Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg:
Vorstellung der neuen Gebühren und der neuen Gebührensatzung;
Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2013 NU/005/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläutert die Beschlussvorlage:
Am 17.07.2013 hat der Umweltausschuss die
Verwaltung mit der Überarbeitung der Kalkulation der Deponiegebühren
beauftragt. Am 30.09.2013 folgte der Auftrag zu einer weiteren Überarbeitung
der Abfallgebühren mit dem Ziel, die Gefäßgebühren um ca. 1,15 Millionen EURO
jährlich ab 01.01.2014 zu senken. Ausgelöst wurde diese Beschlussfassung durch
die weiter bestehenden Gebührenüberschüsse der Kommunalen Abfallwirtschaft.
Diese konnten entgegen den Erwartungen aufgrund sehr günstiger Entwicklungen,
nicht wie im Herbst 2011 bei der letzten Gebührenkalkulation beschlossen, abgebaut
werden. Vorgezogen wurde die Gebühr für die Restverfüllung der DK-I-Deponie auf
der Kreismülldeponie Guggenberg mit Beschluss des Kreistages vom 21.10.2013
bereits rückwirkend zum 01.10.2013 auf 55,00 €/Tonne gesenkt. Anhand der
Vorgaben des Umweltausschusses ergeben sich Gebührensenkungen für die Haus- und
Geschäftsmüllentsorgung zwischen 11 und 14 Prozent. Für Selbstanlieferer
ergeben sich Gebührensenkungen zwischen 11 und 42 Prozent. Es wird
vorgeschlagen, Altmetall künftig gebührenfrei anzunehmen.
Die vorgeschlagenen Veränderungen erfordern
auch Anpassungen z. B. an den Kleinanliefererpauschalen für mineralische
Abfälle bis 200 Kilogramm, da wir bei einem Tonnenpreis von 65,00 € für 200
Kilogramm nicht 20,00 € verlangen können. Man habe daher Vereinfachungen und
ebenfalls Gebührensenkungen vorgenommen.
Die vom Kreistag 2008 gewünschte Annahme von
mineralischen Abfällen bis zwei Tonnen je Anlieferung auf dem Wertstoffhof
Erlenbach, hat speziell bei Asbest und Dämmmaterial zu Auswüchsen geführt. Es
wird vorgeschlagen, die Annahme dieser Abfälle auf dem Wertstoffhof Erlenbach
auf 200 Kilogramm zu begrenzen.
Die in der „Übersicht Gebührensenkung 2014 –
2017“ bei Selbstanlieferern Privat und Gewerbe enthaltene zweite grün
eingefärbte Spalte enthält die Zuordnung der verschiedenen Abfälle zu den
jeweiligen Entsorgungsanlagen gemäß § 22 Abs. 1 AbfwS (Fassung 2011).
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag den Beschluss der von der
Landkreisverwaltung auf der Basis der Umweltausschussbeschlüsse vom 17.07.2013
und 30.09.2013 überarbeiteten Abfallgebührensatzung.