Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Anfragen
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.10.2013 KT/004/2013 |
Beschluss: | zur Kenntnis genommen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Auf die Anfrage von Kreisrat Scholz und Kreisrat
Frey vom 11.10.2013 zum Verkauf der Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach von
der Rhön Klinikum AG an die Helios GmbH erklärt Landrat Schwing folgendes:
Zu Abschnitt 1:
Von der Rhön Klinikum AG gibt es keine Anfrage auf Zustimmung bei der
Verwaltung des Landkreises zum Verkauf der Krankenhäuser Miltenberg und
Erlenbach.
Eine solche Zustimmung, wie sie möglicherweise von anderen ehemaligen
kommunalen Trägern erteilt werden muss, ist im Fall der Krankenhäuser
Miltenberg und Erlenbach aus zwei Gründen auch nicht erforderlich.
Zum einen ist der Landkreis Miltenberg nicht an der Kliniken
Miltenberg-Erlenbach GmbH als Übernehmergesellschaft und Träger der beiden
Häuser beteiligt.
Zum anderen findet durch den Erwerb von Helios auch kein Trägerwechsel
statt. Träger der beiden Häuser in Miltenberg und Erlenbach ist nach wie vor
die „Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH“.
Die Frage der Rückübernahme der beiden Häuser in Miltenberg und
Erlenbach und des Krankenhausbetriebs durch den Landkreis stellt sich nicht.
In dem seinerzeitigen Kaufvertrag vom 15. April 2005 des Notars
Christoph Baumeister in Klingenberg ist die Sicherstellung des
Versorgungsauftrags durch die Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH auch für den
Fall der Weiterveräußerung rechtsverbindlich vereinbart worden.
Die Sicherstellung des Versorgungsauftrags ist grundbuchrechtlich in
Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, und damit rechtlich
verpflichtend für jeden weiteren
Erwerber, abgesichert worden.
In dem Vertrag ist eine weitere Sicherungsklausel für den Fall
enthalten, dass der Krankenhausbetrieb in Miltenberg im Zuge des Neubaus eines
Krankenhausgebäudes auf ein anderes Grundstück verlagert wird. Auch für diesen
Fall, der ja tatsächlich eingetreten ist, wurde auf dem Neubaugrundstück eine
entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen.
Zu Abschnitt 2:
Der Beirat ist nach dem Unternehmenskaufvertrag kein beschließendes
Gremium. Wir sind also nicht zu „beteiligen“.
Wir sind von Herrn Eydt im Namen des Vorstands der Rhön AG am 13.09.
informiert worden.
Der Beirat ist in seiner Sitzung am 27.09. ebenfalls von Herrn Eydt
informiert worden.
Zu Abschnitt 3:
Die Frage nach der Verpflichtung des Landkreises zur Errichtung und zum
Unterhalt der Krankenhäuser ist falsch gestellt.
Nach Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 LKrO hat der Landkreis keinen uneingeschränkten Versorgungsauftrag. Die
Landkreisordnung spricht lediglich von der Verpflichtung der Landkreise, die erforderlichen Krankenhäuser zu
errichten und zu unterhalten.
Wenn ein Landkreis, so wie bei uns im Jahr 2005 aus guten Gründen
geschehen, „seine“ Kreiskrankenhäuser an einen privaten Rechtsträger veräußert,
handelt sich um einen rechtlich zulässigen Fall der Aufgabenprivatisierung. Damit gehen die Aufgabe und auch die
Verantwortung für das Personal der Häuser auf den privaten Träger über.
Allgemein gilt:
alle Verträge und Tarifverträge behalten ihre Geltung. Es gilt das
Vereinbarte und auch die Rhön-Tarifverträge gelten weiter.
Speziell bei uns gilt:
zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer ist in dem
Unternehmenskaufvertrag von 2005 ein eigener Zusatzvertrag enthalten. Mit
diesem Zusatzvertrag stellen die Vertragsschließenden sicher, dass die Rechte
der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (der hier nicht
stattgefunden hat! s.o.) im gebotenen Umfang gewahrt werden.
