Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg:
Vorstellung der neuen Gebühren und der neuen Gebührensatzung

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.12.2013   KT/005/2013 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, am 17.07.2013 hat der Umweltausschuss die Verwaltung mit der Überarbeitung der Kalkulation der Deponiegebühren beauftragt. Am 30.09.2013 folgte der Auftrag zu einer weiteren Überarbeitung der Abfallgebühren mit dem Ziel, die Gefäßgebühren um ca. 1,15 Millionen EURO jährlich ab 01.01.2014 zu senken.

Ausgelöst wurde diese Beschlussfassung durch die weiter bestehenden Gebührenüberschüsse der Kommunalen Abfallwirtschaft. Diese konnten entgegen den Erwartungen aufgrund sehr günstiger Entwicklungen, nicht wie im Herbst 2011 bei der letzten Gebührenkalkulation beschlossen, abgebaut werden.

Vorgezogen wurde die Gebühr für die Restverfüllung der DK-I-Deponie auf der Kreismülldeponie Guggenberg mit Beschluss des Kreistages vom 21.10.2013 bereits rückwirkend zum 01.10.2013 auf 55,00 €/Tonne gesenkt.

Anhand der Vorgaben des Umweltausschusses ergeben sich Gebührensenkungen für die Haus- und Geschäftsmüllentsorgung zwischen 11 und 14 Prozent. Für Selbstanlieferer ergeben sich Gebührensenkungen zwischen 11 und 42 Prozent. Altmetall schlagen wir vor, künftig gebührenfrei anzunehmen. Die vorgeschlagenen Veränderungen erfordern auch Anpassungen z. B. an den Kleinanliefererpauschalen für mineralische Abfälle bis 200 Kilogramm, da wir bei einem Tonnenpreis von 65,00 € für 200 Kilogramm nicht 20,00 € verlangen können.

 

Wir haben daher hier Vereinfachungen und ebenfalls Gebührensenkungen vorgenommen. Die vom Kreistag 2008 gewünschte Annahme von mineralischen Abfällen bis zwei Tonnen je Anlieferung auf dem Wertstoffhof Erlenbach, hat speziell bei Asbest und Dämmmaterial zu Auswüchsen geführt. Wir schlagen daher vor, die Annahme dieser Abfälle auf dem Wertstoffhof Erlenbach auf 200 Kilogramm zu begrenzen.

 

Die in der „Übersicht Gebührensenkung 2014 – 2017“ bei Selbstanlieferern Privat und Gewerbe enthaltene zweite grün eingefärbte Spalte enthält die Zuordnung der verschiedenen Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen gemäß § 22 Abs. 1 AbfwS (Fassung 2011).

 

 

Kreisrat Dr. Fahn bemerkt, Gebührensenkungen seien gut und richtig und entlasten den Geldbeutel der Bürger. Trotzdem werden nicht alle Freien Wähler der Gebührensenkung zustimmen, da sie verschiedene Kritikpunkte hätten. Erstens sei dies der nicht umgesetzte Beschluss aus Dezember 2008 zum Benchmarking, zweitens die bisher nicht erfolgte Müllgebührenstrukturdiskussion und drittens die von ihm zum Umweltausschuss eingereichten neun Anträge, bei denen es um Müllvermeidung und andere Punkte gehe, die nun nicht mehr behandelt würden. Einige Punkte hätte man aber machen können, z.B. gebe es viele Landkreise, die bei den Müllgebühren vor dem Landkreis Miltenberg liegen, zum Beispiel Kitzingen mit dem Identsystem. Leider sei daher zu wenig umgesetzt worden, er erinnere auch an das Gutachten.

 

Landrat Schwing weist darauf hin, dass im Umweltausschuss ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss mit Stimmen der Freien Wählern erfolgt sei. Weiterhin wolle man mit Gebührensenkungen den Bürgern etwas zurückgeben. Wenn er den Landrat ärgern wolle, dann könne er ruhig dagegen stimmen, das mache ihm nichts aus. Aber damit ärgere er die Bürger, wenn die Senkung nicht realisiert werden könne. Bezüglich der Anträge habe er Kreisrat Dr. Fahn mündlich und auch schriftlich gesagt, warum die Anträge nicht direkt in den Kreistag können und warum es für den Umweltausschuss zu knapp gewesen sei. Neun Anträge hätten diese Sitzung total überfordert, die sowieso voll war und eine der längsten Sitzungen bisher. In der Sitzung vorher habe man das Gutachten in Auftrag gegeben und in der letzten Sitzung haben sich die Büros vorgestellt, die sich beworben haben. Er habe auch ein anderes Selbstverständnis von Kollegialität. Kreisrat Dr. Fahn möchte seine Anträge bitte dem neuen Umweltausschuss stellen, er wolle nichts beschließen und Geld ausgeben, was der neue Kreistag dann auslöffeln müsse, ohne gefragt zu werden.

 

Kreisrat Kern erklärt, wichtig für seine Fraktion sei, dass die Müllgebühren sinken. Wenn hier und da Verbesserungen möglich seien, könnten diese im nächsten Jahr im Gutachten dargelegt werden. Außerdem werde ab dem 01.01.2014 der Grüngutplatz in Erlenbach eröffnet, dies finde er eine gute Sache. Was ihn ein wenig geärgert habe, sei ein Leserbrief in der Zeitung in der vergangenen Woche gewesen. Darin habe eine fünfköpfige Familie eine 60-l-Tonne. Er bitte in diesem Zusammenhang die Verwaltung, mit einem Rundschreiben an die Gemeinden darauf hinzuweisen, dass es sich um den Grundpreis handele und wieviel der Landkreis damit abdecke.

 

Landrat Schwing antwortet, dies könne man gerne tun. Den Leserbrief habe er auch gelesen, diese Diskussionen seien Jahre alt und es gebe dazu richterliche Urteile. Man sei hier absolut auf der rechtlich sicheren Seite. Komischerweise beschweren sich einige, die festgelegte Füllmenge pro Einwohner sei zu groß, aber auf der anderen Seite steige der Absatz an zusätzlichen Müllsäcken, die bezahlt werden müssen. Da passe irgendetwas nicht zusammen. Dass es immer mal wieder Einzelne gebe, für die es nicht passe, das sei völlig normal.

 

 

Der Kreistag fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz die Änderung der Abfallgebühren und die neue Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg.

Die Änderungen sind in der beigefügten Abfallgebührensatzung durch Fettdruck kenntlich gemacht.

Bezüglich des Inkrafttretens wird auf § 8 der Abfallgebührensatzung (neu) verwiesen.

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