Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Rechnungsjahr 2012 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.04.2014 KT/001/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Fichtl als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses erläutert den Sachverhalt anhand der anliegenden Präsentation:
Der Jahresabschluss 2012 wurde vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung
der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend
die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2014 dem
Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2012 die Entlastung nach Art. 88
Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen.
Der Kreistag fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, für 2012 die
Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu
erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2012 des Landkreises Miltenberg.