In dem Zusatzvertrag ist die Verpflichtung enthalten, dass im Falle von
Übertragungen, Ausgliederungen oder Veräußerungen des Betriebs, soweit es
dadurch zu einem Betriebsübergang kommt, vertraglich sichergestellt wird, dass
der jeweilige Erwerber die sich aus dem Zusatzvertrag ergebenden
Verpflichtungen übernimmt und weitergibt.
Der Geschäftsführer von Helios hat in einem Schreiben an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Häuser erklärt, dass die
Kliniken nicht gekauft werden, um Personal zu kündigen und die Kliniken dann zu
schließen.
Zu Abschnitt 4:
Das Miltenberger Stillcafe ist nach Auskunft des Geschäftsführers
deswegen geschlossen worden, weil die Mitarbeiter/innen aus der
Kinderkrankenpflege auf Grund von mehreren (leider längerfristigen)
krankheitsbedingten Ausfällen das Stillcafé in Miltenberg vorerst nicht mehr
besetzen können.
Zuerst muss die Versorgung der stationären Patienten bzw. Patientinnen
sichergestellt werden, weil das der Versorgungsauftrag ist.
Das Stillcafé in Miltenberg ist zwar eine wichtige, aber rein freiwillige Einrichtung,
die erst der private Träger (Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH) geschaffen und
auch finanziert hat. Vorher gab es diese Einrichtung in Miltenberg nicht.
Finanzielle Auswirkungen
Bei der Gesamtthematik ist auch auf die finanziellen Auswirkungen zu
achten. Wenn Sie in den letzten Wochen und Monaten aufmerksam die
Berichterstattung in den Medien aus den Nachbarkreisen verfolgt haben, ergibt
sich folgendes Bild:
- Rhein-Main-Gebiet
vor Klinikfusion: Für die
Kliniken des Main-Taunus-Kreises und das Klinikum Frankfurt – Höchst wird die
Möglichkeit eine Fusion geprüft. Grund sind steigender Kostendruck und scharfer
Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern.
- In
Aschaffenburg wird die Fusion
des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos derzeit
diskutiert und geprüft.
- Neckar-Odenwald-Kliniken – Defizit 2012 6,6 Millionen Euro. Ferner
stellt der Neckar-Odenwald-Kreis zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kliniken
bis 2015 Liquidität bis zu einer Gesamthöhe von 8,85 Millionen Euro zur
Verfügung. Diese wird über die Kreisumlage finanziert.
- Odenwaldkreis: Die Gesundheitszentrum Odenwald GmbH in
Erbach muss dringend ihre Eigenkapitalquote erhöhen. Nach 2 Jahren mit
negativem Jahresergebnis (2011 Minus von 581 000 Euro) und (2012 Minus von 1,17
Millionen Euro) ist das Eigenkapital der GmbH bis auf 1,5 Millionen
aufgebraucht. Da auch für 2013 mit einem Defizit von 800.000 Euro gerechnet
wird, leistet der Odenwaldkreis eine Finanzspritze von 1,5 Millionen Euro.
Dafür wurde ein Nachtragshaushalt verabschiedet. Insgesamt plant der
Odenwaldkreis, in den nächsten Jahren bis zu fünf Millionen Euro bereit zu
stellen.
Fazit: Der Verkauf der
Krankenhaus GmbH an die Rhön-Klinikum AG im Jahr 2005 hat dem Landkreis eine
nachhaltige finanzielle Entlastung erbracht. Diese Entscheidung ermöglicht die
Verwirklichung des Schulbauprogrammes von weiteren 40 Millionen Euro und dass
beide Krankenhausstandorte mit TOP-Ausbauzustand in Erlenbach und Miltenberg
erhalten bleiben.