Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfragen

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Sitzung:21.10.2013   KT/004/2013 
Beschluss:zur Kenntnis genommen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Auf die Anfrage von Kreisrat Scholz und Kreisrat Frey vom 11.10.2013 zum Verkauf der Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach von der Rhön Klinikum AG an die Helios GmbH erklärt Landrat Schwing folgendes:

 

Zu Abschnitt 1:

 

Von der Rhön Klinikum AG gibt es keine Anfrage auf Zustimmung bei der Verwaltung des Landkreises zum Verkauf der Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach.

 

Eine solche Zustimmung, wie sie möglicherweise von anderen ehemaligen kommunalen Trägern erteilt werden muss, ist im Fall der Krankenhäuser Miltenberg und Erlenbach aus zwei Gründen auch nicht erforderlich.

 

Zum einen ist der Landkreis Miltenberg nicht an der Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH als Übernehmergesellschaft und Träger der beiden Häuser beteiligt.

 

Zum anderen findet durch den Erwerb von Helios auch kein Trägerwechsel statt. Träger der beiden Häuser in Miltenberg und Erlenbach ist nach wie vor die „Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH“.

 

Die Frage der Rückübernahme der beiden Häuser in Miltenberg und Erlenbach und des Krankenhausbetriebs durch den Landkreis stellt sich nicht.

 

In dem seinerzeitigen Kaufvertrag vom 15. April 2005 des Notars Christoph Baumeister in Klingenberg ist die Sicherstellung des Versorgungsauftrags durch die Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH auch für den Fall der Weiterveräußerung rechtsverbindlich vereinbart worden.

 

Die Sicherstellung des Versorgungsauftrags ist grundbuchrechtlich in Form einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, und damit rechtlich verpflichtend für jeden weiteren Erwerber, abgesichert worden.

 

In dem Vertrag ist eine weitere Sicherungsklausel für den Fall enthalten, dass der Krankenhausbetrieb in Miltenberg im Zuge des Neubaus eines Krankenhausgebäudes auf ein anderes Grundstück verlagert wird. Auch für diesen Fall, der ja tatsächlich eingetreten ist, wurde auf dem Neubaugrundstück eine entsprechende beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen.

 

 

Zu Abschnitt 2:

 

Der Beirat ist nach dem Unternehmenskaufvertrag kein beschließendes Gremium. Wir sind also nicht zu „beteiligen“.

 

Wir sind von Herrn Eydt im Namen des Vorstands der Rhön AG am 13.09. informiert worden.

 

Der Beirat ist in seiner Sitzung am 27.09. ebenfalls von Herrn Eydt informiert worden.

 

 

Zu Abschnitt 3:

 

Die Frage nach der Verpflichtung des Landkreises zur Errichtung und zum Unterhalt der Krankenhäuser ist falsch gestellt.

 

Nach Art. 51 Abs. 3 Ziffer 1 LKrO hat der Landkreis keinen uneingeschränkten Versorgungsauftrag. Die Landkreisordnung spricht lediglich von der Verpflichtung der Landkreise, die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten.

 

Wenn ein Landkreis, so wie bei uns im Jahr 2005 aus guten Gründen geschehen, „seine“ Kreiskrankenhäuser an einen privaten Rechtsträger veräußert, handelt sich um einen rechtlich zulässigen Fall der Aufgabenprivatisierung. Damit gehen die Aufgabe und auch die Verantwortung für das Personal der Häuser auf den privaten Träger über.

 

Allgemein gilt:

alle Verträge und Tarifverträge behalten ihre Geltung. Es gilt das Vereinbarte und auch die Rhön-Tarifverträge gelten weiter.

 

Speziell bei uns gilt:

zur Sicherung der Rechte der Arbeitnehmer ist in dem Unternehmenskaufvertrag von 2005 ein eigener Zusatzvertrag enthalten. Mit diesem Zusatzvertrag stellen die Vertragsschließenden sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (der hier nicht stattgefunden hat! s.o.) im gebotenen Umfang gewahrt werden.

 

In dem Zusatzvertrag ist die Verpflichtung enthalten, dass im Falle von Übertragungen, Ausgliederungen oder Veräußerungen des Betriebs, soweit es dadurch zu einem Betriebsübergang kommt, vertraglich sichergestellt wird, dass der jeweilige Erwerber die sich aus dem Zusatzvertrag ergebenden Verpflichtungen übernimmt und weitergibt.

 

Der Geschäftsführer von Helios hat in einem Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Häuser erklärt, dass die Kliniken nicht gekauft werden, um Personal zu kündigen und die Kliniken dann zu schließen.

 

 

Zu Abschnitt 4:

 

Das Miltenberger Stillcafe ist nach Auskunft des Geschäftsführers deswegen geschlossen worden, weil die Mitarbeiter/innen aus der Kinderkrankenpflege auf Grund von mehreren (leider längerfristigen) krankheitsbedingten Ausfällen das Stillcafé in Miltenberg vorerst nicht mehr besetzen können.

Zuerst muss die Versorgung der stationären Patienten bzw. Patientinnen sichergestellt werden, weil das der Versorgungsauftrag ist.

Das Stillcafé in Miltenberg ist zwar eine wichtige, aber rein freiwillige Einrichtung, die erst der private Träger (Kliniken Miltenberg-Erlenbach GmbH) geschaffen und auch finanziert hat. Vorher gab es diese Einrichtung in Miltenberg nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Bei der Gesamtthematik ist auch auf die finanziellen Auswirkungen zu achten. Wenn Sie in den letzten Wochen und Monaten aufmerksam die Berichterstattung in den Medien aus den Nachbarkreisen verfolgt haben, ergibt sich folgendes Bild:

 

-       Rhein-Main-Gebiet vor Klinikfusion: Für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises und das Klinikum Frankfurt – Höchst wird die Möglichkeit eine Fusion geprüft. Grund sind steigender Kostendruck und scharfer Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern.

 

-       In Aschaffenburg wird die Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos derzeit diskutiert und geprüft.

 

-       Neckar-Odenwald-Kliniken – Defizit 2012 6,6 Millionen Euro. Ferner stellt der Neckar-Odenwald-Kreis zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kliniken bis 2015 Liquidität bis zu einer Gesamthöhe von 8,85 Millionen Euro zur Verfügung. Diese wird über die Kreisumlage finanziert.

 

-       Odenwaldkreis: Die Gesundheitszentrum Odenwald GmbH in Erbach muss dringend ihre Eigenkapitalquote erhöhen. Nach 2 Jahren mit negativem Jahresergebnis (2011 Minus von 581 000 Euro) und (2012 Minus von 1,17 Millionen Euro) ist das Eigenkapital der GmbH bis auf 1,5 Millionen aufgebraucht. Da auch für 2013 mit einem Defizit von 800.000 Euro gerechnet wird, leistet der Odenwaldkreis eine Finanzspritze von 1,5 Millionen Euro. Dafür wurde ein Nachtragshaushalt verabschiedet. Insgesamt plant der Odenwaldkreis, in den nächsten Jahren bis zu fünf Millionen Euro bereit zu stellen.

 

 

Fazit: Der Verkauf der Krankenhaus GmbH an die Rhön-Klinikum AG im Jahr 2005 hat dem Landkreis eine nachhaltige finanzielle Entlastung erbracht. Diese Entscheidung ermöglicht die Verwirklichung des Schulbauprogrammes von weiteren 40 Millionen Euro und dass beide Krankenhausstandorte mit TOP-Ausbauzustand in Erlenbach und Miltenberg erhalten bleiben.

 

 

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