Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Grünabfallentsorgung:
Verbesserung der Grünabfallerfassung auf den Grüngutabfallsammelplätzen - ergänzende Vereinbarungen mit den Landkreisgemeinden
Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 30.09.2013 NU/004/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|
Herr Röcklein erklärt, der Landkreis ist als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auch für die ordnungsgemäße Entsorgung
und Verwertung der Grünabfälle gesetzlich zuständig und verantwortlich. Die
Gemeinden unterstützen den Landkreis hierbei im Rahmen der bestehenden
Vereinbarungen.
Dabei ist auch zu beachten, dass das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ab
01.01.2015 erhöhte Anforderungen an die Erfassung und stoffliche Verwertung der
Bioabfälle, zu denen auch die Grünabfälle zählen, stellt (§ 11 i.V.m. § 3 Abs.
7 KrWG).
Das derzeitige Grünabfallkonzept wurde 1997
zwischen den 32 Landkreisgemeinden und dem Landkreis - Kommunale
Abfallwirtschaft – entwickelt. Ziel war es, eine flächendeckende Erfassung und
Verwertung der Grünabfälle zu bieten und gleichzeitig das 1997 in Betrieb
gehende Kompostwerk Guggenberg mit dem erforderlichen Strukturmaterial zu
versorgen. Die im Kompostwerk Guggenberg nicht erforderlichen Mengen werden auf
dem Grünabfallkompostplatz Erlenbach kompostiert, dessen Kapazität dazu in den
letzten Jahren mehrfach erhöht werden musste.
Zur flächendeckenden Erfassung waren gemeindliche Grünabfallsammelplätze
vorgesehen. Diese wurden ergänzt durch die Wertstoffhöfe des Landkreises in
Erlenbach und Guggenberg. Dazu kamen damals einige Gemeinden die auf ein
örtlich organisiertes Holsystem bestanden und die Gemeinden Niedernberg und
Sulzbach die bereits über eigene kleine gemeindliche Kompostplätze verfügten.
Die Holsysteme haben sich inzwischen erwartungsgemäß aufgelöst. 25
Gemeinden verfügen über Grünabfallsammelplätze die auch teilweise gemeinsam
genutzt werden. Die beiden kleinen gemeindeeigenen Kompostplätze in Niedernberg
und Sulzbach bestehen nach wie vor. Elsenfeld, Erlenbach und Obernburg sind am
Wertstoffhof Erlenbach und Eichenbühl am Wertstoffhof Guggenberg angeschlossen.
Großwallstadt nutzt ein eigenes Bringsystem über den gemeindlichen Bauhof. Größere
Grünabfallsammelplätze sind immissionsschutzrechtlich, sonstige baurechtlich
genehmigt. Die Grünabfallsammelplätze werden von den Gemeinden eingerichtet und
unterhalten, die dazu vom Landkreis finanzielle Unterstützung in Form von
Einwohnerpauschalen erhalten. Einrichtung und Betrieb sind in Verträgen
zwischen Landkreis und Gemeinden geregelt. Dazu gibt es eine Reihe von
Rundschreiben des Landkreises zu Auslegungs- und Betriebsfragen. Die erfassten
Grünabfälle sind Eigentum des Landkreises und werden von diesem der weiteren
Verwertung zugeführt.
Der Landkreis will ab 2014 für alle Gebührenzahler der kommunalen
Abfallwirtschaft gleiche Mindestbedingungen schaffen und die Qualität und
Trennung der erfassten Grünabfälle verbessern um eine hochwertige Verwertung zu
gewährleisten.
Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
-
Ein
einheitliches und kundenorientiertes Mindestangebot an Öffnungszeiten;
-
Eine
nutzer- und servicefreundliche Gestaltung der Grünabfallsammelplätze;
-
Die
Optimierung der Erfassung des Grünanteils über Container mit getrennter
Erfassung des Holzanteils;
-
Zuverlässige
Kontrollen zur Abweisung von Fremdanlieferern und unberechtigten gewerblichen
Anlieferern;
-
Einhaltung
der genehmigungsrechtlichen Auflagen und der vertragsrechtlichen Anforderungen
für die Grünabfallsammelplätze.
Im Gegenzug zahlt der Landkreis den Gemeinden für diese zusätzlichen
Leistungen für die Grünabfallerfassung auf Nachweis der Personalkosten für die
Mindestöffnungszeiten lt. Anlage 1 die in der Anlage 1 aufgeführten pauschalen
Entgelte zusätzlich zu den bereits bestehenden pauschalen Zahlungen.
Die Mindestöffnungszeiten sind nach Größe der Gemeinden und getrennt
nach Winterzeit und Sommerzeit ausgewiesen. Es handelt sich um Mindestöffnungszeiten,
während derer die Grünabfallsammelplätze durch Personal der Gemeinden betreut
werden müssen.
Der Landkreis wird das eingesetzte Personal der Gemeinden regelmäßig
über Annahme- und Betriebsbedingungen schulen.
Die Einzelheiten der mit den Gemeinden zu treffenden Vereinbarung sind in einer Arbeitsgruppe mit den Bürgermeistern vorbesprochen.
Kreisrat Dotzel bittet um Überdenkung der Reduzierung der Winterzeiten, da genau von November bis Ende Februar die Baumschnitte nach Umweltschutzbestimmungen durchgeführt werden, um die Vogelbrut nicht zu gefährden.
Herr Röcklein antwortet, es handele sich um Mindestöffnungszeiten. Jede Gemeinde darf darüber hinaus längere Öffnungszeiten anbieten (für die der Landkreis dann nicht mehr zusätzlich zahle). Winter- und Sommerzeit würde er nach Uhrumstellung teilen, auch wenn es mit der Witterung nicht immer zusammenpasse, aber einen Zeitpunkt müsse man wählen.
Auf Rückfrage von Kreisrat Kern zu den Definitionen von holzig und krautig antwortet Herr Röcklein, holzig sei alles, was braun sei und Holz dabei sei, also z. B. auch Heckenschnitt. Blätter, Rasen, Gemüsestrünke seien krautig.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den
Beschluss:
Die Gemeinden des Landkreises mit eigenen Grünabfallsammelplätzen
erhalten ab 01.01.2014 eine zusätzliche Vergütung für verbesserte und neue
Leistungen bei der Betreuung der Grüngutsammelplätze im Auftrag des Landkreises
Miltenberg.
Die bestehende Vergütung nach den vorhandenen Verträgen bleibt unberührt.
Die Vergütung wird bei Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen im
Nachhinein auf Nachweis der erbrachten Leistungen, insbesondere der betreuten
Mindestöffnungszeiten, vom Landkreis ausgezahlt.
Die Pauschalzahlungen von 12,00 € je nachgewiesener betreuter
Mindestöffnungsstunde betragen nach heutigem Stand insgesamt 100.632 EURO.
Die bisherigen Zahlungen für die Grünabfallerfassung belaufen sich auf
255.140,90 EURO.