Tagesordnungspunkt
TOP Ö 8: Beschluss: Vereinbarung zum Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen aus der Jugendarbeit nach § 72a SGB VIII
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.11.2013 JHA/002/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Landrat Schwing beginnt damit, dass man sich über
den vorliegenden Punkt wirklich viele Gedanken gemacht habe. Das verabschiedete
Gesetz habe viel Stirnrunzeln bereitet. Man rede auf der einen Seite davon,
dass man Ehrenamtliche fördere, schaffe eine Ehrenamtsstelle, und dann laste
man den Vereinen noch mehr Bürokratie auf. Aber auf der anderen Seite könne man
die Verabschiedung des Bundes nicht übergehen, man sei ein Rechtsstaat, also
müsse man es irgendwie vollziehen. Es gehe um ein hohes, schützenwertes Gut,
das Wohlergehen unserer Kinder und Jugendlichen. Jedes einzelne Kind habe
Anspruch darauf, dass man alles tue, bestimmte Entwicklungen zu verhindern. Ob
dies hier nun der richtige Weg sei, könne heute noch keiner so richtig
beantworten, und einen 100%igen Schutz gebe es leider auch nicht. Man habe eine
praktische Lösung auf unterfränkischer Ebene gefunden.
Herr Winkler erläuterte weiter, zum 01.01.2012 ist
mit dem Bundeskinderschutzgesetz der aktuell gültige § 72a SGB VIII in Kraft
getreten, wonach die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
(=Jugendämter) mit den freien Trägern der Jugendhilfe (=Vereine und Verbände)
Vereinbarungen über die Tätigkeiten schließen sollen, die nur nach
Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis erfolgen dürfen. In der
Sitzung vom 02.05.2013 hat der Jugendhilfeausschuss eine Planungsgruppe mit
folgenden Mitgliedern zur Erstellung einer Vereinbarung beauftragt:
Je 1 Vertreter/in des Kreistags, der
Gemeinden, des BRK-Kreisverbandes Miltenberg-Obernburg, des Caritasverbandes
für den Landkreis Miltenberg, des Sachbereichs 223
„Jugendarbeit-Jugendsozialarbeit“, der Jugendhilfeplanung, der Fachkraft für
Bürgerschaftliches Engagement sowie die Jugendamtsleitung. Weiter waren 2
Vertreter/innen des Kreisjugendrings und der Verbände durch den Kreisjugendring
zu benennen. Folgende Personen arbeiteten in den beiden Sitzungen am 02. und
16. Juli mit:
- Herr Heinrich
Almritter, Caritasverband Miltenberg
- Herr
Christian Barth, BDKJ Regionalverband Miltenberg
- Frau
Dolzer-Lausberger, Kreistag
- Herr Günter
Oettinger, Bay GT (nur 02.07.)
- Herr Edwin
Pfeifer, BRK Kreisverband Miltenberg-Obernburg (02.07., 16.07. Vertretung
Hr. Kolbe)
- Frau Diana
Urbanczyk, Kreisjugendring (02.07., 16.07. Frau 1. Vorsitzende Frieß)
- Herr Peter
Winkler, Leiter des Kreisjugendamtes
- Frau Julia
Hildenbrand, Kommunale Jugendarbeit LRA Miltenberg (02.07., 16.07. Hr.
Platz)
- Frau Susanne
Seidel, LRA Miltenberg, Fachstelle für Ehrenamt
- Frau Ursula
Weimer, Jugendhilfeplanung LRA Mil
Auf der Grundlage der Empfehlungen des
Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses wurde die beiliegende Vereinbarung
erstellt. Sie wird nahezu deckungsgleich in allen neun Landkreisen sowie in den
drei kreisfreien Städten in Unterfranken zur Anwendung kommen.
Frau Frieß fragt, wer die Vereinbarung
geschickt bekomme, jeder einzelne Verein oder jeder Dachverband?
Herr Winkler antwortet, das Jugendamt als
Träger der Jugendhilfe müsse es allen Vereinen und Verbänden anbieten. Das
bedeute, man werde auf Ortsebene bei den Gemeinden nachfragen, wer dort tätig
ist. Man müsse auf der Verbandsebene ganz unten mit jedem eingetragenen Verein
diese Vereinbarung abschließen, also die Vereine anschreiben, ob sie dies
möchten. Erst dann werde ein Versand der Verträge erfolgen. Über den
Dachverband sei es daher nicht möglich.
Landrat Schwing erklärt, man habe von Beginn
an eng mit den Bürgermeistern kooperiert und sei froh, dass die Mehrzahl
erkannt habe, dass dies nur gemeinsam gehe. In diesem Zusammenhang dankt er
Herrn Michael Berninger als Vorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages. Man
müsse sich hier ohne Emotionen herantasten. Wichtig sei doch für alle, solche
Fälle zu verhindern. Daher diese prophylaktische Maßnahme. Auch die
Vereinsvorsitzenden seien so auf der sicheren Seite.
Herr Winkler ergänzt, vor allem von
Verbandsvertretern sei Gesprächsbedarf angemeldet worden, so dass für den 10.
Dezember 2013 Räume reserviert seien. Frau Trägner vom Jugendamt werde mit Frau
Frieß Kontakt aufnehmen, ob der Termin passe und um aktuelle Anschriften zu
bekommen. Hier werde man gemeinsam mit dem Kreisjugendring einladen als
Gemeinschaftsveranstaltung. Man wolle erklären, was die Vereinbarung genau
beinhalte, was gemeint sei und wo man Hilfe leisten könne. Auch die konkrete
Umsetzung werde erklärt. Man möchte niemanden zwingen, sondern mit Geduld mit
auf den Weg nehmen.
Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig
Beschluss:
Der Entwurf der
Jugendhilfeplanung für eine Vereinbarung mit den freien Trägern zum
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen im Rahmen der
Jugendarbeit nach § 72a SGB VIII wird angenommen.