Tagesordnungspunkt
TOP Ö 2: Kalkulation der Abfallgebühren;
Korrektur der Kalkulation aus 2011
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.09.2013 NU/004/2013 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Röcklein erläutert, man habe im Herbst
2011 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Gebührenüberschüsse und in
Erwartung weiterer Gebührenüberschüsse aus den nachfolgenden Jahren die
Müllgebühren mit Unterstützung von Herrn Buchbinder vom Büro Schmidt/Bechtle
neu kalkuliert.
Der vorgesehene Kalkulationszeitraum
umfasste die Jahre 2012 bis 2015. In dieser Zeit sollte die Gebührensenkung
weitere neue Gebührenüberschüsse verhindern und die aufgelaufenen Gebührenüberschüsse
planmäßig abbauen.
Aber es kommt nicht immer so wie gedacht und
kalkuliert:
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Die
Kosten für die thermische Behandlung unseres Restmülls sind weiter gesunken.
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Die
Altpapierpreise haben sich für uns günstiger entwickelt als im Herbst 2011
vorauszusehen war.
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Die
Vermarktung weiterer Gruppen des Elektroschrotts wurde von uns in Angriff
genommen und bringt uns nicht erwartete Einnahmen.
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Die
Zinsen für unsere kalkulatorischen Kosten sind auf einem beispiellos niedrigen
Niveau.
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Die
Überprüfung der Nachsorgekosten für die Kreismülldeponie Guggenberg im Jahr
2012 ergab, dass wir unsere Ansparung zurückfahren können.
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Wir
konnten wiederum in weiteren kleineren Positionen unsere Kosten reduzieren.
Bereits 2012 habe man daher statt der
geplanten Zuführung von 1,72 Mill. EURO aus den Gebührenüberschüssen nur 50.000
EURO benötigt. Zur Jahresmitte 2013 zeichnet sich ab, dass man auch für das
laufende Jahr die eingeplante Zuführung von 975.000 EURO nicht benötigen werde.
Das heißt, die Entwicklung hat uns überholt
und die Kalkulation aus 2011 bedarf der Korrektur.
Die Vorschläge beinhalten eine
Gebührensenkung:
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Für
Eigenkompostierer von ca. 8 Prozent auf alle Gefäßgrößen.
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Für
Biotonnennutzer von ca. 11 Prozent auf alle Gefäßgrößen
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Für
alle sonstigen Gefäßgebühren (Gewerbepflichttonne, Umleerbehälter, Abruf- und Zusatzentleerungen,
Restmüll- und Grünabfallsäcke) von ca. 8 Prozent.
Ebenfalls reduziert werden aufgrund der
entsprechenden Beschlüsse des Umweltausschusses vom 17. Juli 2013 die
Deponiegebühren für die verschiedenen Deponien der Kreismülldeponie Guggenberg:
1.
Die Deponiegebühr für die DK-II-Deponie wird ab 01.01.2014 auf 65,00 € je Tonne
festgesetzt (bisher 95,00 €).
2.
Die Deponiegebühr für die DK-I-Deponie wird für den Rest ihres
Verfüllzeitraumes auf 55,00 € je Tonne festgesetzt (bisher 95,00 €). Die
DK-I-Deponie hat derzeit ein Restvolumen von ca. 13.000 Tonnen. Eine schnelle
Restverfüllung ist aus betriebstechnischen Gründen sinnvoll und ratsam. Diese
Gebühr gilt nur für diese Restverfüllung.
Diese Gebühr soll wegen der
betriebstechnisch sinnvollen schnellstmöglichen Restverfüllung der DK-I-Deponie
bereits rückwirkend zum 01.10.2013 in Kraft treten. Zur Vermeidung von zwei Änderungen
der Abfallgebührensatzung innerhalb eines Vierteljahres empfehlen wir Umweltausschuss
und Kreistag diese Änderung vorgezogen in Kraft zu setzen und in der kommenden
Abfallgebührensatzung entsprechend rückwirkend auszuweisen.
3.
Die Deponiegebühren für die DK-0-Deponie werden ab 01.01.2014 wie folgt neu
festgesetzt:
Erdaushub (Zuordnungswerte DK-0) 12,00 € je
Tonne
und für
Bauschutt und sonstige mineralische Abfälle
(Zuordnungswerte DK-0) 16,50 € je Tonne.
Der Umfang der
Gebührensenkung für die Behältergebühren soll ca. 1,15 Millionen EURO im Jahr
betragen.
Der Umfang der
Reduzierung bei den Deponiegebühren ist natürlich abhängig von den Anlieferungsmengen
auf unseren verschiedenen Deponien; er wird vorsichtig auf einen Umfang von
150.000 bis 300.000 EURO im Jahr geschätzt.
Erläuterung
zur vorgeschlagenen Müllgebührensenkung:
Aus den bestehenden Alt-Gebührenüberschüssen
werden rund 1,15 Millionen EURO in den nächsten Jahren jährlich zur
Gebührensenkung verwendet.
Für vorläufig drei Jahre gehen wir von
Kostensteigerungen von jeweils 2,5 Prozent aus, was bei uns Mehrkosten von rund
770.000 EURO auslöst.
Zusätzliche Kosten entstehen ab 2014 für die
Grüngutsammelplätze durch Zahlungen an die Gemeinden (ca. 110.000 EURO) und für
den gelben Sack PLUS (ca. 90.000 EURO).
Für das Jahr 2014 erwarten wir
Sonderaufwendungen für die Deponie Großheubach und den Grünabfallumschlagplatz
Erlenbach von 400.000 EURO.
Für das darauffolgende Jahr 2015 erwarten
wir weitere Sonderaufwendungen (Restkosten für Großheubach und Erlenbach) von
100.000 EURO.
Die unterschiedlichen Gebührensenkungen für
Eigenkompostierer und Biotonnennutzer sind durch die Ergebnisse der
Abfallanalyse 2012 bedingt. Die Eigenkompostierer erfüllen die übernommenen
Verpflichtungen nicht im erwarteten und zumutbaren Umfang. Eine Annäherung der
beiden Gebühren ist daher angezeigt.
Der vorhandene Gebührenüberschuss wird auf
dieser Basis bis 2016 an die Gebührenzahler zurückgezahlt sein.
Man weise darauf hin, dass man mit diesen
Maßnahmen an die Grenze des finanziell Möglichen gehe. Unvorhergesehene
Beschlüsse des Gesetzgebers oder der Landkreisgremien führen ggf. zu einer
vorgezogenen Neukalkulation der Abfallgebühren. Dies gilt auch für größere
Veränderungen auf dem Wertstoffmarkt.
Die Neukalkulation der Deponiegebühren
erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Natur- und
Umweltschutz vom 17.07.2013 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Ablagerungsmengen.
Wir empfehlen, die Deponiegebühren für die
Restverfüllung der DK-I-Deponie, vorgezogen zum 1. Oktober 2013, in Kraft zu
setzen, um eine beschleunigte Restverfüllung zu erreichen. Daraus erwarten wir
eine Reduzierung der Betriebskosten, insbesondere der Sickerwasserkosten, für
diesen Deponiebereich.
Die Änderungen der Deponiegebühren werden in
die für Dezember geplante Änderung der Abfallgebührensatzung aufgenommen.
Landrat Schwing fügt hinzu, das sei der
richtige Weg. Vielleicht werde man noch von positiven Entwicklungen überrascht,
wobei der Verbrennungspreis bereits außerordentlich niedrig ist und man bei der
Papiervermarktung keinen Einfluss habe.
