Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Abfallgebührensatzung des Landkreises Miltenberg:
Vorstellung der neuen Gebühren und der neuen Gebührensatzung;
Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2013   NU/005/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert die Beschlussvorlage:

 

Am 17.07.2013 hat der Umweltausschuss die Verwaltung mit der Überarbeitung der Kalkulation der Deponiegebühren beauftragt. Am 30.09.2013 folgte der Auftrag zu einer weiteren Überarbeitung der Abfallgebühren mit dem Ziel, die Gefäßgebühren um ca. 1,15 Millionen EURO jährlich ab 01.01.2014 zu senken. Ausgelöst wurde diese Beschlussfassung durch die weiter bestehenden Gebührenüberschüsse der Kommunalen Abfallwirtschaft. Diese konnten entgegen den Erwartungen aufgrund sehr günstiger Entwicklungen, nicht wie im Herbst 2011 bei der letzten Gebührenkalkulation beschlossen, abgebaut werden. Vorgezogen wurde die Gebühr für die Restverfüllung der DK-I-Deponie auf der Kreismülldeponie Guggenberg mit Beschluss des Kreistages vom 21.10.2013 bereits rückwirkend zum 01.10.2013 auf 55,00 €/Tonne gesenkt. Anhand der Vorgaben des Umweltausschusses ergeben sich Gebührensenkungen für die Haus- und Geschäftsmüllentsorgung zwischen 11 und 14 Prozent. Für Selbstanlieferer ergeben sich Gebührensenkungen zwischen 11 und 42 Prozent. Es wird vorgeschlagen, Altmetall künftig gebührenfrei anzunehmen.

 

Die vorgeschlagenen Veränderungen erfordern auch Anpassungen z. B. an den Kleinanliefererpauschalen für mineralische Abfälle bis 200 Kilogramm, da wir bei einem Tonnenpreis von 65,00 € für 200 Kilogramm nicht 20,00 € verlangen können. Man habe daher Vereinfachungen und ebenfalls Gebührensenkungen vorgenommen.

Die vom Kreistag 2008 gewünschte Annahme von mineralischen Abfällen bis zwei Tonnen je Anlieferung auf dem Wertstoffhof Erlenbach, hat speziell bei Asbest und Dämmmaterial zu Auswüchsen geführt. Es wird vorgeschlagen, die Annahme dieser Abfälle auf dem Wertstoffhof Erlenbach auf 200 Kilogramm zu begrenzen.

 

Die in der „Übersicht Gebührensenkung 2014 – 2017“ bei Selbstanlieferern Privat und Gewerbe enthaltene zweite grün eingefärbte Spalte enthält die Zuordnung der verschiedenen Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen gemäß § 22 Abs. 1 AbfwS (Fassung 2011).

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz empfiehlt dem Kreistag den Beschluss der von der Landkreisverwaltung auf der Basis der Umweltausschussbeschlüsse vom 17.07.2013 und 30.09.2013 überarbeiteten Abfallgebührensatzung.

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