Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Festsetzung der Gebühren für die DK-I-Deponie der Kreismülldeponie Guggenberg ab 01.10.2013

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.10.2013   KT/004/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Heim erläutert, aufgrund der entsprechenden Beschlüsse des Umweltausschusses vom 17. Juli 2013 werden die Deponiegebühren für die verschiedenen Deponien der Kreismülldeponie Guggenberg zum 01.01.2014 neu festgesetzt.

 

Eine Ausnahme bildet die Deponiegebühr für die DK-I-Deponie. Diese soll ab 01.10.2013 für den Rest des Verfüllzeitraumes auf 55,00 € je Tonne festgesetzt (bisher 95,00 €). Die DK-I-Deponie hat derzeit ein Restvolumen von ca. 13.000 Tonnen. Diese Gebühr gilt nur für diese Restverfüllung.

Diese Gebühr soll wegen der betriebstechnisch sinnvollen schnellstmöglichen Restverfüllung der DK-I-Deponie bereits rückwirkend zum 01.10.2013 in Kraft treten. Zur Vermeidung von zwei Änderungen der Abfallgebührensatzung innerhalb eines Vierteljahres empfiehlt die Landkreisverwaltung diese Änderung vorgezogen in Kraft zu setzen und in der kommenden Abfallgebührensatzung entsprechend rückwirkend auszuweisen und damit rechtlich abzusichern.

Die Änderungen der Deponiegebühren werden mit den weiteren anstehenden Änderungen der Abfallgebührensatzung im November vom Umweltausschuss vorberaten und im Dezember 2013 vom Kreistag behandelt werden.

Hierzu liegt ein Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Natur und Umweltschutz vom 30.09.2013 vor.

 

Der Kreistag fasst einstimmig den folgenden

 

Beschluss:

 

Der Kreistag lässt die Reduzierung der Deponiegebühren für die DK-I-Deponie auf 55,00 EURO, rückwirkend ab 01.10.2013, zu. Die Änderung wird in der kommenden Abfallgebührensatzung verankert.

 

 

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