Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Beschluss: Vereinbarung zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Jugendarbeit nach § 72a SGB VIII

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.11.2013   JHA/002/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Landrat Schwing beginnt damit, dass man sich über den vorliegenden Punkt wirklich viele Gedanken gemacht habe. Das verabschiedete Gesetz habe viel Stirnrunzeln bereitet. Man rede auf der einen Seite davon, dass man Ehrenamtliche fördere, schaffe eine Ehrenamtsstelle, und dann laste man den Vereinen noch mehr Bürokratie auf. Aber auf der anderen Seite könne man die Verabschiedung des Bundes nicht übergehen, man sei ein Rechtsstaat, also müsse man es irgendwie vollziehen. Es gehe um ein hohes, schützenwertes Gut, das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen. Jedes einzelne Kind habe Anspruch darauf, dass man alles tue, bestimmte Entwicklungen zu verhindern. Ob dies hier nun der richtige Weg sei, könne heute noch keiner so richtig beantworten, und einen 100%igen Schutz gebe es leider auch nicht. Man habe eine praktische Lösung auf unterfränkischer Ebene gefunden.

 

Herr Winkler erläuterte weiter, zum 01.01.2012 ist mit dem Bundeskinderschutzgesetz der aktuell gültige § 72a SGB VIII in Kraft getreten, wonach die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (=Jugendämter) mit den freien Trägern der Jugendhilfe (=Vereine und Verbände) Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen sollen, die nur nach Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis erfolgen dürfen. In der Sitzung vom 02.05.2013 hat der Jugendhilfeausschuss eine Planungsgruppe mit folgenden Mitgliedern zur Erstellung einer Vereinbarung beauftragt:

Je 1 Vertreter/in des Kreistags, der Gemeinden, des BRK-Kreisverbandes Miltenberg-Obernburg, des Caritasverbandes für den Landkreis Miltenberg, des Sachbereichs 223 „Jugendarbeit-Jugendsozialarbeit“, der Jugendhilfeplanung, der Fachkraft für Bürgerschaftliches Engagement sowie die Jugendamtsleitung. Weiter waren 2 Vertreter/innen des Kreisjugendrings und der Verbände durch den Kreisjugendring zu benennen. Folgende Personen arbeiteten in den beiden Sitzungen am 02. und 16. Juli mit:

 

  • Herr Heinrich Almritter, Caritasverband Miltenberg
  • Herr Christian Barth, BDKJ Regionalverband Miltenberg
  • Frau Dolzer-Lausberger, Kreistag
  • Herr Günter Oettinger, Bay GT (nur 02.07.)
  • Herr Edwin Pfeifer, BRK Kreisverband Miltenberg-Obernburg (02.07., 16.07. Vertretung Hr. Kolbe)
  • Frau Diana Urbanczyk, Kreisjugendring (02.07., 16.07. Frau 1. Vorsitzende Frieß)
  • Herr Peter Winkler, Leiter des Kreisjugendamtes
  • Frau Julia Hildenbrand, Kommunale Jugendarbeit LRA Miltenberg (02.07., 16.07. Hr. Platz)
  • Frau Susanne Seidel, LRA Miltenberg, Fachstelle für Ehrenamt
  • Frau Ursula Weimer, Jugendhilfeplanung LRA Mil

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses wurde die beiliegende Vereinbarung erstellt. Sie wird nahezu deckungsgleich in allen neun Landkreisen sowie in den drei kreisfreien Städten in Unterfranken zur Anwendung kommen.

 

 

Frau Frieß fragt, wer die Vereinbarung geschickt bekomme, jeder einzelne Verein oder jeder Dachverband?

 

Herr Winkler antwortet, das Jugendamt als Träger der Jugendhilfe müsse es allen Vereinen und Verbänden anbieten. Das bedeute, man werde auf Ortsebene bei den Gemeinden nachfragen, wer dort tätig ist. Man müsse auf der Verbandsebene ganz unten mit jedem eingetragenen Verein diese Vereinbarung abschließen, also die Vereine anschreiben, ob sie dies möchten. Erst dann werde ein Versand der Verträge erfolgen. Über den Dachverband sei es daher nicht möglich.

 

Landrat Schwing erklärt, man habe von Beginn an eng mit den Bürgermeistern kooperiert und sei froh, dass die Mehrzahl erkannt habe, dass dies nur gemeinsam gehe. In diesem Zusammenhang dankt er Herrn Michael Berninger als Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages. Man müsse sich hier ohne Emotionen herantasten. Wichtig sei doch für alle, solche Fälle zu verhindern. Daher diese prophylaktische Maßnahme. Auch die Vereinsvorsitzenden seien so auf der sicheren Seite.

 

Herr Winkler ergänzt, vor allem von Verbandsvertretern sei Gesprächsbedarf angemeldet worden, so dass für den 10. Dezember 2013 Räume reserviert seien. Frau Trägner vom Jugendamt werde mit Frau Frieß Kontakt aufnehmen, ob der Termin passe und um aktuelle Anschriften zu bekommen. Hier werde man gemeinsam mit dem Kreisjugendring einladen als Gemeinschaftsveranstaltung. Man wolle erklären, was die Vereinbarung genau beinhalte, was gemeint sei und wo man Hilfe leisten könne. Auch die konkrete Umsetzung werde erklärt. Man möchte niemanden zwingen, sondern mit Geduld mit auf den Weg nehmen.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig

 

Beschluss:

 

Der Entwurf der Jugendhilfeplanung für eine Vereinbarung mit den freien Trägern zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 72a SGB VIII wird angenommen.

 

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