Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Beschluss: Festsetzung der Entgeltsätze für den Einsatz von Familienhebammen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.11.2013 JHA/002/2013 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Abstimmung: | Nein: 3 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Leiblein erläutert, im neuen
Bundeskinderschutzgesetz wurde der präventive Aspekt der Kinder- und
Jugendhilfe deutlich herausgestellt. Hier wird die Bedeutung Früher Hilfen
betont und speziell auf den Einsatz von Familienhebammen eingegangen.
Ungünstige Kindheitsverläufe sollen mit Hilfe von Familien-hebammen gemildert,
bzw. eine Inanspruchnahme von eventuellen weiterführenden familiären Hilfen bei
Bedarf erleichtert werden.
In
dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist geregelt,
dass in den Ländern insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend
verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und
Institutionen im Kinderschutz aufgebaut und weiterentwickelt werden.
Das Gesetz soll für
verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz sorgen. Dieses Netzwerk soll
zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt
werden.
In
der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.11.2013 wurde der Einsatz von
Familienhebammen unter Koordinierung der KoKi im Rahmen der frühen
Hilfen bereits beschlossen.
In
der Frühjahrssitzung der unterfränkischen Jugendamtsleiter im April dieses
Jahres wurde eine Umfrage zur bisherigen Vergütung der Familienhebammen
durchgeführt. Diese reichte von 27,-- € bis 40,-- € pro Stunde zuzüglich
anfallender Fahrtkosten. In der darauf folgenden Diskussion über einen
einheitlichen Satz für Familienhebammen in Unterfranken regte man an, den
Vergütungssatz auf einen Korridor von 30,-- € bis 35,-- € pro Stunde zu
begrenzen. Die Fahrtkosten sollen sich nach dem Bayerischen Reisekostengesetz
(0,35 €/km) richten.
Der
vom Bundesverband der Familienhebammen vorgeschlagene Satz von 46,-- €/Std. für
diese Personengruppe wurde allgemein als absolut unangemessen angesehen.
Die
Jugendamtsleiter der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg sowie der
Jugendamtsleiter des Landkreises Miltenberg verständigten sich in einer
weiteren turnusmäßigen Besprechung für die Region 1 auf einen Stundensatz für
Familienhebammen von 32,-- € plus Fahrtkosten in Höhe von 0,35 €.
Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus-
und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen
durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative. Nach Ablauf
dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke
Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten.
Insofern entstehen für den Landkreis keine Mehrkosten.
Es wird deshalb folgender Beschluss vorgeschlagen:
Die Entgeltsätze für den
Einsatz von Familienhebammen werden auf 32,-- €/Std. plus Fahrtkosten in
Höhe von 0,35 € festgesetzt.
Landrat Schwing fügt hinzu, es sei eine
wichtige Sache. Hebammen haben es gerade in Hinsicht Versicherungsprämien nicht
einfach, die ins Uferlose steigen.
Frau Seidel meldet sich zu Wort, sie stimme
Landrat Schwing zu und meine auch, die Arbeit sei nicht nur unschätzbar,
sondern mit einer unglaublich hohen Verantwortung belastet. Daher sei sie
dafür, dass die Sätze erhöht werden, frage sich aber, warum 46 Euro
unangemessen seien.
Landrat Schwing antwortet, es gebe keine
Zweifel daran, dass die Familienhebammen eine wichtige Einrichtung seien, und
dass sie auch hohes Vertrauenspotential in sich tragen. Da immer mehr
Krankenhäuser die hohen Versicherungsprämien nicht mehr tragen, müsse man froh
sein, wenn man Familienhebammen habe, die übrigens auch noch eine
Zusatzausbildung absolvieren müssten. Aber eine Vereinbarung unter den
Landkreisen sei wichtig, die Jugendamtsleiter haben sich hierauf verständigt.
Auf Rückfrage von Kreisrätin
Dolzer-Lausberger antwortet Herr Leiblein, dass im Moment leider nur eine
Familienhebamme im Landkreis Miltenberg tätig sei. Eine weitere mache momentan
ihre Ausbildung.
