Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Kofinanzierung des Sozialpaten/Schulbegleiterprojekts für Jugendliche im Übergang Schule-Beruf
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.11.2013 JHA/002/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Winkler erläutert, seit Jahren läuft
das Projekt Sozialpate/Sozialbegleiter, das die Caritas im Auftrag des
Jobcenters für SGB II Kunden durchführt, erfolgreich. Im Rahmen einer
Arbeitsgruppe für die Jugendkonferenz entstand die Idee, das bestehende
Sozialpatenprojekt auch auf Jugendliche im Übergang Schule-Beruf zu erweitern,
denn zahlreiche Jugendliche tun sich sehr schwer, sich beruflich zu
orientieren, einen Praktikumsplatz oder Ausbildungsplatz zu finden, gerade wenn
sie von Ihrem Elternhaus nur wenig oder keine Unterstützung erhalten. Durch die
Erweiterung des Projekts konnte Frau Christel Kaufmann, die beim Caritasverband
als Projektleiterin eingestellt wurde, einen Stamm von ehrenamtlichen
Jugendsozialpaten gewinnen, die auch schon ihre Tätigkeit aufgenommen haben. Es
erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Jugendsozialarbeiter/innen an den
Schulen, denn diese erkennen zuerst, wenn Jugendliche Probleme beim Übergang
Schule-Beruf haben und eine Sozialpatenschaft helfen kann.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es
nicht nur Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften des Jobcenters betrifft,
sondern auch andere Jugendliche. Vom Grundsatz her darf das Jobcenter für diese
Jugendlichen die Kosten nicht übernehmen. Gleichzeitig besteht aber ein
Anspruch auf Unterstützung durch die Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII.
Damit diese Jugendlichen nicht aus dem
Projekt ausgeschlossen werden müssen und die bewährte Hilfe zeitnah und
unbürokratisch erhalten können, bittet das Jobcenter um eine pauschale
Bezuschussung der Gesamtkosten von jährlich 50.000 € mit je 10.000 € für die
Jahre 2014 und 2015. Damit soll auch die Nachhaltigkeit des Projekts
sichergestellt werden.
Das Projekt ist geeignet, sozial
benachteiligte Jugendliche oder solche mit individuellen Beeinträchtigungen
niedrigschwellig und nachhaltig beim Übergang von der Schule in das Berufsleben
zu unterstützen und beruflich dauerhaft zu integrieren. Die pauschale Förderung
ist unbürokratisch und einer „Spitzabrechnung“ vorzuziehen. Dem Jugendhilfeausschuss
wird regelmäßig über den Verlauf des Projekts Bericht erstattet. Dem
Jugendhilfeausschuss wird die Beschlussfassung empfohlen.
Kosten:
10.000 € für die Jahre 2014 und 2015, für das Jahr 2014 bereits im
Haushaltsentwurf enthalten.
Landrat Schwing weist darauf hin, dass dies
in die Bemühungen passe, Bildungsregion zu werden, wozu man sich angemeldet
habe.
Herr Dührig bemerkt, er arbeite tagtäglich
mit diesem Personenkreis und er sei sehr dankbar, dass dies heute
Tagesordnungspunkt sei, auch für die Jugendlichen, die nicht in
Bedarfsgemeinschaften leben.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg fördert das Projekt
Sozialpate/Sozialbegleiter mit pauschal je 10.000 € für die Jahre 2014 und 2015.