Tagesordnungspunkt
TOP Ö 1: Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg - Änderungen;
Empfehlungsbeschluss
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 28.11.2013 NU/005/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläutert die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung:
Die letzte Änderung erfolgte am 19.12.2011. Die jetzt anstehenden
Änderungen haben sich in den letzten Jahren ergeben bzw. sind auf
Entscheidungen dieses Ausschusses zurückzuführen:
Ø
Der
neue § 1 Absatz 16 mit der Definition „Bewohner“ dient der Klarstellung.
Ø
§
10 Absatz 5 wurde aufgenommen, um den Bedarf nach Klärung bei der Inanspruchnahme
gebührenfreier Leistungen durch Dritte, Gärtner, Hausmeisterdienste, zu
entsprechen.
Ø
§
10 Abs. 7 „Entrümpelungsklausel“ führt eine Übergangsfrist für gebührenfreie
Leistungen nach Abmeldung des Restmüllgefäßes ein. Damit klären wir ein Problem,
das oft zu schwierigen Diskussionen mit den Bürgern geführt hat.
Ø
Mit
dem neuen § 14 Abs. 3 tun wir einen weiteren Schritt zur Gebührengerechtigkeit.
Wer eine größere Restmülltonne nutzt und auch höhere Gebühren zahlt, erhält
auch mehr Freiabrufe für Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektrogroßgeräte.
Ø
Die
Anpassung des § 14 Abs. 4 regelt die Zahlung für gebührenpflichtige Abrufe
nunmehr eindeutig. Diese Änderung wird auch durch die Einführung des
SEPA-Systems notwendig.
Ø
Der
neue § 14 Abs. 7 regelt die Einführung des Angebotes „Sperrmüll-Express“ ab
01.04.2014.
Ø
§
15 Abs. 3 stellt eine Vereinfachung dar. Es müssen nicht mehr alle
Sperrmüllteile angegeben werden, sondern nur noch das geschätzte Volumen.
Ø
Mit
der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 6 wollen wir einen Missbrauch beenden. Asbest-
und Dämmmaterialanlieferungen über 200 Kilogramm sind nur noch in Guggenberg
möglich. Kleine Mengen und Asbestteile, wie Blumenkästen, können weiterhin auch
auf dem Wertstoffhof Erlenbach abgegeben werden.
Ø
Die
Änderung in § 22 betrifft eine Klarstellung. Sie stellt keine neue Regelung
dar.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz beschließt die von der Landkreisverwaltung
vorgeschlagenen Änderungen zur Abfallwirtschaftssatzung und empfiehlt dem
Kreistag diese Änderungen in die Satzung aufzunehmen.