Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Leitfaden Interkulturelle Öffnung der Landkreisverwaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.12.2013   KA/005/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Rosel erläutert den Leitfaden Interkulturelle Öffnung der Landkreisverwaltung, den er gemeinsam mit Frau Seidel federführend erstellt habe.

 

Das Thema Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe. In Deutschland leben immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund. Man kann davon ausgehen, dass ca. 20 bis 30% der Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben. Deren besonderen Bedürfnissen und Problemen in unserer Gesellschaft gilt es Rechnung zu tragen. Ziel ist es dabei gleichwertige Lebensbedingungen für alle Menschen herzustellen. An dieser Aufgabe müssen wir alle arbeiten, Deutsche wie die Menschen mit Migrationshintergrund selbst.

 

Gerade auch die staatlichen Institutionen sind berufen, sich dieser Thematik anzunehmen und tun dies auch schon vielfältig. Integration findet zwar stets vor Ort wo die Menschen leben, also  in den Kommunen statt. Allerdings wird dieses Umfeld auch durch die Landkreisverwaltung mitbestimmt. Primär gibt es auf Landkreisebene viele gesetzliche Aufträge, die zu einer Befassung mit dem Thema Migration führen. Daneben gibt es Bereiche bei denen der Landkreis unterstützend und vernetzend wirken kann. Bereiche die oft mit der Thematik zu  tun haben sind  z.B. das Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie, das Sozialamt oder das Ausländeramt (Einbürgerungen). Aber auch in allen anderen Bereichen des Hauses sind Personen mit Migrationshintergrund täglich unsere Kunden.

 

In der Landkreisverwaltung gibt es eine interne Arbeitsgruppe (Integrationsforum) die sich mit dem Thema beschäftigt. Diese besteht aus Mitgliedern aller Bereiche des Landratsamtes, die mit der Thematik Integration befasst sind sowie einem Vertreter des Jobcenters. Damit wird hausintern die Thematik vernetzt. Von dieser Arbeitsgruppe wurde der Leitfaden „Interkulturelle Öffnung der Landkreisverwaltung“  entwickelt.

Leitfäden sind zunächst  hausinterne Regelungen des Landratsamtes. Diese beinhalten Regelungen und Verhaltensanweisungen zu verschiedenen Themen. Darunter fällt etwa unser Unternehmensleitbild.

Der Leitfaden „Interkulturelle Öffnung der Landkreisverwaltung“ dient zur Personal- und Organisationsentwicklung  im Bereich der Integration. Die Thematik wird dadurch im Landratsamt selbst angesprochen und bekannt gemacht. Darüber hinaus, und das ist besonders wichtig, soll der Leitfaden die Verwaltung aber auch verpflichten sich in Aufgaben, die dem Landkreis nicht unmittelbar zugeordnet sind so einzubringen, dass der Gedanke der Integration weitergetragen wird. Dies gilt insbesondere für den Bildungs- und Arbeitsmarktbereich.

 

Welche Themen werden nun im Leitfaden behandelt:

 

Zunächst wird der dem Landkreis obliegende Aufgabenbereich definiert. Dies ist die Sicherstellung eines gleichberechtigten und ungehinderten Zugangs aller Einwohner zu den Dienstleistungen des Landkreises. Dazu sind Personen mit Migrationshintergrund bedarfsgerechte Angebote zu machen. Danach werden die wichtigsten Aufgaben im Einzelnen beschrieben. Die Handlungsfelder sind:

 

A.         Elementarbereich

B.         Schule

C.        Jugendarbeit

D.        Berufliche Förderung

E.         Personalmanagement

F.         Einbürgerung

G.        Gesundheitsvorsorge

H.        Politische Partizipation

 

Bei jedem Handlungsfeld wird in einer kurzen Beschreibung der Bezug zur Integration verdeutlicht. Sodann werden die Ziele, die erreicht werden sollen ausgeführt und dann Handlungsempfehlungen zur konkreten Umsetzung gegeben.

 

Dieser Leitfaden soll regelmäßig fortgeschrieben werden, um so den jeweils aktuellen Bedürfnissen angepasst zu werden.

