Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg/Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach;
Antragstellung FAG

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.10.2013   KT/004/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wosnik erläutert, in der Kreistagssitzung vom 26.03.2012 wurde das Schulprogramm des Landkreises für die Gymnasien in Miltenberg und Erlenbach sowie für die Realschule in Obernburg beschlossen.

 

Im Januar 2013 wurde bei der Regierung das genehmigungsfähige Raumprogramm angefragt. Das Raumprogramm liegt für das Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg vor.

 

Für beide Gymnasien wurden VOF-Verfahren für die Gebäudeplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung angestoßen. Die Teilnahme an den Verfahren ist sehr zufriedenstellend.

Eingegangene Teilnahmeanträge:

 

Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg

Architektur:                             15 Büros

TGA (HLS und Elektro):          9 Büros

 

Hermann-Staudiger-Gymnasium, Erlenbach

Architektur:                             12 Büros

TGA (HLS):                              5 Büros

TGA (Elektro):                          6 Büros

 

Mit einem Vergabevorschlag für beide Gymnasien ist für die Bauausschusssitzung am 05.12.2013 zu rechnen.

 

Der Unternehmensbereich 5 hat in Zusammenarbeit mit den bisher an den beiden Schulen tätigen Architekturbüros die im Frühjahr 2012 beratenen Zahlen überprüft.

 

Die Überprüfung ergab, dass die im Bauprogramm genannten Kosten für beide Baumaßnahmen die Bauleistungen (KGr 300, DIN 276), die Technische Ausrüstung (KGr 400), eine geringfügige Überarbeitung der Freianlagen (KGr 500) und die zugehörige Nebenkosten (KGr 700) abdecken. Die teilweise notwendige neue Ausstattung (Kostengruppe 600) kann allerdings nicht abgedeckt werden. Beim Schulzentrum Elsenfeld lagen diese Kosten, die größtenteils nicht förderfähig waren, bei ca. 4,8 % der Gesamtbaukosten.

 

Für eine Berücksichtigung der anstehenden Sanierungen in der Mittelfristplanung der Fördergelder der Regierung in Unterfranken und eine ggf. vorzeitige Baufreigabe für die Jahre 2015/2016, ist die Stellung eines FAG-Antrags für beide Schulen noch in 2013 angeraten.

 

Die Antragstellung muss laut Schreiben der Regierung vom 02.08.2013 bis zum 15. November erfolgen. Die Summe der in dem Antrag zu nennenden Kosten für die Kostengruppen 300, 400, 500 und 700, soll vom Kreisbauamt entsprechend dem beschlossenen Bauprogramm eingesetzt werden, soweit sich aus dem Ausschreibungsverfahren keine wesentlichen Änderungen ergeben

 

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die FAG-Antragstellung für das Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach und das Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg.

 

 

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