Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Konzept und Richtlinien zur modularen Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.10.2013   KA/004/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Fieger erläutert das Konzept und die Richtlinien zur modularen Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises anhand der beiden Anlagen.

 

Mit dem neuen Dienstrecht 2011 wurde im Art. 20 des Leistungslaufbahngesetzes (LlG) die „modulare Qualifizierung“ eingeführt.

 

Die „modulare Qualifizierung“ ermöglicht Beamtinnen und Beamten den Zugang zu Ämtern der nächst höheren Qualifikationsebene. Sie ist eine echte Personalentwicklung, die auf der vorhandenen Berufserfahrung aufsetzt. Sie ersetzt den früheren „Verwendungsaufstieg“ und bereitet Beamtinnen und Beamte zeitlich und inhaltlich gezielt auf die Anforderungen der nächst höheren Qualifikationsebene vor. Rechtliche Grundlagen sind der Art. 20 LlG und die Verordnung zur Durchführung der modularen Qualifizierung (ModQV).

 

Wir beabsichtigen, die modulare Qualifizierung als Möglichkeit zur beruflichen Förderung der Beamtinnen und Beamten des Landkreises einzuführen.

 

Eine interne Arbeitsgruppe aus je zwei Vertretern der Personalverwaltung und des Personalrats hat das vorgelegte Konzept sowie die dazu gehörenden Richtlinien erarbeitet.

 

Das Strategieforum hat das Konzept und die Richtlinien in seiner Sitzung am 07.06.2013 verabschiedet. Es sollte bereits in der Sitzung des Kreisausschusses vom 25. Juli 2013 verabschiedet werden, musste jedoch aufgrund von unmittelbar zuvor eingegangenen Einwendungen des Landespersonalausschusses (LPA) von der Tagesordnung abgesetzt werden.

 

Das jetzt vorliegende Konzept berücksichtigt die Einwendungen des LPA und entspricht im Wesentlichen dem Musterkonzept der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern.

 

Es sieht vor, die Organisation und Durchführung der Lehrveranstaltungen und Prüfungen zum Abschluss der Maßnahmen der modularen Qualifizierung grundsätzlich auf die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) in Hof zu übertragen. Eine Ausnahme ist das Modul „Grundlagen der Kommunikation“ der modularen Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 7. Dieses Modul soll nicht von der FHVR, sondern als Inhouse-Seminar am Landratsamt Miltenberg durchgeführt werden.

 

Das Konzept sieht außerdem vor, dass andere oberste Dienstbehörden (etwa die Städte und Gemeinden im Landkreis) unser System der modularen Qualifizierung übernehmen können. In diesem Fall ist ebenfalls eine Genehmigung durch den LPA erforderlich.

 

Das Konzept zur modularen Qualifizierung muss nach Art. 20 Abs. 3 LlG vom Landespersonalausschuss (LPA) genehmigt werden. Die nächste Sitzung des LPA findet am 17. Oktober 2013 statt. Unsere Richtlinien unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch den LPA.

 

Auch der Personalrat hat die Angelegenheit bereits beraten und seine Zustimmung zu der beabsichtigten Maßnahme erteilt.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die beiden Anlagen („Konzept des Landkreises Miltenberg zur modularen Qualifizierung“ (Version 4) und „Richtlinien für die modulare Qualifizierung“ (Version 4)) verwiesen.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den Beschluss

 

Beschluss:

 

Das von der Verwaltung vorgelegte „Konzept des Landkreises Miltenberg zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst“ sowie die dazu gehörenden „Richtlinien für die modulare Qualifizierung“ werden genehmigt.

 

Die Beamtinnen und Beamten des Landkreises Miltenberg in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen im fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst werden nach diesem Konzept und diesen Richtlinien modular qualifiziert.

 

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