Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Rechnungsjahr 2012 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.04.2014   KA/001/2014 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Hörnig erläutert, der Jahresabschluss 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2014 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2012 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag für 2012 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2012 des Landkreises Miltenberg.

 

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