Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Jahresabschluss 2012 – Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.04.2014   KT/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Fichtl als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert den Sachverhalt anhand der anliegenden Präsentation:

 

Mit dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:

 

  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
  2. Zuführung zur Ergebnisrücklage

 

Nur Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des Landkreises dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

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