Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Änderung der Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung ab 01.01.2014 (Empfehlungsbeschluss):
- Einführung von Sperrmüll Express
- Vereinfachung beim Abrufsystem

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.09.2013   NU/004/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein stellt die Änderungen der Abfallwirtschaftssatzung, die die Kunden entlasten und eine Vereinfachung der Abwicklung bringen sollen, vor. Dazu führe man Sperrmüll Express ein, ein Wunsch der in den letzten Jahren immer öfter an den Landkreis herangetragen wurde.

Bisher wurden nur Abfälle im Abrufsystem mitgenommen, die detailliert auf der Anmeldung aufgeführt waren. Nach Erfahrungen und in Abstimmung mit dem Partner Remondis können wir künftig darauf verzichten und verlangen nur noch eine Volumenangabe. Die Staffelung der Freiabrufe nach Restmüllgefäße und damit nach Abfallgebühr soll einen Beitrag zur Gebührengerechtigkeit leisten.  Die damit verbundene Erhöhung der Anzahl der Freiabrufe soll eine kleine Entlastung für die Wertstoffhöfe und die Landkreisverwaltung bringen. Gleiches gilt für den Bonus für Kunden, die ausschließlich das Online-Bestellsystem nutzen. Die entsprechenden Änderungsvereinbarungen mit der Fa. Remondis sind vorbesprochen und werden nach Beschlussfassung durch die Landkreisgremien umgesetzt. Gleiches gilt für die erforderlichen EDV-Änderungen.

Die Einführung von Sperrmüll-Express ist erst zum 1. April 2014 möglich. Grund dafür ist die Belastung von Landkreisverwaltung und Softwarehaus durch die SEPA-Umstellung bis Februar 2014.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Neuerungen, bzw. Änderungen in die Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung aufzunehmen:

Der Landkreis führt ab 1. April 2014 Sperrmüll Express ein. Dieses System beinhaltet die Abholung von Sperrmüll aller vier Fraktionen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Gebührenzuschlages von 30,00 €.

Zusätzlich ist dafür die, den bereitgestellten Fraktionen entsprechende, Anzahl freier oder gebührenpflichtiger Abrufe erforderlich.

Die Freiabrufe für Sperrmüll auf Abruf mit den Fraktionen Sperrmüll, Altholz, Altschrott und Elektro-Großgeräte, werden ab 2014 nach Restmüllgefäß gestaffelt und belaufen sich auf:

a)     Vier Abrufe je 60-l-Restmülltonne;

b)    Fünf Abrufe je 120-l-Restmülltonne;

c)     Acht Abrufe je 240-l-Restmülltonne;

d)    11 Abrufe je 770-l-Restmüllbehälter (Haushalte);

e)     15 Abrufe je 1100-l-Restmüllbehälter (Haushalte).

 

Die Anzahl der freien Abrufe stehen, wie bisher, in der entsprechenden Anzahl den Grundstückseigentümern und den Mietern zu.

Kunden (Debitoren), die ausschließlich die Online-Bestellung nutzen, erhalten einen zusätzlichen freien Abruf als Bonus.

Weitere Abrufe bleiben gebührenpflichtig und kosten je Abruf und je Fraktion 20,00 €.

Bei der Online-Bestellung wird ab 2014 auf Detailangaben verzichtet, wenn der Kunde die Einhaltung des Maximalvolumens bestätigt.

Dieses beträgt nach unserer Abfallwirtschaftssatzung bei Sperrmüll 5 cbm, bei Altholz 5 cbm, bei Altschrott und Elektro-Großgeräten gilt die haushaltsübliche Menge.

 

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