandlungsanlage.

 

Um den sogenannten „Kohleteil“ des Gemeinschaftskraftwerks Schweinfurt zur Eigenstromerzeugung nach den Maßgaben des derzeit gültigen Gesetzes über Erneuerbare Energien nutzen zu können ist es erforderlich, diesen selbstständigen Anlagenteil „Kohle“ an die Industriegesellschafter zu verpachten. Dies bedarf der Änderung des Partnerschaftsvertrages.

 

Die Änderung des Partnerschaftsvertrages der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH wurde in der Sitzung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz am 27.03.2014 ausführlich diskutiert und mehrheitlich beschlossen. Im Hinblick auf den für 08. April 2014 geplanten Beginn des parlamentarischen Verfahrens zur Änderung des Erneuerbaren Energiengesetzes war es jedoch erforderlich, die Änderungen des Partnerschaftsvertrages schnellst möglich in Kraft zu setzen, um finanzielle Nachteile –auch für den Müllteil des GKS- zu vermeiden. Daher wurde die Änderung des Partnerschaftsvertrages der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Umweltausschuss von Herrn Landrat Schwing unterschrieben.

 

Bekanntgabe folgender Eilentscheidung:

Auf Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz in seiner Sitzung am 27.03.2014 stimmte der Landkreis Miltenberg der Änderung des Partnerschaftsvertrages der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH, wie vorgelegt, zu.

Die Vertragsänderung ermöglicht die Verpachtung des Kohleteils an einen oder bis zu drei Industriegesellschafter des Gemeinschaftskraftwerkes und eröffnet die Möglichkeit zur Nutzung des Kohleteils zur Eigenstromerzeugung nach den Maßgaben des derzeit gültigen Gesetzes über Erneuerbare Energien.

 

Die Mitglieder des Kreistags nehmen die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

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