Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Besichtigung: Fachoberschule Obernburg; Inklusion/Aufzug

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.02.2014   BA/001/2014 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wosnik und Herr Deboy erläutern:

 

Allgemeines

Das Gebäude der Staatlichen Fachoberschule in Obernburg wurde in den Jahren 1966/67 ursprünglich als „Landwirtschaftliche Berufsschule“ errichtet, später als Hauswirtschaftsschule der Berufsschule Obernburg genutzt und 1997/98 für die Integration der Staatlichen Fachoberschule umgebaut und saniert. Auf den Einbau eines Aufzugs wurde damals aus Kostengründen verzichtet.

 

In der Bauausschuss-Sitzung am 12.09.2013 wurde der Aufzug sowie die Rohbauarbeiten für die Unterfahrt vergeben.

o                            Rohbauarbeiten: Fa. Stegmann, Erlenbach

o                            Aufzug: Fa. Sieben IAO Aufzüge, Mainz (Haushahn-Gruppe)

 

Mit den Rohbauarbeiten wurde in den Herbstferien am 28.10.2013 begonnen, mit den Arbeiten am Schachtgerüst am 20.01.2014.

Voraussichtlich werden die gesamten Arbeiten bis Ende Februar beendet sein.

 

Barrierefreie Erschließung Gebäude

§  Die Notwendigkeit eines Personenaufzugs ergibt sich alleine schon aus der Tatsache, dass der Haupteingang nur über eine Treppenanlage mit vier Differenzstufen erreichbar ist.

§  Auch der pausenhofseitige Eingang ist nur über mehrere Stufen erreichbar.

§  Das Anlegen einer Rampe scheidet aufgrund baulicher Gegebenheiten, wegen unmittelbarer Nähe zur Straße, aus. Außerdem könnte mit einer Rampe lediglich die Erdgeschoss-Ebene erschlossen werden.

§  Vorhanden sind jedoch drei Geschossebenen, die barrierefrei zugänglich sein müssen, da sich im Untergeschoss die naturwissenschaftlichen Fachräume und im Erd- und Obergeschoss Klassen-, EDV- und Verwaltungsräume befinden.

§  Als idealer Standort für den Aufzug hat sich der barrierefrei zugängliche Innenhof der Fachoberschule erwiesen.

 

Technische Daten Aufzug

§  Der neue Aufzug ist als sog. Durchlader konzipiert, d.h. mit hofseitigem Zugang und gegenüberliegender Erschließung der drei Stockwerke.

§  Der Hofzugang erhält als Schutz ein Glasvordach sowie eine elektrisch beheizte Türschwelle.

§  Das Traggerüst des Aufzugs besteht aus einer feuerverzinkten Stahl-Konstruktion, die Außenhaut des sog. Schachtgerüstes aus pulverbeschichteten, wärmegedämmten Alu-Sandwichpaneelen.

§  Die Farbgebung orientiert sich an den vertikalen Sonnenschutzlamellen vor dem Haupteingang der gegenüberliegenden Berufsschule. Hier wurden jedoch 8 verschiedene RAL-Töne verwendet.

o   12 Stck. horizontale Paneelfelder, 28 mm dick, außen pulverbeschichtet in 3 Grün- und 3 Gelbtönen (RAL 6016 – Türkisgrün / 6018 – Gelbgrün / 6019 – Weißgrün / 2011 – Tieforange / 1023 – Verkehrsgelb / 1018 – Zinkgelb)

o   Vertikale Deckleisten, vertikale Anschlusspaneele zum Gebäude, vertikale Außeneckpaneele, unteres Abdeckblech Grubenrand, Schachtgerüstdach (RAL 8016 – Mahagonibraun – analog der Farbgebung der vorhandenen Alu-Fenster)

o   Paneele einzeln im Beschädigungsfall demontierbar, ohne die ganze Fassade demontieren zu müssen.

o   Aufzugshöhe über Gelände ca. 8,90 m

o   Förderhöhe Aufzug 7,20 m

o   Maschinenraumloser Aufzug mit Seilantrieb

o   Unterfahrt besteht aus WU-Beton, zusätzlich im Fugenbereich mit Injektionsharz verpresst, mit 3-4 mm Dickbeschichtung und zusätzlich 60 mm Perimeterdämmung abgedichtet.

 

Fördermaßnahme

Eine Förderung nach FAG für den Aufzug im Rahmen der Inklusion ist möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000 € laut Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 22.11.2012 überschritten wird.

 

Der Förderantrag mit den vorgenannten Kosten wurde am 12.07.2013 bei der Regierung eingereicht. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgte bereits am 01.08.2013. Im Zuwendungsschreiben wird ein Fördersatz von 40 Prozent, das sind rund 59.000 € in Aussicht gestellt. Die Mittelzuweisung kann allerdings erst frühestens 2015 erfolgen.

 

Inklusion

Das Schulgebäude wurde letztes Jahr unter verschiedenen Gesichtspunkten der DIN 18024 und der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen“ untersucht. Die Untersuchung ergab, dass folgende Punkte im Gebäude nicht DIN-gemäß ausgeführt sind:

 

·         behindertengerechte Erschließung mit Aufzug

·         Griffhöhen an Fenstern

·         optische Wahrnehmung der Kanten an Treppenstufen

·         taktile Wegweiser entsprechen nicht oder nur eingeschränkt den Richtlinien oder sind nicht vorhanden.

 

Eine Veränderung der Griffhöhen an den Fenstern erfolgt zunächst nicht. Hier wird von einer ggf. notwendigen Hilfestellung der Mitschüler ausgegangen.

 

 

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