Kreisrat Meyerer hinterfragt wie Frau Seidel
die Begründung für 32 Euro.
Herr Winkler antwortet, beim Einsatz der
ersten Familienhebamme habe man bereits vor der Frage gestanden, was
angemessene Sätze seien. Als Jugendamt habe man damals keine Erfahrung gehabt
und daher 27 Euro (wie die AOK) als Grundlage genommen. Dies habe funktioniert,
bis eine höhere Bezahlung aufgrund der Zusatzausbildung und der Einsatzfelder
angemeldet worden sei. In diesem Zusammenhang habe der Fachverband dann 46 Euro
gefordert, wie das berechnet worden sei, könne er nicht sagen. Daher habe man
sich auf unterfränkische Jugendamtsleiterebene zusammengesetzt und diskutiert. Bei
sehr abseits liegenden Landkreisen sei man auf 35 Euro gegangen aufgrund der
weiteren Anfahrten. Man erhöhe ansonsten von bisher 27 Euro auf 32 Euro. Dies
werde von den bisherigen Familienhebammen auch akzeptiert und als Wertschätzung
zur Kenntnis genommen. Er gehe daher davon aus, dass aktuell alle Beteiligten
zufrieden seien.
Kreisrat Scherf erwidert, der Bund Deutscher
Hebammen verlange zwischen 36 und 45 Euro für seine Hebammen. Sogar
FDP-Minister Bahr fordere eine Erhöhung, tue aber selbst nichts. Man habe nur
eine Familienhebamme im Landkreis, gleichzeitig gebe seit 2009 außerdem jede
vierte Hebamme ihren Beruf auf. Man dürfe sich nicht blenden lassen, denn am
Ende kommen weniger als 10 Euro dabei heraus, eine Hebamme verdiene im Schnitt
7,50 Euro. Dies sei für ihn nicht schlüssig und nicht vertretbar.
Landrat Schwing erklärt, wir seien nicht die
Lobbyisten der Hebammen, sondern man unterstütze und vertrete hier das
Jugendamt. Die Player seien ganz andere, nämlich die Kassen, die 27 Euro nach
wie vor zahlen und nicht erhöhen. Wenn man nun auf 32 Euro erhöhe, sei dies ein
gewaltiger Schritt und eine Wertschätzung der Hebammen. Man dürfe nicht von der
gemeinsamen Ebene in Unterfranken abweichen, das halte er für schlecht. Dass
der Verband hier andere Vorstellungen habe, sei nur natürlich, schließlich vertrete
er seine Mitglieder. Das finanzielle Problem der Hebammen und auch der
Krankenhäuser in dem Bereich seien die Versicherungsbeiträge. Dieses Problem
müssten andere lösen.
Kreisrätin Tulke meldet sich zu Wort, im
Prinzip hätten nun alle eine Begründung geliefert dafür, dass es einen höheren
Stundenlohn geben müsste, nämlich die zusätzliche Arbeit und die zusätzlichen
Qualifikationen, die man entlohnen sollte. Sie halte 32 Euro für zu gering, die
Kassen dürften auch nicht die Begründung sein. Sie plädiere daher für 35 Euro.
Landrat Schwing wiederholt, man habe
gemeinsame Absprache mit den anderen Jugendämtern gehalten und es wäre schade,
wenn man sich selbst nun davon verabschiede. Er wiederhole auch, die großen
Player seien die Kassen. Er selbst habe in der Familie die Leistung einer
Familienhebamme erlebt und man habe nun immerhin um 5 Euro pro Stunde erhöht.
Man habe auch gesagt, dass man beobachte, wie sich die Sache weiterentwickelt.
Der Jugendhilfeausschuss fasst mehrheitlich
bei drei Gegenstimmen den
Beschluss:
Der Landkreis Miltenberg setzt die Entgeltsätze
für den Einsatz von Familienhebammen auf 32,-- €/Std. plus
Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € je gefahrenen Kilometer fest.