Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Grünabfallentsorgung:
Verbesserung der Grünabfallerfassung auf den Grüngutabfallsammelplätzen - ergänzende Vereinbarungen mit den Landkreisgemeinden

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.09.2013   NU/004/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erklärt, der Landkreis ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die ordnungsgemäße Entsorgung und Verwertung der Grünabfälle gesetzlich zuständig und verantwortlich. Die Gemeinden unterstützen den Landkreis hierbei im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen.

Dabei ist auch zu beachten, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab 01.01.2015 erhöhte Anforderungen an die Erfassung und stoffliche Verwertung der Bioabfälle, zu denen auch die Grünabfälle zählen, stellt (§ 11 i.V.m. § 3 Abs. 7 KrWG).

Das derzeitige Grünabfallkonzept wurde 1997 zwischen den 32 Landkreisgemeinden und dem Landkreis - Kommunale Abfallwirtschaft – entwickelt. Ziel war es, eine flächendeckende Erfassung und Verwertung der Grünabfälle zu bieten und gleichzeitig das 1997 in Betrieb gehende Kompostwerk Guggenberg mit dem erforderlichen Strukturmaterial zu versorgen. Die im Kompostwerk Guggenberg nicht erforderlichen Mengen werden auf dem Grünabfallkompostplatz Erlenbach kompostiert, dessen Kapazität dazu in den letzten Jahren mehrfach erhöht werden musste.

Zur flächendeckenden Erfassung waren gemeindliche Grünabfallsammelplätze vorgesehen. Diese wurden ergänzt durch die Wertstoffhöfe des Landkreises in Erlenbach und Guggenberg. Dazu kamen damals einige Gemeinden die auf ein örtlich organisiertes Holsystem bestanden und die Gemeinden Niedernberg und Sulzbach die bereits über eigene kleine gemeindliche Kompostplätze verfügten.

Die Holsysteme haben sich inzwischen erwartungsgemäß aufgelöst. 25 Gemeinden verfügen über Grünabfallsammelplätze die auch teilweise gemeinsam genutzt werden. Die beiden kleinen gemeindeeigenen Kompostplätze in Niedernberg und Sulzbach bestehen nach wie vor. Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg sind am Wertstoffhof Erlenbach und Eichenbühl am Wertstoffhof Guggenberg angeschlossen. Großwallstadt nutzt ein eigenes Bringsystem über den gemeindlichen Bauhof. Größere Grünabfallsammelplätze sind immissionsschutzrechtlich, sonstige baurechtlich genehmigt. Die Grünabfallsammelplätze werden von den Gemeinden eingerichtet und unterhalten, die dazu vom Landkreis finanzielle Unterstützung in Form von Einwohnerpauschalen erhalten. Einrichtung und Betrieb sind in Verträgen zwischen Landkreis und Gemeinden geregelt. Dazu gibt es eine Reihe von Rundschreiben des Landkreises zu Auslegungs- und Betriebsfragen. Die erfassten Grünabfälle sind Eigentum des Landkreises und werden von diesem der weiteren Verwertung zugeführt.

Der Landkreis will ab 2014 für alle Gebührenzahler der kommunalen Abfallwirtschaft gleiche Mindestbedingungen schaffen und die Qualität und Trennung der erfassten Grünabfälle verbessern um eine hochwertige Verwertung zu gewährleisten.

Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

-          Ein einheitliches und kundenorientiertes Mindestangebot an Öffnungszeiten;

-          Eine nutzer- und servicefreundliche Gestaltung der Grünabfallsammelplätze;

-          Die Optimierung der Erfassung des Grünanteils über Container mit getrennter Erfassung des Holzanteils;

-          Zuverlässige Kontrollen zur Abweisung von Fremdanlieferern und unberechtigten gewerblichen Anlieferern;

-          Einhaltung der genehmigungsrechtlichen Auflagen und der vertragsrechtlichen Anforderungen für die Grünabfallsammelplätze.

Im Gegenzug zahlt der Landkreis den Gemeinden für diese zusätzlichen Leistungen für die Grünabfallerfassung auf Nachweis der Personalkosten für die Mindestöffnungszeiten lt. Anlage 1 die in der Anlage 1 aufgeführten pauschalen Entgelte zusätzlich zu den bereits bestehenden pauschalen Zahlungen.

Die Mindestöffnungszeiten sind nach Größe der Gemeinden und getrennt nach Winterzeit und Sommerzeit ausgewiesen. Es handelt sich um Mindestöffnungszeiten, während derer die Grünabfallsammelplätze durch Personal der Gemeinden betreut werden müssen.

Der Landkreis wird das eingesetzte Personal der Gemeinden regelmäßig über Annahme- und Betriebsbedingungen schulen.

Die Einzelheiten der mit den Gemeinden zu treffenden Vereinbarung sind in einer Arbeitsgruppe mit den Bürgermeistern vorbesprochen.

 

 

Kreisrat Dotzel bittet um Überdenkung der Reduzierung der Winterzeiten, da genau von November bis Ende Februar die Baumschnitte nach Umweltschutzbestimmungen durchgeführt werden, um die Vogelbrut nicht zu gefährden.

 

Herr Röcklein antwortet, es handele sich um Mindestöffnungszeiten. Jede Gemeinde darf darüber hinaus längere Öffnungszeiten anbieten (für die der Landkreis dann nicht mehr zusätzlich zahle). Winter- und Sommerzeit würde er nach Uhrumstellung teilen, auch wenn es mit der Witterung nicht immer zusammenpasse, aber einen Zeitpunkt müsse man wählen.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Kern zu den Definitionen von holzig und krautig antwortet Herr Röcklein, holzig sei alles, was braun sei und Holz dabei sei, also z. B. auch Heckenschnitt. Blätter, Rasen, Gemüsestrünke seien krautig.

 

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Die Gemeinden des Landkreises mit eigenen Grünabfallsammelplätzen erhalten ab 01.01.2014 eine zusätzliche Vergütung für verbesserte und neue Leistungen bei der Betreuung der Grüngutsammelplätze im Auftrag des Landkreises Miltenberg.

Die bestehende Vergütung nach den vorhandenen Verträgen bleibt unberührt.

Die Vergütung wird bei Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen im Nachhinein auf Nachweis der erbrachten Leistungen, insbesondere der betreuten Mindestöffnungszeiten, vom Landkreis ausgezahlt.

Die Pauschalzahlungen von 12,00 € je nachgewiesener betreuter Mindestöffnungsstunde betragen nach heutigem Stand insgesamt 100.632 EURO.

Die bisherigen Zahlungen für die Grünabfallerfassung belaufen sich auf 255.140,90 EURO.

 

 

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