Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Jahresabschluss 2012 – Verwendung des Jahresüberschusses
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.04.2014 KT/001/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Fichtl als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert den Sachverhalt anhand der anliegenden Präsentation:
Mit dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden.
Hier gibt es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:
- Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
- Zuführung zur Ergebnisrücklage
Nur Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden,
stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend
der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der
Kämmerei des Landkreises dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den
Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 dem Kreistag einstimmig
den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.
Der Kreistag fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.