Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Beschluss: Beteiligung des Landkreises am Förderprogramm zur Errichtung von Familienstützpunkten

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.11.2013   JHA/002/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Appel erläutert anhand beiliegender Präsentation den Sachverhalt:

 

Aus dem § 16 SGB VIII ergibt sich die Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Angebote zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familien bereitzustellen. Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen möchte die kommunale Familienbildung strukturell weiterentwickeln und hat hierzu ein entsprechendes Förderprogramm eingeführt. Ziele sollen sein die elterlichen Kompetenzen zu stärken, die Bildungs- und Unterstützungsangebote nach § 16 SGB VIII weiter auszubauen und die kinder- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort zu verbessern.

Diese Ziele sollen durch die Erarbeitung eines kommunalen Familienbildungskonzeptes, sowie der Einrichtung von Familienstützpunkten erreicht werden. Das hierbei geplante Familienbildungskonzept soll unter Einbezug zentraler Akteure vor Ort, sowie auf Basis einer Bestandserhebung der Angebote der Familienbildung und einer Bedarfsermittlung der vor Ort lebenden Familien entwickelt und als Grundlage für weitere Planungen dienen. Auf dieser Grundlage sollen vom Jugendamt ausgewählte und mit örtlichen Akteuren abgestimmte, an bestehende Einrichtungen angeschlossene, niedrigschwellige Anlauf- und Kontaktstellen für Familien entstehen. Deren Aufgabe soll es sein, Angebote der Familienbildung zu schaffen, gemäß § 16 SGB VIII zu beraten, zu vermitteln und im Sozialraum zu vernetzen. Für die Umsetzung der einzelnen Schritte fordert das Förderprogramm eine Koordinierungsstelle für Familienbildung.

 

Einschätzung der Situation im Landkreis Miltenberg

Ein Ausbau der Angebote der Familienbildung für z.B. Familien in bestimmten Lebensphasen oder unter besonderen Belastungssituationen wäre sicherlich sinnvoll. Damit wäre wieder ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der § 16 SGBVIII und des § 2 BKiSchG vollzogen.

Die Umsetzung des Förderprogrammes im Landkreis würde für den Landkreis Miltenberg folgende positiven Effekte bedeuten:

Verbesserung der kind- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort – weiterer Schritt bei der Schaffung eines bedarfsgerechten und koordinierten Bildungs- und Unterstützungsangebotes für Eltern – Anbieter im Bereich Familienbildung werden durch Vernetzung, Information über Bedarfe sowie Öffentlichkeitsarbeit unterstützt – das Thema wird durch die Öffentlichkeitsarbeit präsenter und es wird selbstverständlicher, Angebote in Anspruch zu nehmen – durch die Einrichtung von Familienstützpunkte können Angebote besser an Bedarfe und Lebenssituationen vor Ort ausgerichtet und Niedrigschwelligkeit anders in den Blickpunkt genommen werden – die Entwicklung eines Familienbildungskonzeptes führt die aktuelle Arbeit der Fachstelle für Familienangelegenheiten weiter und bereichert sie durch die konzeptionelle Grundlage und der weiteren Vernetzung – nachdem die Stadt Aschaffenburg bereits bei dem Förderprogramm beteiligt, ist könnte die Kooperation im Sinne einer starken Region für Familien weiter ausgebaut werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Das staatliche Förderprogramm sieht für die ersten zwei Jahre eine Förderung bis zu 40,-€ ab dem 3. Jahr bis zu 30,- € für jedes im Bemessungszeitraum geborene Kind (jeweils höchstens 100.000 € ) vor.

Die Voraussetzungen zur Förderung sind die Einrichtung einer Koordinierungsstelle sowie die Kofinanzierung von 50%.

Die Fachstelle für Familienangelegenheiten deckt bereits Anteile der vorgesehenen Koordinierungsstelle ab, durch die Kofinanzierung entstehen daher dem Landkreis Miltenberg in den ersten zwei Jahren keine Kosten. Im Anschluss daran ist die Anzahl und Ausstattung der Familienstützpunkte entscheidend, inwieweit dieser Eigenanteil ausreicht.

 

 

Kreisrat Scherf erklärt, es höre sich unheimlich gut an. Aber es kommen ja mehr Aufgaben hinzu. Auf seine Rückfrage erklärt Frau Appel, die Koordinierungsstelle gebe es bereits durch die Fachstelle, in Person Frau Joos. Frau Appel erklärt weiterhin, bestimmte Aufgaben werden auch bereits wahrgenommen. Es sei aber von einer Stundenaufstockung von max. zehn Stunden auszugehen, wobei auch dies kostenneutral wäre, da man den Personaleinsatz in die Kofinanzierung einfließen lassen könne.

 

Kreisrätin Tulke erklärt, sie halte es für eine gute Idee. Ein Familienstützpunkt vor Ort sei wichtig, feste Anlaufpunkte und eine Vernetzung. Sie weise außerdem darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sehr gut sei.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Landkreises Miltenberg nimmt am Förderprojekt „Strukturelle Weiterentwicklung der Familienbildung und Einrichtung von Familienstützpunkten“ teil.

 

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