Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Kofinanzierung des Sozialpaten/Schulbegleiterprojekts für Jugendliche im Übergang Schule-Beruf

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.11.2013   JHA/002/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Winkler erläutert, seit Jahren läuft das Projekt Sozialpate/Sozialbegleiter, das die Caritas im Auftrag des Jobcenters für SGB II Kunden durchführt, erfolgreich. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe für die Jugendkonferenz entstand die Idee, das bestehende Sozialpatenprojekt auch auf Jugendliche im Übergang Schule-Beruf zu erweitern, denn zahlreiche Jugendliche tun sich sehr schwer, sich beruflich zu orientieren, einen Praktikumsplatz oder Ausbildungsplatz zu finden, gerade wenn sie von Ihrem Elternhaus nur wenig oder keine Unterstützung erhalten. Durch die Erweiterung des Projekts konnte Frau Christel Kaufmann, die beim Caritasverband als Projektleiterin eingestellt wurde, einen Stamm von ehrenamtlichen Jugendsozialpaten gewinnen, die auch schon ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendsozialarbeiter/innen an den Schulen, denn diese erkennen zuerst, wenn Jugendliche Probleme beim Übergang Schule-Beruf haben und eine Sozialpatenschaft helfen kann.

 

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es nicht nur Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften des Jobcenters betrifft, sondern auch andere Jugendliche. Vom Grundsatz her darf das Jobcenter für diese Jugendlichen die Kosten nicht übernehmen. Gleichzeitig besteht aber ein Anspruch auf Unterstützung durch die Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII.

 

Damit diese Jugendlichen nicht aus dem Projekt ausgeschlossen werden müssen und die bewährte Hilfe zeitnah und unbürokratisch erhalten können, bittet das Jobcenter um eine pauschale Bezuschussung der Gesamtkosten von jährlich 50.000 € mit je 10.000 € für die Jahre 2014 und 2015. Damit soll auch die Nachhaltigkeit des Projekts sichergestellt werden.

 

Das Projekt ist geeignet, sozial benachteiligte Jugendliche oder solche mit individuellen Beeinträchtigungen niedrigschwellig und nachhaltig beim Übergang von der Schule in das Berufsleben zu unterstützen und beruflich dauerhaft zu integrieren. Die pauschale Förderung ist unbürokratisch und einer „Spitzabrechnung“ vorzuziehen. Dem Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über den Verlauf des Projekts Bericht erstattet. Dem Jugendhilfeausschuss wird die Beschlussfassung empfohlen.

 

Kosten:

10.000 € für die Jahre 2014 und 2015, für das Jahr 2014 bereits im Haushaltsentwurf enthalten.

 

 

Landrat Schwing weist darauf hin, dass dies in die Bemühungen passe, Bildungsregion zu werden, wozu man sich angemeldet habe.

 

Herr Dührig bemerkt, er arbeite tagtäglich mit diesem Personenkreis und er sei sehr dankbar, dass dies heute Tagesordnungspunkt sei, auch für die Jugendlichen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften leben.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg fördert das Projekt Sozialpate/Sozialbegleiter mit pauschal je 10.000 € für die Jahre 2014 und 2015.

 

 

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