 

 

Landrat Schwing dankt ihm für seine Ausführungen und auch dem Integrationsforum für diese Arbeit. Gerade in Bezug auf den Arbeitsmarkt habe er kürzlich gelesen, dass im Bereich der Migranten noch Reserven bestünden, die man durch Weiterqualifikation und Sprachweiterbildung im Arbeitsmarkt platzieren könnte.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Andre zu fehlenden Arbeitskräften und der Anwerbung aus Nachbarländern antwortet Herr Rosel, man sei noch nicht so weit, Mitarbeiter beispielsweise aus Spanien anzuwerben. Allerdings wolle man gezielt Personen mit Migrationshintergrund anwerben für den Angestelltenbereich, bei Beamten gehe dies noch nicht.

 

Landrat Schwing nennt als Beispiel den Landkreis Deggendorf, der seit Jahren in Rumänien und Bulgarien gezielt Auszubildende gesucht und gefunden habe, Probleme tauchen jetzt erst auf, was Unterkunft und Betreuung angehe, denn man könne die jungen Menschen nicht aus der Familie herausreißen und hier alleine lassen.

 

Kreisrat Dr. Schüren fragt nach Plänen, bei künftigen Einstellungen für das Amt auf Zweisprachigkeit achten, Schwerpunkt Türkisch.

 

Herr Fieger antwortet, in Stellenanzeigen habe man nicht konkret eine erwünschte Mehrsprachigkeit aufgeführt. Man habe aber im Personal Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund, die zum Beispiel im Ausländeramt bei Bedarf zum spontanen Übersetzen zur Verfügung stehen.

Herr Rosel weist ergänzend auf Seite 10 Ziffer 5 des Leitfadens hin.

 

Kreisrätin Fichtl fragt in Bezug auf Kindergärten, ob es denkbar sei, dass Ehrenamtsarbeit zum Einsatz komme.

 

Herr Rosel antwortet, man habe bereits die Idee diskutiert, am Landratsamt einen Dolmetscherpool vorzuhalten. Ein Ehrenamt sei an vielen Stellen des Leitfadens enthalten, auch hier sei ein Pool denkbar.

 

Kreisrat Scherf spricht Lob und Respekt für die gemachte Arbeit aus. Diese wunderbare Haltung müsse gelebt werden, jeden einzelnen Menschen als Person so zu akzeptieren, wie er ist. Er folge dem Ziel und identifiziere sich damit. Er habe den Leitfaden so verstanden, dass er darauf abziele, das Potential im Landkreis noch stärker auszuschöpfen, bevor der Blick ins Ausland gehe. Weiterhin fragt er nach den genannten Aufgaben, die dem Landkreis nicht unmittelbar zugeordnet seien. Er fragt, ob hier ein Umdenken vorliege, denn das sei zu befürworten.

 

Herr Rosel antwortet, im Leitfaden seien einige Bereiche enthalten, in denen der Landkreis nicht primär zuständig sei. Oft sei man trotzdem in irgendeiner Form beteiligt, so dass man sich mit Ideen einbringen könne.

 

Kreisrat Dr. Linduschka fragt, ob es bereits Gespräche mit den Bürgermeistern gegeben habe, denn es gehe ja auch um die Aufgabentrennung zwischen Landkreis und Gemeinden. Er bittet außerdem um sensible Behandlung der Formulierung „Menschen mit Migrationshintergrund“. Ein Anwerben von Menschen aus anderen Ländern könne weiterhin auch negative Effekte haben.

 

Landrat Schwing weist darauf hin, dass man dies ja nicht tue und nicht vorgeschlagen habe. Und natürlich gebe es „den Migranten“ auch nicht. Aber dies sei nur ein Leitfaden und darin könne man nicht auf jede einzelne Persönlichkeit eingehen, man müsse einen Oberbegriff wählen. Der Leitfaden sei intern für die Mitarbeiter.

 

Kreisrat Stappel schlägt vor, die aufgeführten Handlungsfelder zu befolgen. Das Handwerk und die freie Wirtschaft suchen mehr denn je Facharbeiter. In Verbindung mit Agentur für Arbeit und Jobcenter müsse man im Landkreis Ausschau halten, damit die Leute, die bei uns seien, als erstes angesprochen werden und Arbeit bekommen.

 

Frau Seidel merkt an, auch sie sehe den Begriff „Migrant“ als kritisch an, da dieser oft im Zusammenhang mit angeblich defizitären Tatbeständen gebraucht werde. Aber den Leitfaden habe man im Hinblick darauf entwickelt, dass genau auf diese Unterschiede und Bereiche abgestellt werde und er auf die Landkreisverwaltung abziele.

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung