Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Kalkulation der Abfallgebühren;
Korrektur der Kalkulation aus 2011

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.09.2013   NU/004/2013 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Röcklein erläutert, man habe im Herbst 2011 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Gebührenüberschüsse und in Erwartung weiterer Gebührenüberschüsse aus den nachfolgenden Jahren die Müllgebühren mit Unterstützung von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle neu kalkuliert.

Der vorgesehene Kalkulationszeitraum umfasste die Jahre 2012 bis 2015. In dieser Zeit sollte die Gebührensenkung weitere neue Gebührenüberschüsse verhindern und die aufgelaufenen Gebührenüberschüsse planmäßig abbauen.

 

Aber es kommt nicht immer so wie gedacht und kalkuliert:

-          Die Kosten für die thermische Behandlung unseres Restmülls sind weiter gesunken.

-          Die Altpapierpreise haben sich für uns günstiger entwickelt als im Herbst 2011 vorauszusehen war.

-          Die Vermarktung weiterer Gruppen des Elektroschrotts wurde von uns in Angriff genommen und bringt uns nicht erwartete Einnahmen.

-          Die Zinsen für unsere kalkulatorischen Kosten sind auf einem beispiellos niedrigen Niveau.

-          Die Überprüfung der Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Guggenberg im Jahr 2012 ergab, dass wir unsere Ansparung zurückfahren können.

-          Wir konnten wiederum in weiteren kleineren Positionen unsere Kosten reduzieren.

 

Bereits 2012 habe man daher statt der geplanten Zuführung von 1,72 Mill. EURO aus den Gebührenüberschüssen nur 50.000 EURO benötigt. Zur Jahresmitte 2013 zeichnet sich ab, dass man auch für das laufende Jahr die eingeplante Zuführung von 975.000 EURO nicht benötigen werde.

Das heißt, die Entwicklung hat uns überholt und die Kalkulation aus 2011 bedarf der Korrektur.

Die Vorschläge beinhalten eine Gebührensenkung:

-          Für Eigenkompostierer von ca. 8 Prozent auf alle Gefäßgrößen.

-          Für Biotonnennutzer von ca. 11 Prozent auf alle Gefäßgrößen

-          Für alle sonstigen Gefäßgebühren (Gewerbepflichttonne, Umleerbehälter, Abruf- und Zusatzentleerungen, Restmüll- und Grünabfallsäcke) von ca. 8 Prozent.

 

Ebenfalls reduziert werden aufgrund der entsprechenden Beschlüsse des Umweltausschusses vom 17. Juli 2013 die Deponiegebühren für die verschiedenen Deponien der Kreismülldeponie Guggenberg:

1. Die Deponiegebühr für die DK-II-Deponie wird ab 01.01.2014 auf 65,00 € je Tonne festgesetzt (bisher 95,00 €).

2. Die Deponiegebühr für die DK-I-Deponie wird für den Rest ihres Verfüllzeitraumes auf 55,00 € je Tonne festgesetzt (bisher 95,00 €). Die DK-I-Deponie hat derzeit ein Restvolumen von ca. 13.000 Tonnen. Eine schnelle Restverfüllung ist aus betriebstechnischen Gründen sinnvoll und ratsam. Diese Gebühr gilt nur für diese Restverfüllung.

    Diese Gebühr soll wegen der betriebstechnisch sinnvollen schnellstmöglichen Restverfüllung der DK-I-Deponie bereits rückwirkend zum 01.10.2013 in Kraft treten. Zur Vermeidung von zwei Änderungen der Abfallgebührensatzung innerhalb eines Vierteljahres empfehlen wir Umweltausschuss und Kreistag diese Änderung vorgezogen in Kraft zu setzen und in der kommenden Abfallgebührensatzung entsprechend rückwirkend auszuweisen.

3. Die Deponiegebühren für die DK-0-Deponie werden ab 01.01.2014 wie folgt neu festgesetzt:

    Erdaushub (Zuordnungswerte DK-0)                                                         12,00 € je Tonne

    und für

    Bauschutt und sonstige mineralische Abfälle (Zuordnungswerte DK-0)   16,50 € je Tonne.

 

Der Umfang der Gebührensenkung für die Behältergebühren soll ca. 1,15 Millionen EURO im Jahr betragen.

Der Umfang der Reduzierung bei den Deponiegebühren ist natürlich abhängig von den Anlieferungsmengen auf unseren verschiedenen Deponien; er wird vorsichtig auf einen Umfang von 150.000 bis 300.000 EURO im Jahr geschätzt.

 

 

Erläuterung zur vorgeschlagenen Müllgebührensenkung:

Aus den bestehenden Alt-Gebührenüberschüssen werden rund 1,15 Millionen EURO in den nächsten Jahren jährlich zur Gebührensenkung verwendet.

Für vorläufig drei Jahre gehen wir von Kostensteigerungen von jeweils 2,5 Prozent aus, was bei uns Mehrkosten von rund 770.000 EURO auslöst.

Zusätzliche Kosten entstehen ab 2014 für die Grüngutsammelplätze durch Zahlungen an die Gemeinden (ca. 110.000 EURO) und für den gelben Sack PLUS (ca. 90.000 EURO).

Für das Jahr 2014 erwarten wir Sonderaufwendungen für die Deponie Großheubach und den Grünabfallumschlagplatz Erlenbach von 400.000 EURO.

Für das darauffolgende Jahr 2015 erwarten wir weitere Sonderaufwendungen (Restkosten für Großheubach und Erlenbach) von 100.000 EURO.

