Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg - Änderungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.12.2013   KT/005/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erklärt, die letzte Änderung unserer Abfallwirtschaftssatzung erfolgte am 19.12.2011.

Die jetzt anstehenden Änderungen haben sich in den letzten Jahren ergeben, bzw. sind auf Entscheidungen des Umweltausschusses zurückzuführen:

 

Ø  Der neue § 1 Absatz 16 mit der Definition „Bewohner“ dient der Klarstellung.

Ø  § 10 Absatz 5 wurde aufgenommen, um den Bedarf nach Klärung bei der Inanspruchnahme gebührenfreier Leistungen durch Dritte, Gärtner, Hausmeisterdienste, zu entsprechen.

Ø  § 10 Abs. 7 „Entrümpelungsklausel“ führt eine Übergangsfrist für gebührenfreie Leistungen nach Abmeldung des Restmüllgefäßes ein. Damit klären wir ein Problem, das oft zu schwierigen Diskussionen mit den Bürgern geführt hat.

Ø  Mit dem neuen § 14 Abs. 3 tun wir einen weiteren Schritt zur Gebührengerechtigkeit. Wer eine größere Restmülltonne nutzt und auch höhere Gebühren zahlt, erhält auch mehr Freiabrufe für Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektrogroßgeräte.

Ø  Die Anpassung des § 14 Abs. 4 regelt die Zahlung für gebührenpflichtige Abrufe nunmehr eindeutig. Diese Änderung wird auch durch die Einführung des SEPA-Systems notwendig.

Ø  Der neue § 14 Abs. 7 regelt die Einführung des Angebotes „Sperrmüll-Express“ ab 01.04.2014.

Ø  § 15 Abs. 3 stellt eine Vereinfachung dar. Es müssen nicht mehr alle Sperrmüllteile angegeben werden, sondern nur noch das geschätzte Volumen.

Ø  Mit der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 6 wollen wir einen Missbrauch beenden. Asbest- und Dämmmaterialanlieferungen über 200 Kilogramm sind nur noch in Guggenberg möglich. Kleine Mengen und Asbestteile, wie Blumenkästen, können weiterhin auch auf dem Wertstoffhof Erlenbach abgegeben werden.

Ø  Die Änderung in § 22 betrifft eine Klarstellung. Sie stellt keine neue Regelung dar.

 

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

B e s c h l u s s :

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz beschließt der Kreistag die in der beigefügten Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung durch Fettdruck gekennzeichneten Änderungen und ermächtigt die Landkreisverwaltung in der Abfallwirtschaftssatzung Verweisungen und Rechtschreibfehler zu korrigieren und die Satzung insgesamt neu bekannt zu machen.

 

 

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