Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Jahresabschluss 2012 - Verwendung des Jahresüberschusses

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.04.2014   KA/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Hörnig erläutert, mit dem Jahresabschluss ist über die Ergebnisverwendung zu entscheiden. Hier gibt es nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik zwei Möglichkeiten:

 

  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage
  2. Zuführung zur Ergebnisrücklage

 

Nur Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher in Abstimmung mit der Kämmerei des Landkreises, dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen, den Jahresüberschuss gem. § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

Frau Hörnig erläutert weiterhin:

 

Zum Abschluss möchten wir, wie im letzten Jahr zugesagt, noch kurz auf die Erledigung von Prüfungsfeststellungen aus dem Bericht 2011 eingehen:

Hierzu hat die Geschäftsleitung mit Schreiben 27.02.2014 ausführlich Stellung genommen. Für den Bereich des Sozialamtes ist der am 06.03.2014 gefertigte Aktenvermerk maßgebend. Die Ergebnisse können hier nur stark gekürzt wiedergegeben werden. Die Stellungnahme nebst Aktenvermerk können von den Kreisräten auf Wunsch im UB 4 eingesehen werden.

 

Kassensicherheit: Die Vorschläge des UB 4 zur Kassensicherheit bei Betriebsstörungen des Kassenautomaten in der Dienststelle Obernburg wurden zeitnah und unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse bestmöglich umgesetzt.

 

Sollstellung von Altforderungen/Forderungsmanagement:

 

       Das Jugendamt hat den Aktenaltbestand in der Registratur durchgesehen und alle aufgegriffenen Forderungen zu Soll gestellt. Zum Stichtag 30.11.2013 waren Forderungen in Höhe von 117.702,79 € offen. Zu berücksichtigen ist, dass die zu Soll gestellten Forderungen nicht die zu erwartenden Einnahmen wiederspiegeln, da aufgrund einer Rechtsänderung selbst nach Rechtskraft der Bescheide Änderungen noch möglich sind (§ 93 Abs. 4 SGB VIII – Es besteht nunmehr die Möglichkeit eine Neuberechnung zu beantragen, wenn sich das maßgebliche durchschnittliche Monatseinkommen im laufenden Kalenderjahr geändert hat.).

 

       Forderungen des Sozialamtes: Die im Bericht der Kreisrechnungsprüfung 2011 hergeleiteten möglichen Rückforderungsansprüche in der genannten Größenordnung von 1,34 Mio. Euro wurden zwischenzeitlich durch Überprüfung von Altakten im SG 23 betragsmäßig in Höhe von 1.064.463,80 Euro belegt. Weitere Altakten sind noch zu überprüfen, so dass derzeit davon auszugehen ist, dass der im Bericht hergeleitete Rückforderungsbetrag auch tatsächlich erreicht werden könnte.

 

Zu berücksichtigen ist allerdings nach wie vor, dass die Rückforderungsansprüche zu einem sehr hohen Prozentsatz nicht realisierbar sein werden. Der Prozentsatz der Rückzahlungen schwankte stark und ist rückläufig. Anfangs wurden noch ~ 7,7 % mittlerweile nur noch ~ 1,8 % zurückerstattet. Betragsmäßig bewegten sich die tatsächlichen Rückerstattungen von ~ 128.000 € im Jahr 1999 auf zwischenzeitlich nur noch ~ 39.000 € im Jahr 2013. Aber dennoch summierten sich nach den Aufzeichnungen des Sozialamtes in den Jahren 2002 bis einschließlich 2013 die Rückerstattungen auf einen Betrag von insgesamt 1.017.476,10 Mio. Euro, davon wurden 28.024,80 Euro von der Kassenversicherung gezahlt.

 

Wie mit der Sollstellung von Forderungen im Bereich des Sozialamtes umzugehen ist, wurde in einer Besprechung im September 2011 geklärt und ist u.a. im v.g. Schreiben des UB 2 nochmals fixiert.

 

Im SG 23 sichtet weiterhin die Sachbearbeiterin für das Forderungsmanagement in Vollzeit (Frau Vandeven) den Altaktenbestand, stellt die weiteren Forderungen zu Soll und treibt die bestehenden Forderungen bestmöglich bei. Nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände, insbesondere entstehender zusätzlicher Personalkosten mit den vermutlich zu erwartenden Mehreinnahmen, erfolgt aus Gründen der Verwaltungsökonomie derzeit kein zusätzlicher Personaleinsatz.

 

Mittelfristig sollen sämtliche Forderungen einheitlich für das ganze Haus über eine zentrale Rückforderungsstelle im Landratsamt Miltenberg oder alternativ über ein privates Unternehmen eingezogen werden.

 

Erst wenn die Strukturen hinsichtlich der Rückforderungsstelle feststehen, kann letztlich über ggf. erforderliche Stellennachbesetzungen bzw. über einen weiteren Personaleinsatz in den Sachgebieten sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht entschieden werden.

 

Abrechnung der Kosten des Landkreis-Service-Centers mit den Gemeinden:

In der Bürgermeisterdienstbesprechung im November 2013 wurde das ab 01.01.2014 gültige Abrechnungsverfahren vorgestellt und festgelegt. Danach werden künftig alle Kosten entsprechend der Zweckvereinbarung mit dem Schlüssel 50 : 50 umgelegt.

 

Kreisjugendring:

Im Prüfbericht wurden zahlreiche Feststellungen getroffen und Anregungen für die Zukunft gegeben. Eine Rückmeldung, wie mit diesen Prüfungsfeststellungen umgegangen wurde, liegt leider nicht vor.

 

Nach Drucklegung des Prüfberichts können wir hier über eine erfreuliche Entwicklung berichten.

Um die Kommunikation mit dem KJR und die Situation künftig zu verbessern, hat Herr Winkler, SG 22, der Geschäftsleitung konkrete Vorschläge unterbreitet, die als notwendig und nachvollziehbar beurteilt werden. Die ursprünglich für die 2. Jahreshälfte geplante Umsetzung konnte erfreulicherweise schon mit Wirkung vom 01.04.2014 erfolgen. Herr Winkler ist jetzt mit den erforderlichen Befugnissen und Kompetenzen ausgestattet. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass den Prüfungsfeststellungen in der gebotenen Weise kurzfristig nachgegangen wird.

Soweit zu den Prüfungsfeststellungen 2011 – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

Der Kreisausschuss nimmt ihre Ausführungen zur Kenntnis.

 

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