 

Die unterschiedlichen Gebührensenkungen für Eigenkompostierer und Biotonnennutzer sind durch die Ergebnisse der Abfallanalyse 2012 bedingt. Die Eigenkompostierer erfüllen die übernommenen Verpflichtungen nicht im erwarteten und zumutbaren Umfang. Eine Annäherung der beiden Gebühren ist daher angezeigt.

 

Der vorhandene Gebührenüberschuss wird auf dieser Basis bis 2016 an die Gebührenzahler zurückgezahlt sein.

 

Man weise darauf hin, dass man mit diesen Maßnahmen an die Grenze des finanziell Möglichen gehe. Unvorhergesehene Beschlüsse des Gesetzgebers oder der Landkreisgremien führen ggf. zu einer vorgezogenen Neukalkulation der Abfallgebühren. Dies gilt auch für größere Veränderungen auf dem Wertstoffmarkt.

 

Die Neukalkulation der Deponiegebühren erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Natur- und Umweltschutz vom 17.07.2013 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ablagerungsmengen.

Wir empfehlen, die Deponiegebühren für die Restverfüllung der DK-I-Deponie, vorgezogen zum 1. Oktober 2013, in Kraft zu setzen, um eine beschleunigte Restverfüllung zu erreichen. Daraus erwarten wir eine Reduzierung der Betriebskosten, insbesondere der Sickerwasserkosten, für diesen Deponiebereich.

Die Änderungen der Deponiegebühren werden in die für Dezember geplante Änderung der Abfallgebührensatzung aufgenommen.

 

 

Landrat Schwing fügt hinzu, das sei der richtige Weg. Vielleicht werde man noch von positiven Entwicklungen überrascht, wobei der Verbrennungspreis bereits außerordentlich niedrig ist und man bei der Papiervermarktung keinen Einfluss habe.

 

Kreisrat Dr. Fahn erklärt, Müllgebührensenkungen seien grundsätzlich positiv. Er wolle aber trotzdem auf einiges hinweisen. Ein von ihm beantragtes Benchmarking habe leider nie stattgefunden. Auch eine grundlegende Überprüfung des Abfallsystems sei leider nicht geschehen. Aber man nähere sich langsam dem Landkreis Main-Spessart, Kitzungen und auch Baden-Württemberg. Sein Fazit sei, man habe noch Nachholbedarf und müsse weiter darüber die Müllgebührenstruktur diskutieren.

 

Landrat Schwing korrigiert, er habe den Antrag auf Benchmarking im Bayerischen Innovationsring eingebracht und in der Zwischenzeit bereits mehrfach mitgeteilt, dass dieser einmütig abgelehnt habe und da auch nichts passieren werde. Weiterhin sei man momentan mitten in der Phase einer Überprüfung, in 2011 mit dem Vergleich mit dem Banderolensystem beispielweise. Diese Untersuchung nun gehe doch auch genau in diese Richtung. Nicht alle Systeme aber seien vergleichbar mit dem eigenen System, was aus Hol- und Bringsystem bestehe. Das koste natürlich Geld, so etwas gebe es nicht zum Nulltarif.

 

Kreisrat Dotzel begrüßt die Senkung der Gebühren, insbesondere weil es positiv für die Bürger sei. Er hoffe dann auch auf ordentliche Gestaltung in der Zukunft. An Kreisrat Dr. Fahn richtet er, er selbst kenne andere Müllsysteme recht gut, er habe Verwandtschaft in allen möglichen Kreisen. Jeder Landkreis habe ein anderes System und diese seien nicht vergleichbar.

 

Kreisrat Dr. Fahn fügt hinzu, es gehe ihm um ein modernes und zeitgemäßes System, beispielsweise ein Identsystem. Auch ein funktionierendes Müllkonzept könne man weiterentwickeln.

 

Kreisrat Kern bemerkt, der Vorschlag der Verwaltung sei prima und gut kalkuliert. Er sei auch der Meinung, das System funktioniere im Großen und Ganzen, jedes System lebe und müsse weiterentwickelt werden. Mit der Untersuchung komme man nun wieder einen Schritt weiter. Er sei zufrieden. An Kreisrat Dr. Fahn richtet er, bei einem neuen System seien die Fixkosten sehr hoch.

 

Landrat Schwing fügt hinzu, bei den Kalkulationszeiträumen müsse man sich schon relativ sicher sein, dass sie funktionieren, denn jedes Jahr neue Bescheide (45.000!) wären auch eine große Belastung (Kosten und Personal). Er hoffe nun auf eine Zeit der Ruhe und nicht dauernde Änderungen.

 

Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Kreisrat Dr. Fahn den folgenden

 

Beschluss:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt nachfolgende Korrekturen an der Abfallgebührenkalkulation 2011 vorzunehmen und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur und Umweltfragen den Entwurf zur Änderung der Abfallgebührensatzung vorzulegen.

Für die Kalkulation sollen folgende Eckpunkte gelten:

Reduzierung der Gebühren Restmüllbehälter der Eigenkompostierer um ca. 8 Prozent;

Reduzierung der Gebühren Restmüllbehälter der Nichtkompostierer um ca. 11 Prozent;

Reduzierung der sonstigen Behältergebühren um ca. 8 Prozent;

Reduzierung der Deponiegebühren auf der Basis des Beschlusses des Umweltausschusses vom 17.07.2013 zur Neukalkulation der Deponiegebühren.

 

Weiter empfiehlt der Umweltausschuss dem Kreistag die Reduzierung der Deponiegebühren für die DK-I-Deponie auf 55,00 EURO, rückwirkend ab 01.10.2013, zuzulassen. Die Änderung wird in der kommenden Abfallgebührensatzung verankert.

 

 

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