Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Rechnungsjahr 2012 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.04.2014 KA/001/2014 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Hörnig
erläutert, der Jahresabschluss 2012
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach
Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses
anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2014 dem
Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2012 die Entlastung nach Art. 88
Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für
2012 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat
Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2012 des Landkreises Miltenberg.