Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg:
Vorstellung der neuen Gebühren und der neuen Gebührensatzung
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 16.12.2013 KT/005/2013 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 3 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Röcklein erläutert, am 17.07.2013 hat
der Umweltausschuss die Verwaltung mit der Überarbeitung der Kalkulation der
Deponiegebühren beauftragt. Am 30.09.2013 folgte der Auftrag zu einer weiteren
Überarbeitung der Abfallgebühren mit dem Ziel, die Gefäßgebühren um ca. 1,15
Millionen EURO jährlich ab 01.01.2014 zu senken.
Ausgelöst wurde diese Beschlussfassung durch
die weiter bestehenden Gebührenüberschüsse der Kommunalen Abfallwirtschaft.
Diese konnten entgegen den Erwartungen aufgrund sehr günstiger Entwicklungen,
nicht wie im Herbst 2011 bei der letzten Gebührenkalkulation beschlossen, abgebaut
werden.
Vorgezogen wurde die Gebühr für die
Restverfüllung der DK-I-Deponie auf der Kreismülldeponie Guggenberg mit
Beschluss des Kreistages vom 21.10.2013 bereits rückwirkend zum 01.10.2013 auf
55,00 €/Tonne gesenkt.
Anhand der Vorgaben des Umweltausschusses
ergeben sich Gebührensenkungen für die Haus- und Geschäftsmüllentsorgung
zwischen 11 und 14 Prozent. Für Selbstanlieferer ergeben sich Gebührensenkungen
zwischen 11 und 42 Prozent. Altmetall schlagen wir vor, künftig gebührenfrei
anzunehmen. Die vorgeschlagenen Veränderungen erfordern auch Anpassungen z. B.
an den Kleinanliefererpauschalen für mineralische Abfälle bis 200 Kilogramm, da
wir bei einem Tonnenpreis von 65,00 € für 200 Kilogramm nicht 20,00 € verlangen
können.
Wir haben daher hier Vereinfachungen und
ebenfalls Gebührensenkungen vorgenommen. Die vom Kreistag 2008 gewünschte
Annahme von mineralischen Abfällen bis zwei Tonnen je Anlieferung auf dem
Wertstoffhof Erlenbach, hat speziell bei Asbest und Dämmmaterial zu Auswüchsen
geführt. Wir schlagen daher vor, die Annahme dieser Abfälle auf dem
Wertstoffhof Erlenbach auf 200 Kilogramm zu begrenzen.
Die in der „Übersicht Gebührensenkung 2014 –
2017“ bei Selbstanlieferern Privat und Gewerbe enthaltene zweite grün
eingefärbte Spalte enthält die Zuordnung der verschiedenen Abfälle zu den
jeweiligen Entsorgungsanlagen gemäß § 22 Abs. 1 AbfwS (Fassung 2011).
Kreisrat Dr. Fahn bemerkt, Gebührensenkungen
seien gut und richtig und entlasten den Geldbeutel der Bürger. Trotzdem werden
nicht alle Freien Wähler der Gebührensenkung zustimmen, da sie verschiedene
Kritikpunkte hätten. Erstens sei dies der nicht umgesetzte Beschluss aus
Dezember 2008 zum Benchmarking, zweitens die bisher nicht erfolgte Müllgebührenstrukturdiskussion
und drittens die von ihm zum Umweltausschuss eingereichten neun Anträge, bei
denen es um Müllvermeidung und andere Punkte gehe, die nun nicht mehr behandelt
würden. Einige Punkte hätte man aber machen können, z.B. gebe es viele
Landkreise, die bei den Müllgebühren vor dem Landkreis Miltenberg liegen, zum
Beispiel Kitzingen mit dem Identsystem. Leider sei daher zu wenig umgesetzt
worden, er erinnere auch an das Gutachten.
Landrat Schwing weist darauf hin, dass im
Umweltausschuss ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss mit Stimmen der Freien
Wählern erfolgt sei. Weiterhin wolle man mit Gebührensenkungen den Bürgern
etwas zurückgeben. Wenn er den Landrat ärgern wolle, dann könne er ruhig
dagegen stimmen, das mache ihm nichts aus. Aber damit ärgere er die Bürger,
wenn die Senkung nicht realisiert werden könne. Bezüglich der Anträge habe er
Kreisrat Dr. Fahn mündlich und auch schriftlich gesagt, warum die Anträge nicht
direkt in den Kreistag können und warum es für den Umweltausschuss zu knapp
gewesen sei. Neun Anträge hätten diese Sitzung total überfordert, die sowieso
voll war und eine der längsten Sitzungen bisher. In der Sitzung vorher habe man
das Gutachten in Auftrag gegeben und in der letzten Sitzung haben sich die
Büros vorgestellt, die sich beworben haben. Er habe auch ein anderes
Selbstverständnis von Kollegialität. Kreisrat Dr. Fahn möchte seine Anträge
bitte dem neuen Umweltausschuss stellen, er wolle nichts beschließen und Geld
ausgeben, was der neue Kreistag dann auslöffeln müsse, ohne gefragt zu werden.
Kreisrat Kern erklärt, wichtig für seine
Fraktion sei, dass die Müllgebühren sinken. Wenn hier und da Verbesserungen
möglich seien, könnten diese im nächsten Jahr im Gutachten dargelegt werden.
Außerdem werde ab dem 01.01.2014 der Grüngutplatz in Erlenbach eröffnet, dies
finde er eine gute Sache. Was ihn ein wenig geärgert habe, sei ein Leserbrief
in der Zeitung in der vergangenen Woche gewesen. Darin habe eine fünfköpfige
Familie eine 60-l-Tonne. Er bitte in diesem Zusammenhang die Verwaltung, mit
einem Rundschreiben an die Gemeinden darauf hinzuweisen, dass es sich um den
Grundpreis handele und wieviel der Landkreis damit abdecke.
Landrat Schwing antwortet, dies könne man
gerne tun. Den Leserbrief habe er auch gelesen, diese Diskussionen seien Jahre
alt und es gebe dazu richterliche Urteile. Man sei hier absolut auf der
rechtlich sicheren Seite. Komischerweise beschweren sich einige, die
festgelegte Füllmenge pro Einwohner sei zu groß, aber auf der anderen Seite
steige der Absatz an zusätzlichen Müllsäcken, die bezahlt werden müssen. Da
passe irgendetwas nicht zusammen. Dass es immer mal wieder Einzelne gebe, für
die es nicht passe, das sei völlig normal.
Der Kreistag fasst mehrheitlich bei drei
Gegenstimmen den
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz die Änderung
der Abfallgebühren und die neue Abfallgebührensatzung des Landkreises
Miltenberg.
Die Änderungen
sind in der beigefügten Abfallgebührensatzung durch Fettdruck kenntlich
gemacht.
Bezüglich des
Inkrafttretens wird auf § 8 der Abfallgebührensatzung (neu) verwiesen.