Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Beschluss: Festsetzung der Entgeltsätze für den Einsatz von Familienhebammen

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Sitzung:18.11.2013   JHA/002/2013 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 3
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Leiblein erläutert, im neuen Bundeskinderschutzgesetz wurde der präventive Aspekt der Kinder- und Jugendhilfe deutlich herausgestellt. Hier wird die Bedeutung Früher Hilfen betont und speziell auf den Einsatz von Familienhebammen eingegangen. Ungünstige Kindheitsverläufe sollen mit Hilfe von Familien-hebammen gemildert, bzw. eine Inanspruchnahme von eventuellen weiterführenden familiären Hilfen bei Bedarf erleichtert werden.

 

In dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist geregelt, dass in den Ländern insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz aufgebaut und weiterentwickelt werden.

Das Gesetz soll für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz sorgen. Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden.

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.11.2013 wurde der Einsatz von Familienhebammen unter Koordinierung der KoKi im Rahmen der frühen Hilfen bereits beschlossen.

 

In der Frühjahrssitzung der unterfränkischen Jugendamtsleiter im April dieses Jahres wurde eine Umfrage zur bisherigen Vergütung der Familienhebammen durchgeführt. Diese reichte von 27,-- € bis 40,-- € pro Stunde zuzüglich anfallender Fahrtkosten. In der darauf folgenden Diskussion über einen einheitlichen Satz für Familienhebammen in Unterfranken regte man an, den Vergütungssatz auf einen Korridor von 30,-- € bis 35,-- € pro Stunde zu begrenzen. Die Fahrtkosten sollen sich nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (0,35 €/km) richten.

Der vom Bundesverband der Familienhebammen vorgeschlagene Satz von 46,-- €/Std. für diese Personengruppe wurde allgemein als absolut unangemessen angesehen.

Die Jugendamtsleiter der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg sowie der Jugendamtsleiter des Landkreises Miltenberg verständigten sich in einer weiteren turnusmäßigen Besprechung für die Region 1 auf einen Stundensatz für Familienhebammen von 32,-- € plus Fahrtkosten in Höhe von 0,35 €.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten. Insofern entstehen für den Landkreis keine Mehrkosten.

Es wird deshalb folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Die Entgeltsätze für den Einsatz von Familienhebammen werden auf 32,-- €/Std. plus Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € festgesetzt.

 

 

Landrat Schwing fügt hinzu, es sei eine wichtige Sache. Hebammen haben es gerade in Hinsicht Versicherungsprämien nicht einfach, die ins Uferlose steigen.

 

Frau Seidel meldet sich zu Wort, sie stimme Landrat Schwing zu und meine auch, die Arbeit sei nicht nur unschätzbar, sondern mit einer unglaublich hohen Verantwortung belastet. Daher sei sie dafür, dass die Sätze erhöht werden, frage sich aber, warum 46 Euro unangemessen seien.

 

Landrat Schwing antwortet, es gebe keine Zweifel daran, dass die Familienhebammen eine wichtige Einrichtung seien, und dass sie auch hohes Vertrauenspotential in sich tragen. Da immer mehr Krankenhäuser die hohen Versicherungsprämien nicht mehr tragen, müsse man froh sein, wenn man Familienhebammen habe, die übrigens auch noch eine Zusatzausbildung absolvieren müssten. Aber eine Vereinbarung unter den Landkreisen sei wichtig, die Jugendamtsleiter haben sich hierauf verständigt.

 

Auf Rückfrage von Kreisrätin Dolzer-Lausberger antwortet Herr Leiblein, dass im Moment leider nur eine Familienhebamme im Landkreis Miltenberg tätig sei. Eine weitere mache momentan ihre Ausbildung.

 

Kreisrat Meyerer hinterfragt wie Frau Seidel die Begründung für 32 Euro.

 

Herr Winkler antwortet, beim Einsatz der ersten Familienhebamme habe man bereits vor der Frage gestanden, was angemessene Sätze seien. Als Jugendamt habe man damals keine Erfahrung gehabt und daher 27 Euro (wie die AOK) als Grundlage genommen. Dies habe funktioniert, bis eine höhere Bezahlung aufgrund der Zusatzausbildung und der Einsatzfelder angemeldet worden sei. In diesem Zusammenhang habe der Fachverband dann 46 Euro gefordert, wie das berechnet worden sei, könne er nicht sagen. Daher habe man sich auf unterfränkische Jugendamtsleiterebene zusammengesetzt und diskutiert. Bei sehr abseits liegenden Landkreisen sei man auf 35 Euro gegangen aufgrund der weiteren Anfahrten. Man erhöhe ansonsten von bisher 27 Euro auf 32 Euro. Dies werde von den bisherigen Familienhebammen auch akzeptiert und als Wertschätzung zur Kenntnis genommen. Er gehe daher davon aus, dass aktuell alle Beteiligten zufrieden seien.

 

Kreisrat Scherf erwidert, der Bund Deutscher Hebammen verlange zwischen 36 und 45 Euro für seine Hebammen. Sogar FDP-Minister Bahr fordere eine Erhöhung, tue aber selbst nichts. Man habe nur eine Familienhebamme im Landkreis, gleichzeitig gebe seit 2009 außerdem jede vierte Hebamme ihren Beruf auf. Man dürfe sich nicht blenden lassen, denn am Ende kommen weniger als 10 Euro dabei heraus, eine Hebamme verdiene im Schnitt 7,50 Euro. Dies sei für ihn nicht schlüssig und nicht vertretbar.

 

Landrat Schwing erklärt, wir seien nicht die Lobbyisten der Hebammen, sondern man unterstütze und vertrete hier das Jugendamt. Die Player seien ganz andere, nämlich die Kassen, die 27 Euro nach wie vor zahlen und nicht erhöhen. Wenn man nun auf 32 Euro erhöhe, sei dies ein gewaltiger Schritt und eine Wertschätzung der Hebammen. Man dürfe nicht von der gemeinsamen Ebene in Unterfranken abweichen, das halte er für schlecht. Dass der Verband hier andere Vorstellungen habe, sei nur natürlich, schließlich vertrete er seine Mitglieder. Das finanzielle Problem der Hebammen und auch der Krankenhäuser in dem Bereich seien die Versicherungsbeiträge. Dieses Problem müssten andere lösen.

 

Kreisrätin Tulke meldet sich zu Wort, im Prinzip hätten nun alle eine Begründung geliefert dafür, dass es einen höheren Stundenlohn geben müsste, nämlich die zusätzliche Arbeit und die zusätzlichen Qualifikationen, die man entlohnen sollte. Sie halte 32 Euro für zu gering, die Kassen dürften auch nicht die Begründung sein. Sie plädiere daher für 35 Euro.

 

Landrat Schwing wiederholt, man habe gemeinsame Absprache mit den anderen Jugendämtern gehalten und es wäre schade, wenn man sich selbst nun davon verabschiede. Er wiederhole auch, die großen Player seien die Kassen. Er selbst habe in der Familie die Leistung einer Familienhebamme erlebt und man habe nun immerhin um 5 Euro pro Stunde erhöht. Man habe auch gesagt, dass man beobachte, wie sich die Sache weiterentwickelt.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen den

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Miltenberg setzt die Entgeltsätze für den Einsatz von Familienhebammen auf 32,-- €/Std. plus Fahrtkosten in Höhe von 0,35 € je gefahrenen Kilometer fest.

 

 

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