Kreisrat Dr. Fahn erklärt,
Müllgebührensenkungen seien grundsätzlich positiv. Er wolle aber trotzdem auf
einiges hinweisen. Ein von ihm beantragtes Benchmarking habe leider nie
stattgefunden. Auch eine grundlegende Überprüfung des Abfallsystems sei leider
nicht geschehen. Aber man nähere sich langsam dem Landkreis Main-Spessart,
Kitzungen und auch Baden-Württemberg. Sein Fazit sei, man habe noch
Nachholbedarf und müsse weiter darüber die Müllgebührenstruktur diskutieren.
Landrat Schwing korrigiert, er habe den
Antrag auf Benchmarking im Bayerischen Innovationsring eingebracht und in der
Zwischenzeit bereits mehrfach mitgeteilt, dass dieser einmütig abgelehnt habe
und da auch nichts passieren werde. Weiterhin sei man momentan mitten in der
Phase einer Überprüfung, in 2011 mit dem Vergleich mit dem Banderolensystem
beispielweise. Diese Untersuchung nun gehe doch auch genau in diese Richtung.
Nicht alle Systeme aber seien vergleichbar mit dem eigenen System, was aus Hol-
und Bringsystem bestehe. Das koste natürlich Geld, so etwas gebe es nicht zum
Nulltarif.
Kreisrat Dotzel begrüßt die Senkung der
Gebühren, insbesondere weil es positiv für die Bürger sei. Er hoffe dann auch
auf ordentliche Gestaltung in der Zukunft. An Kreisrat Dr. Fahn richtet er, er
selbst kenne andere Müllsysteme recht gut, er habe Verwandtschaft in allen
möglichen Kreisen. Jeder Landkreis habe ein anderes System und diese seien nicht
vergleichbar.
Kreisrat Dr. Fahn fügt hinzu, es gehe ihm um
ein modernes und zeitgemäßes System, beispielsweise ein Identsystem. Auch ein
funktionierendes Müllkonzept könne man weiterentwickeln.
Kreisrat Kern bemerkt, der Vorschlag der
Verwaltung sei prima und gut kalkuliert. Er sei auch der Meinung, das System
funktioniere im Großen und Ganzen, jedes System lebe und müsse weiterentwickelt
werden. Mit der Untersuchung komme man nun wieder einen Schritt weiter. Er sei
zufrieden. An Kreisrat Dr. Fahn richtet er, bei einem neuen System seien die
Fixkosten sehr hoch.
Landrat Schwing fügt hinzu, bei den
Kalkulationszeiträumen müsse man sich schon relativ sicher sein, dass sie
funktionieren, denn jedes Jahr neue Bescheide (45.000!) wären auch eine große
Belastung (Kosten und Personal). Er hoffe nun auf eine Zeit der Ruhe und nicht
dauernde Änderungen.
Der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz
fasst mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Kreisrat Dr. Fahn den folgenden
Beschluss:
Die
Landkreisverwaltung wird beauftragt nachfolgende Korrekturen an der
Abfallgebührenkalkulation 2011 vorzunehmen und zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Natur und Umweltfragen den Entwurf zur Änderung der
Abfallgebührensatzung vorzulegen.
Für die
Kalkulation sollen folgende Eckpunkte gelten:
Reduzierung der
Gebühren Restmüllbehälter der Eigenkompostierer um ca. 8 Prozent;
Reduzierung der
Gebühren Restmüllbehälter der Nichtkompostierer um ca. 11 Prozent;
Reduzierung der
sonstigen Behältergebühren um ca. 8 Prozent;
Reduzierung der
Deponiegebühren auf der Basis des Beschlusses des Umweltausschusses vom
17.07.2013 zur Neukalkulation der Deponiegebühren.
Weiter empfiehlt
der Umweltausschuss dem Kreistag die Reduzierung der Deponiegebühren für die
DK-I-Deponie auf 55,00 EURO, rückwirkend ab 01.10.2013, zuzulassen. Die
Änderung wird in der kommenden Abfallgebührensatzung verankert.