Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg - Änderungen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.12.2013 KT/005/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erklärt, die letzte Änderung
unserer Abfallwirtschaftssatzung erfolgte am 19.12.2011.
Die jetzt anstehenden Änderungen haben sich
in den letzten Jahren ergeben, bzw. sind auf Entscheidungen des
Umweltausschusses zurückzuführen:
Ø
Der
neue § 1 Absatz 16 mit der Definition „Bewohner“ dient der Klarstellung.
Ø
§
10 Absatz 5 wurde aufgenommen, um den Bedarf nach Klärung bei der Inanspruchnahme
gebührenfreier Leistungen durch Dritte, Gärtner, Hausmeisterdienste, zu
entsprechen.
Ø
§
10 Abs. 7 „Entrümpelungsklausel“ führt eine Übergangsfrist für gebührenfreie
Leistungen nach Abmeldung des Restmüllgefäßes ein. Damit klären wir ein Problem,
das oft zu schwierigen Diskussionen mit den Bürgern geführt hat.
Ø
Mit
dem neuen § 14 Abs. 3 tun wir einen weiteren Schritt zur Gebührengerechtigkeit.
Wer eine größere Restmülltonne nutzt und auch höhere Gebühren zahlt, erhält
auch mehr Freiabrufe für Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektrogroßgeräte.
Ø
Die
Anpassung des § 14 Abs. 4 regelt die Zahlung für gebührenpflichtige Abrufe
nunmehr eindeutig. Diese Änderung wird auch durch die Einführung des
SEPA-Systems notwendig.
Ø
Der
neue § 14 Abs. 7 regelt die Einführung des Angebotes „Sperrmüll-Express“ ab
01.04.2014.
Ø
§
15 Abs. 3 stellt eine Vereinfachung dar. Es müssen nicht mehr alle
Sperrmüllteile angegeben werden, sondern nur noch das geschätzte Volumen.
Ø
Mit
der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 6 wollen wir einen Missbrauch beenden. Asbest-
und Dämmmaterialanlieferungen über 200 Kilogramm sind nur noch in Guggenberg
möglich. Kleine Mengen und Asbestteile, wie Blumenkästen, können weiterhin auch
auf dem Wertstoffhof Erlenbach abgegeben werden.
Ø
Die
Änderung in § 22 betrifft eine Klarstellung. Sie stellt keine neue Regelung
dar.
Der Kreistag fasst einstimmig den
B e s c h l u s s :
Auf Empfehlung des
Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschließt der Kreistag die in der
beigefügten Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung durch Fettdruck
gekennzeichneten Änderungen und ermächtigt die Landkreisverwaltung in der
Abfallwirtschaftssatzung Verweisungen und Rechtschreibfehler zu korrigieren und
die Satzung insgesamt neu bekannt zu machen.