Tagesordnungspunkt
TOP Ö 5: Besichtigung: Fachoberschule Obernburg; Inklusion/Aufzug
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.02.2014 BA/001/2014 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wosnik und Herr Deboy erläutern:
Allgemeines
Das Gebäude der Staatlichen Fachoberschule in Obernburg wurde in den
Jahren 1966/67 ursprünglich als „Landwirtschaftliche Berufsschule“ errichtet,
später als Hauswirtschaftsschule der Berufsschule Obernburg genutzt und 1997/98
für die Integration der Staatlichen Fachoberschule umgebaut und saniert. Auf
den Einbau eines Aufzugs wurde damals aus Kostengründen verzichtet.
In der Bauausschuss-Sitzung am 12.09.2013 wurde der Aufzug sowie die
Rohbauarbeiten für die Unterfahrt vergeben.
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Rohbauarbeiten: Fa. Stegmann, Erlenbach
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Aufzug: Fa. Sieben IAO Aufzüge, Mainz
(Haushahn-Gruppe)
Mit den Rohbauarbeiten wurde in den Herbstferien am 28.10.2013 begonnen,
mit den Arbeiten am Schachtgerüst am 20.01.2014.
Voraussichtlich werden die gesamten Arbeiten bis Ende Februar beendet
sein.
Barrierefreie Erschließung Gebäude
§ Die Notwendigkeit
eines Personenaufzugs ergibt sich alleine schon aus der Tatsache, dass der
Haupteingang nur über eine Treppenanlage mit vier Differenzstufen erreichbar
ist.
§ Auch der
pausenhofseitige Eingang ist nur über mehrere Stufen erreichbar.
§ Das Anlegen einer
Rampe scheidet aufgrund baulicher Gegebenheiten, wegen unmittelbarer Nähe zur
Straße, aus. Außerdem könnte mit einer Rampe lediglich die Erdgeschoss-Ebene
erschlossen werden.
§ Vorhanden sind jedoch
drei Geschossebenen, die barrierefrei zugänglich sein müssen, da sich im
Untergeschoss die naturwissenschaftlichen Fachräume und im Erd- und
Obergeschoss Klassen-, EDV- und Verwaltungsräume befinden.
§ Als idealer
Standort für den Aufzug hat sich der barrierefrei zugängliche Innenhof der
Fachoberschule erwiesen.
Technische Daten Aufzug
§ Der neue Aufzug
ist als sog. Durchlader konzipiert, d.h. mit hofseitigem Zugang und
gegenüberliegender Erschließung der drei Stockwerke.
§ Der Hofzugang
erhält als Schutz ein Glasvordach sowie eine elektrisch beheizte Türschwelle.
§ Das Traggerüst des
Aufzugs besteht aus einer feuerverzinkten Stahl-Konstruktion, die Außenhaut des
sog. Schachtgerüstes aus pulverbeschichteten, wärmegedämmten
Alu-Sandwichpaneelen.
§ Die Farbgebung
orientiert sich an den vertikalen Sonnenschutzlamellen vor dem Haupteingang der
gegenüberliegenden Berufsschule. Hier wurden jedoch 8 verschiedene RAL-Töne
verwendet.
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12 Stck. horizontale Paneelfelder, 28 mm dick,
außen pulverbeschichtet in 3 Grün- und 3 Gelbtönen (RAL 6016 – Türkisgrün /
6018 – Gelbgrün / 6019 – Weißgrün / 2011 – Tieforange / 1023 – Verkehrsgelb /
1018 – Zinkgelb)
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Vertikale Deckleisten, vertikale Anschlusspaneele
zum Gebäude, vertikale Außeneckpaneele, unteres Abdeckblech Grubenrand,
Schachtgerüstdach (RAL 8016 – Mahagonibraun – analog der Farbgebung der
vorhandenen Alu-Fenster)
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Paneele einzeln im Beschädigungsfall demontierbar,
ohne die ganze Fassade demontieren zu müssen.
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Aufzugshöhe über Gelände ca. 8,90 m
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Förderhöhe Aufzug 7,20 m
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Maschinenraumloser Aufzug mit Seilantrieb
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Unterfahrt besteht aus WU-Beton, zusätzlich im
Fugenbereich mit Injektionsharz verpresst, mit 3-4 mm Dickbeschichtung und
zusätzlich 60 mm Perimeterdämmung abgedichtet.
Fördermaßnahme
Eine Förderung nach FAG für den Aufzug im Rahmen der Inklusion ist
möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000 € laut Schreiben der Regierung von
Unterfranken vom 22.11.2012 überschritten wird.
Der Förderantrag mit den vorgenannten Kosten wurde am 12.07.2013 bei der
Regierung eingereicht. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgte
bereits am 01.08.2013. Im Zuwendungsschreiben wird ein Fördersatz von 40
Prozent, das sind rund 59.000 € in Aussicht gestellt. Die Mittelzuweisung kann
allerdings erst frühestens 2015 erfolgen.
Inklusion
Das Schulgebäude wurde letztes Jahr unter verschiedenen Gesichtspunkten
der DIN 18024 und der DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen“ untersucht. Die
Untersuchung ergab, dass folgende Punkte im Gebäude nicht DIN-gemäß ausgeführt sind:
·
behindertengerechte Erschließung mit Aufzug
·
Griffhöhen an Fenstern
·
optische Wahrnehmung der Kanten an Treppenstufen
·
taktile Wegweiser entsprechen nicht oder nur
eingeschränkt den Richtlinien oder sind nicht vorhanden.
Eine Veränderung der Griffhöhen an den Fenstern erfolgt zunächst nicht.
Hier wird von einer ggf. notwendigen Hilfestellung der Mitschüler ausgegangen.