Tagesordnungspunkt
TOP Ö 7: Beschluss: Beteiligung des Landkreises am Förderprogramm zur Errichtung von Familienstützpunkten
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.11.2013 JHA/002/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Appel erläutert anhand beiliegender
Präsentation den Sachverhalt:
Aus dem § 16 SGB VIII ergibt sich die
Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Angebote zur allgemeinen
Förderung der Erziehung in der Familien bereitzustellen. Das bayerische
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen möchte die
kommunale Familienbildung strukturell weiterentwickeln und hat hierzu ein
entsprechendes Förderprogramm eingeführt. Ziele sollen sein die elterlichen
Kompetenzen zu stärken, die Bildungs- und Unterstützungsangebote nach § 16 SGB
VIII weiter auszubauen und die kinder- und familienbezogenen Rahmenbedingungen
vor Ort zu verbessern.
Diese Ziele sollen durch die Erarbeitung
eines kommunalen Familienbildungskonzeptes, sowie der Einrichtung von
Familienstützpunkten erreicht werden. Das hierbei geplante
Familienbildungskonzept soll unter Einbezug zentraler Akteure vor Ort, sowie
auf Basis einer Bestandserhebung der Angebote der Familienbildung und einer
Bedarfsermittlung der vor Ort lebenden Familien entwickelt und als Grundlage
für weitere Planungen dienen. Auf dieser Grundlage sollen vom Jugendamt
ausgewählte und mit örtlichen Akteuren abgestimmte, an bestehende Einrichtungen
angeschlossene, niedrigschwellige Anlauf- und Kontaktstellen für Familien
entstehen. Deren Aufgabe soll es sein, Angebote der Familienbildung zu
schaffen, gemäß § 16 SGB VIII zu beraten, zu vermitteln und im Sozialraum zu
vernetzen. Für die Umsetzung der einzelnen Schritte fordert das Förderprogramm
eine Koordinierungsstelle für Familienbildung.
Einschätzung
der Situation im Landkreis Miltenberg
Ein Ausbau der Angebote der Familienbildung
für z.B. Familien in bestimmten Lebensphasen oder unter besonderen
Belastungssituationen wäre sicherlich sinnvoll. Damit wäre wieder ein wichtiger
Schritt bei der Umsetzung der § 16 SGBVIII und des § 2 BKiSchG vollzogen.
Die Umsetzung des Förderprogrammes im
Landkreis würde für den Landkreis Miltenberg folgende positiven Effekte
bedeuten:
Verbesserung der
kind- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort – weiterer Schritt bei
der Schaffung eines bedarfsgerechten und koordinierten Bildungs- und
Unterstützungsangebotes für Eltern – Anbieter im Bereich Familienbildung werden
durch Vernetzung, Information über Bedarfe sowie Öffentlichkeitsarbeit unterstützt
– das Thema wird durch die Öffentlichkeitsarbeit präsenter und es wird
selbstverständlicher, Angebote in Anspruch zu nehmen – durch die Einrichtung
von Familienstützpunkte können Angebote besser an Bedarfe und Lebenssituationen
vor Ort ausgerichtet und Niedrigschwelligkeit anders in den Blickpunkt genommen
werden – die Entwicklung eines Familienbildungskonzeptes führt die aktuelle
Arbeit der Fachstelle für Familienangelegenheiten weiter und bereichert sie
durch die konzeptionelle Grundlage und der weiteren Vernetzung – nachdem die
Stadt Aschaffenburg bereits bei dem Förderprogramm beteiligt, ist könnte die
Kooperation im Sinne einer starken Region für Familien weiter ausgebaut werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Das staatliche Förderprogramm sieht für die
ersten zwei Jahre eine Förderung bis zu 40,-€ ab dem 3. Jahr bis zu 30,- € für
jedes im Bemessungszeitraum geborene Kind (jeweils höchstens 100.000 € ) vor.
Die Voraussetzungen zur Förderung sind die
Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Kofinanzierung von 50%.
Die Fachstelle für Familienangelegenheiten
deckt bereits Anteile der vorgesehenen Koordinierungsstelle ab, durch die
Kofinanzierung entstehen daher dem Landkreis Miltenberg in den ersten zwei
Jahren keine Kosten. Im Anschluss daran ist die Anzahl und Ausstattung der
Familienstützpunkte entscheidend, inwieweit dieser Eigenanteil ausreicht.
Kreisrat Scherf erklärt, es höre sich
unheimlich gut an. Aber es kommen ja mehr Aufgaben hinzu. Auf seine Rückfrage
erklärt Frau Appel, die Koordinierungsstelle gebe es bereits durch die
Fachstelle, in Person Frau Joos. Frau Appel erklärt weiterhin, bestimmte
Aufgaben werden auch bereits wahrgenommen. Es sei aber von einer
Stundenaufstockung von max. zehn Stunden auszugehen, wobei auch dies kostenneutral
wäre, da man den Personaleinsatz in die Kofinanzierung einfließen lassen könne.
Kreisrätin Tulke erklärt, sie halte es für
eine gute Idee. Ein Familienstützpunkt vor Ort sei wichtig, feste Anlaufpunkte
und eine Vernetzung. Sie weise außerdem darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit
dem Jugendamt sehr gut sei.
Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Landkreises
Miltenberg nimmt am Förderprojekt „Strukturelle Weiterentwicklung der
Familienbildung und Einrichtung von Familienstützpunkten“ teil.