Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Rechnungsjahr 2011 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.07.2013   KT/003/2013 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Fichtl erläutert weiterhin, der Jahresabschluss 2011 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2013 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2011 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 25.07.2013 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschluss empfohlen.

 

 

Kreisrat Dr. Schüren äußert sich mit einem unguten Gefühl zu den ausstehenden Forderungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man künftig das Management führen könne, damit sich solche Forderungen nicht mehr aufhäufen. Er fragt daher, ob dieser Vorschlag aufgegriffen und möglichst zeitnah umgesetzt werde. Oder habe die Verwaltung andere Ideen und Vorstellungen, wie man das Problem lösen könne?

 

Landrat Schwing antwortet, die Sache sei nicht ganz so dramatisch für die, die täglich damit umgehen. Natürlich werde man alle Vorschläge des Rechnungsprüfungsausschusses aufnehmen und diskutieren. Dann werde man sehen, was man daraus mache, ein Patentrezept gebe es nicht. In erster Linie handele es sich um Forderungen, die zum größten Teil überhaupt nicht einbringbar sind.

 

Herr Straub fügt hinzu, man habe dieselben Probleme wie andere Landkreise auch. 2008 habe man aus dem kameralen Haushalt in die kaufmännische Buchführung umgestellt. Forderungen, die einklagbar sind und die man in den nächsten Jahren einklagen könne, sollen in die Forderungen eingestellt werden. Man habe sich dann festgelegt, dass Forderungen von Jugend- und Sozialamt eingestellt werden, wenn eine Zahlung in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Er vergleicht mit dem Landkreis Landsberg, der diese Forderungen als Sonderabschreibung in Abgang gestellt habe (Buchverlust), was heißt, man müsse diesen Betrag über die Kreisumlage holen, und nicht über den verminderten Gewinn. Als Kämmerer möchte er in der jetzigen Situation und der jetzigen Kreisumlage nicht 1% Kreisumlageerhöhung zumuten. Zum Forderungsmanagement sei die Organisation gefragt.

 

Kreisrat Dr. Linduschka dankt dem gesamten Rechnungsprüfungsausschuss, auch für die sachorientierte Kommunalpolitik. Zu den offenen Forderungen bemerkt er, er halte es für bedenklich, die Sachbearbeiter hier herauszulassen, da diese den größten Sachverstand haben und die Fälle am besten kennen. Andererseits würde er es begrüßen, wenn etwas darüber gesetzt werde, was zu einer sauberen Arbeit anrege. Es wäre schön, wenn ein Ergebnisbericht darüber folge.

 

Kreisrat Schötterl erklärt sich erstaunt über die Möglichkeit, dass es zu solch einer Summe kommen konnte. Die Überprüfbarkeit sei nicht gegeben - festsetzen, erheben, gegebenenfalls unmittelbar niederschlagen.

 

Kreisrat Frey erklärt, er habe den Eindruck, dass hier strukturelle Mängel vorliegen, die es zu solchen Forderungen kommen lassen. Er finde, bevor man nun hier eine Entlastung erteile, müsse man zuerst die Konsequenzen ableiten.

 

Daraufhin antwortete Landrat Schwing, es sei ein etwas falscher Eindruck entstanden. Das sei in jedem Landratsamt so und es handele sich nicht um strukturelle Mängel. Man habe Leistungen zu erbringen, bei denen man von vorneherein weiß, dass man sie zum größten Teil nicht zurückfordern kann.

 

Kreisrat Andre äußert Respekt vor der Arbeit des Rechnungsprüfungsausschusses, auch für die mutige Darstellung. Er erwarte auch ein Feedback zu den Verbesserungsmöglichkeiten, aber strukturelle Mängel liegen wohl eher in der Gesellschaft.

 

Herr Wöber ergänzt, feststehenden Forderungen werden zum Teil nicht zum Soll gestellt, weil sie uneinbringbar sind. Solche Fälle gibt es. Inzwischen habe man aber eine Forderungsstelle im Sozialamtsbereich geschaffen, die es schon einige Jahre gebe. Ihm sei es wichtig, dass diese Stelle aufrechterhalten werde. Nach seinen Berechnungen komme mehr hinein, als die Stelle koste.

 

Landrat Schwing bemerkt, diese Stelle wolle niemand abschaffen, natürlich werde diese Stelle beibehalten.

 

Herr Straub fügt hinzu, die Fälle werden in Bezug auf Verjährung geprüft. Die Leute im Landratsamt arbeiten gewissenhaft daran.

 

Kreisrat Dr. Schüren dankt ihm für die bilanzielle Bedeutung, aber man müsse das Problem in den Fokus nehmen, damit diese Altfälle in Zukunft nicht mehr auftreten können. Der Rechnungsprüfungsausschuss habe ein Problem angeschnitten. Es gehe nicht um Schuldzuweisung, sondern um die Lösung des Problems.

 

Landrat Schwing antwortet daraufhin, die Doppik habe hier bereits Änderungen gebracht. Hier gehe es um die Altfälle. Der Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses werde geprüft.

 

 

Der Kreistag fasst mehrheitlich den

 

Beschluss:

 

Der Kreistag erteilt für 2011 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2011 des Landkreises Miltenberg.

 

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