Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Festsetzung der Gebühren für die DK-I-Deponie der Kreismülldeponie Guggenberg ab 01.10.2013
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.10.2013 KT/004/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Heim erläutert, aufgrund der
entsprechenden Beschlüsse des Umweltausschusses vom 17. Juli 2013 werden die
Deponiegebühren für die verschiedenen Deponien der Kreismülldeponie Guggenberg
zum 01.01.2014 neu festgesetzt.
Eine Ausnahme
bildet die Deponiegebühr für die DK-I-Deponie. Diese soll ab 01.10.2013 für den
Rest des Verfüllzeitraumes auf 55,00 € je Tonne festgesetzt (bisher 95,00 €).
Die DK-I-Deponie hat derzeit ein Restvolumen von ca. 13.000 Tonnen. Diese
Gebühr gilt nur für diese Restverfüllung.
Diese Gebühr soll
wegen der betriebstechnisch sinnvollen schnellstmöglichen Restverfüllung der
DK-I-Deponie bereits rückwirkend zum 01.10.2013 in Kraft treten. Zur Vermeidung
von zwei Änderungen der Abfallgebührensatzung innerhalb eines Vierteljahres
empfiehlt die Landkreisverwaltung diese Änderung vorgezogen in Kraft zu setzen
und in der kommenden Abfallgebührensatzung entsprechend rückwirkend auszuweisen
und damit rechtlich abzusichern.
Die Änderungen der
Deponiegebühren werden mit den weiteren anstehenden Änderungen der Abfallgebührensatzung
im November vom Umweltausschuss vorberaten und im Dezember 2013 vom Kreistag
behandelt werden.
Hierzu liegt ein
Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Natur und Umweltschutz vom 30.09.2013
vor.
Der Kreistag fasst
einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Kreistag lässt
die Reduzierung der Deponiegebühren für die DK-I-Deponie auf 55,00 EURO,
rückwirkend ab 01.10.2013, zu. Die Änderung wird in der kommenden
Abfallgebührensatzung verankert.