Tagesordnungspunkt
TOP Ö 3: Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung ab 01.01.2014 (Empfehlungsbeschluss):
- Einführung von Sperrmüll Express
- Vereinfachung beim Abrufsystem
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.09.2013 NU/004/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein stellt die Änderungen der
Abfallwirtschaftssatzung, die die Kunden entlasten und eine Vereinfachung der
Abwicklung bringen sollen, vor. Dazu führe man Sperrmüll Express ein, ein
Wunsch der in den letzten Jahren immer öfter an den Landkreis herangetragen
wurde.
Bisher wurden nur
Abfälle im Abrufsystem mitgenommen, die detailliert auf der Anmeldung aufgeführt
waren. Nach Erfahrungen und in Abstimmung mit dem Partner Remondis können wir
künftig darauf verzichten und verlangen nur noch eine Volumenangabe. Die
Staffelung der Freiabrufe nach Restmüllgefäße und damit nach Abfallgebühr soll
einen Beitrag zur Gebührengerechtigkeit leisten. Die damit verbundene Erhöhung der Anzahl der
Freiabrufe soll eine kleine Entlastung für die Wertstoffhöfe und die
Landkreisverwaltung bringen. Gleiches gilt für den Bonus für Kunden, die
ausschließlich das Online-Bestellsystem nutzen. Die entsprechenden
Änderungsvereinbarungen mit der Fa. Remondis sind vorbesprochen und werden nach
Beschlussfassung durch die Landkreisgremien umgesetzt. Gleiches gilt für die erforderlichen
EDV-Änderungen.
Die Einführung von
Sperrmüll-Express ist erst zum 1. April 2014 möglich. Grund dafür ist die Belastung
von Landkreisverwaltung und Softwarehaus durch die SEPA-Umstellung bis Februar
2014.
Der Ausschuss für
Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den
Beschluss:
Der
Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Neuerungen, bzw. Änderungen in
die Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung aufzunehmen:
Der Landkreis
führt ab 1. April 2014 Sperrmüll Express ein. Dieses System beinhaltet die
Abholung von Sperrmüll aller vier Fraktionen innerhalb von drei Arbeitstagen
nach Eingang des Gebührenzuschlages von 30,00 €.
Zusätzlich ist
dafür die, den bereitgestellten Fraktionen entsprechende, Anzahl freier oder
gebührenpflichtiger Abrufe erforderlich.
Die Freiabrufe für
Sperrmüll auf Abruf mit den Fraktionen Sperrmüll, Altholz, Altschrott und
Elektro-Großgeräte, werden ab 2014 nach Restmüllgefäß gestaffelt und belaufen
sich auf:
a) Vier Abrufe je 60-l-Restmülltonne;
b) Fünf Abrufe je 120-l-Restmülltonne;
c) Acht Abrufe je 240-l-Restmülltonne;
d) 11 Abrufe je 770-l-Restmüllbehälter
(Haushalte);
e) 15 Abrufe je 1100-l-Restmüllbehälter
(Haushalte).
Die Anzahl der freien Abrufe stehen, wie
bisher, in der entsprechenden Anzahl den Grundstückseigentümern und den Mietern zu.
Kunden (Debitoren), die ausschließlich die
Online-Bestellung nutzen, erhalten einen zusätzlichen freien Abruf als Bonus.
Weitere Abrufe bleiben gebührenpflichtig und
kosten je Abruf und je Fraktion 20,00 €.
Bei der Online-Bestellung wird ab 2014 auf
Detailangaben verzichtet, wenn der Kunde die Einhaltung des Maximalvolumens
bestätigt.
Dieses beträgt
nach unserer Abfallwirtschaftssatzung bei Sperrmüll 5 cbm, bei Altholz 5 cbm,
bei Altschrott und Elektro-Großgeräten gilt die haushaltsübliche Menge.