Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Miltenberg - Änderungen;
Empfehlungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:28.11.2013   NU/005/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung:

 

Die letzte Änderung erfolgte am 19.12.2011. Die jetzt anstehenden Änderungen haben sich in den letzten Jahren ergeben bzw. sind auf Entscheidungen dieses Ausschusses zurückzuführen:

 

Ø  Der neue § 1 Absatz 16 mit der Definition „Bewohner“ dient der Klarstellung.

Ø  § 10 Absatz 5 wurde aufgenommen, um den Bedarf nach Klärung bei der Inanspruchnahme gebührenfreier Leistungen durch Dritte, Gärtner, Hausmeisterdienste, zu entsprechen.

Ø  § 10 Abs. 7 „Entrümpelungsklausel“ führt eine Übergangsfrist für gebührenfreie Leistungen nach Abmeldung des Restmüllgefäßes ein. Damit klären wir ein Problem, das oft zu schwierigen Diskussionen mit den Bürgern geführt hat.

Ø  Mit dem neuen § 14 Abs. 3 tun wir einen weiteren Schritt zur Gebührengerechtigkeit. Wer eine größere Restmülltonne nutzt und auch höhere Gebühren zahlt, erhält auch mehr Freiabrufe für Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektrogroßgeräte.

Ø  Die Anpassung des § 14 Abs. 4 regelt die Zahlung für gebührenpflichtige Abrufe nunmehr eindeutig. Diese Änderung wird auch durch die Einführung des SEPA-Systems notwendig.

Ø  Der neue § 14 Abs. 7 regelt die Einführung des Angebotes „Sperrmüll-Express“ ab 01.04.2014.

Ø  § 15 Abs. 3 stellt eine Vereinfachung dar. Es müssen nicht mehr alle Sperrmüllteile angegeben werden, sondern nur noch das geschätzte Volumen.

Ø  Mit der Regelung in § 20 Abs. 3 Satz 6 wollen wir einen Missbrauch beenden. Asbest- und Dämmmaterialanlieferungen über 200 Kilogramm sind nur noch in Guggenberg möglich. Kleine Mengen und Asbestteile, wie Blumenkästen, können weiterhin auch auf dem Wertstoffhof Erlenbach abgegeben werden.

Ø  Die Änderung in § 22 betrifft eine Klarstellung. Sie stellt keine neue Regelung dar.

 

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz beschließt die von der Landkreisverwaltung vorgeschlagenen Änderungen zur Abfallwirtschaftssatzung und empfiehlt dem Kreistag diese Änderungen in die Satzung aufzunehmen.

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