Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Einrichtung eines Grünabfallsammelplatzes bei der Müllumladestation Erlenbach;
- Neubau einer Abbiegespur auf der Staatsstraße 2309, Beauftragung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg,
- Sonstige erforderliche Regelungen und Maßnahmen für den Grünabfallsammelplatz/Grünabfallumschlagplatz

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.09.2013   NU/004/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, bereits in der abfallrechtlichen Plangenehmigung für den Kompostplatz aus dem Jahr 1991, damals noch an die Stadt Erlenbach, forderten Landratsamt und Straßenbauamt eine Abbiegespur für Linksabbieger auf der Staatsstraße 2309. Der Bau konnte damals aufgeschoben werden, da aus Richtung Erlenbach mit wenigen Linksabbiegern zu rechnen war und der Landkreis bei Errichtung des Wertstoffhofes 1998 zusicherte, keine Kleinanlieferer auf den Platz zu schicken.

Dies ändert sich nun. Man rechne mit rund 36.500 Kleinanlieferern aus den drei Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg, die im Jahr den Grünabfallsammelplatz anfahren.

Dies wird durch die derzeitige Sondernutzungserlaubnis für die Abzweigung aus dem Jahr 1988 nicht abgedeckt. Auch im Sinne der Anlieferer und aller Verkehrsteilnehmer ist eine Abbiegespur bei diesem Verkehrsaufkommen notwendig.

Das Straßenbauamt ist bereit den Bau zu übernehmen. Die Baukosten werden von diesem auf 150.000 € brutto geschätzt. Dazu kommen 10 Prozent Planungskosten – 15.000 € - und die übliche Ablösung zugunsten des Freistaates Bayern von ca. 70.000 €, also zusammen rund 235.000 €. Diese werde man in die Müllhaushalte 2014 und 2015 einstellen, wenn man die Verwaltung beauftrage, diese Maßnahme, wie dargestellt, auszuführen.

Die bisher einspurige Zufahrt mit Ausweichstelle von der Staatsstraße zum Platz wollen wir mit seitlichen Streifen aufschottern, um Ausweichverkehr zu ermöglichen. Das dürfte für die nächsten Jahre eine zumutbare und wirtschaftliche Lösung sein.

Die vorgeschlagenen Öffnungszeiten berücksichtigen, dass man auch Zeiten ohne Anlieferverkehr für Shreddern, Absieben und Umladen benötige. Sie sind, auch im Hinblick auf die Öffnungszeiten anderer Grünabfallsammelplätze, angemessen.

Für das Personal benötige man einen Aufenthalts- und Gerätecontainer. Der vorhandene Container der bisherigen Betreiberfirma habe ein Alter und einen Zustand erreicht der seinen Ersatz notwendig macht.

Personell werde der Grünabfallsammelplatz vom Personal der Müllumladestation mitbetreut. Zur Aufsicht während der Öffnungszeiten wolle man eine Aushilfskraft einsetzen. Die notwendigen Radladerarbeiten werden von eigenem Personal und Mitarbeitern der Mainsite abgedeckt.

Bisher wurde das auf den befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser zur Befeuchtung der Kompostmieten verwendet.

Künftig kommt die Versickerung oder die Ableitung über die vorbeiführende Sickerwasserleitung der Deponie Schippach in Frage. Man favorisiere die Versickerung und werde diese prüfen.

Der Verkauf von Fertigkompost mit Gütesiegel, produziert im Kompostwerk Guggenberg, wird durch eigenes Aufsichtspersonal während der Öffnungszeiten gewährleistet. Abgegeben werden können allerdings nur Mengen bis ein Kubikmeter.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

Beschluss:

 

Die Kommunale Abfallwirtschaft wird beauftragt, zum Grünabfallsammelplatz Erlenbach eine Abbiegespur von der Staatsstraße 2309 zu errichten. Mit der Durchführung der Baumaßnahme wird das Staatliche Bauamt Aschaffenburg beauftragt. Die Kosten, nach heutigem Stand geschätzt auf 235.000 EURO, sind in die Müllhaushalte 2014 und 2015 einzustellen.

 

Die Zufahrt von der Staatsstraße zum Grünabfallsammelplatz wird durch seitliche Schotterstreifen zur bestehenden einspurigen asphaltierten Zufahrt verbessert.

 

Der künftige Grünabfallsammelplatz Erlenbach steht nur für Einwohner der Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg, sowie für Großanlieferer wie Straßenmeistereien, Gartenbaubetrieben, zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten für Kleinanlieferer werden wie folgt festgesetzt:
Sommerzeit: Donnerstag 13:00 bis 18:00, Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr, Samstag 08:00 bis 14:00 Uhr;
Winterzeit: Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr, Samstag 08:00 – 14:00 Uhr.

Großanlieferer, einschließlich Anlieferungen der drei Kommunen, werden auch außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Müllumladestation abgewickelt.

 

Die Verwaltung wird die erforderlichen Einrichtungen wie Stromanschluss, Telefonanschluss, Aufenthaltscontainer usw. schaffen, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des Grünabfallsammelplatzes erforderlich sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Personalkonzepte zu entwickeln und umzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das anfallende Oberflächenwasser einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.

 

Der Verkauf von Fertigkompost des Kompostwerkes Guggenberg in loser Form wird durch die Kommunale Abfallwirtschaft sichergestellt.

 

 

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