Tagesordnungspunkt
TOP Ö 6: Rechnungsjahr 2011 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.07.2013 KT/003/2013 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau Fichtl erläutert weiterhin, der
Jahresabschluss 2011 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88
LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des
Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2013 dem
Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2011 die Entlastung nach Art. 88
Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am
25.07.2013 dem Kreistag einstimmig den vorliegenden Beschluss empfohlen.
Kreisrat Dr. Schüren äußert sich mit einem
unguten Gefühl zu den ausstehenden Forderungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
habe einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man künftig das Management führen
könne, damit sich solche Forderungen nicht mehr aufhäufen. Er fragt daher, ob
dieser Vorschlag aufgegriffen und möglichst zeitnah umgesetzt werde. Oder habe
die Verwaltung andere Ideen und Vorstellungen, wie man das Problem lösen könne?
Landrat Schwing antwortet, die Sache sei
nicht ganz so dramatisch für die, die täglich damit umgehen. Natürlich werde
man alle Vorschläge des Rechnungsprüfungsausschusses aufnehmen und diskutieren.
Dann werde man sehen, was man daraus mache, ein Patentrezept gebe es nicht. In
erster Linie handele es sich um Forderungen, die zum größten Teil überhaupt
nicht einbringbar sind.
Herr Straub fügt hinzu, man habe dieselben
Probleme wie andere Landkreise auch. 2008 habe man aus dem kameralen Haushalt in
die kaufmännische Buchführung umgestellt. Forderungen, die einklagbar sind und
die man in den nächsten Jahren einklagen könne, sollen in die Forderungen
eingestellt werden. Man habe sich dann festgelegt, dass Forderungen von Jugend-
und Sozialamt eingestellt werden, wenn eine Zahlung in den nächsten Jahren zu
erwarten ist. Er vergleicht mit dem Landkreis Landsberg, der diese Forderungen als
Sonderabschreibung in Abgang gestellt habe (Buchverlust), was heißt, man müsse
diesen Betrag über die Kreisumlage holen, und nicht über den verminderten
Gewinn. Als Kämmerer möchte er in der jetzigen Situation und der jetzigen
Kreisumlage nicht 1% Kreisumlageerhöhung zumuten. Zum Forderungsmanagement sei
die Organisation gefragt.
Kreisrat Dr. Linduschka dankt dem gesamten
Rechnungsprüfungsausschuss, auch für die sachorientierte Kommunalpolitik. Zu
den offenen Forderungen bemerkt er, er halte es für bedenklich, die
Sachbearbeiter hier herauszulassen, da diese den größten Sachverstand haben und
die Fälle am besten kennen. Andererseits würde er es begrüßen, wenn etwas
darüber gesetzt werde, was zu einer sauberen Arbeit anrege. Es wäre schön, wenn
ein Ergebnisbericht darüber folge.
Kreisrat Schötterl erklärt sich erstaunt über
die Möglichkeit, dass es zu solch einer Summe kommen konnte. Die
Überprüfbarkeit sei nicht gegeben - festsetzen, erheben, gegebenenfalls
unmittelbar niederschlagen.
Kreisrat Frey erklärt, er habe den Eindruck,
dass hier strukturelle Mängel vorliegen, die es zu solchen Forderungen kommen
lassen. Er finde, bevor man nun hier eine Entlastung erteile, müsse man zuerst
die Konsequenzen ableiten.
Daraufhin antwortete Landrat Schwing, es sei
ein etwas falscher Eindruck entstanden. Das sei in jedem Landratsamt so und es
handele sich nicht um strukturelle Mängel. Man habe Leistungen zu erbringen,
bei denen man von vorneherein weiß, dass man sie zum größten Teil nicht
zurückfordern kann.
Kreisrat Andre äußert Respekt vor der Arbeit
des Rechnungsprüfungsausschusses, auch für die mutige Darstellung. Er erwarte
auch ein Feedback zu den Verbesserungsmöglichkeiten, aber strukturelle Mängel
liegen wohl eher in der Gesellschaft.
Herr Wöber ergänzt, feststehenden Forderungen
werden zum Teil nicht zum Soll gestellt, weil sie uneinbringbar sind. Solche Fälle
gibt es. Inzwischen habe man aber eine Forderungsstelle im Sozialamtsbereich
geschaffen, die es schon einige Jahre gebe. Ihm sei es wichtig, dass diese
Stelle aufrechterhalten werde. Nach seinen Berechnungen komme mehr hinein, als
die Stelle koste.
Landrat Schwing bemerkt, diese Stelle wolle
niemand abschaffen, natürlich werde diese Stelle beibehalten.
Herr Straub fügt hinzu, die Fälle werden in
Bezug auf Verjährung geprüft. Die Leute im Landratsamt arbeiten gewissenhaft
daran.
Kreisrat Dr. Schüren dankt ihm für die
bilanzielle Bedeutung, aber man müsse das Problem in den Fokus nehmen, damit
diese Altfälle in Zukunft nicht mehr auftreten können. Der
Rechnungsprüfungsausschuss habe ein Problem angeschnitten. Es gehe nicht um
Schuldzuweisung, sondern um die Lösung des Problems.
Landrat Schwing antwortet daraufhin, die
Doppik habe hier bereits Änderungen gebracht. Hier gehe es um die Altfälle. Der
Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses werde geprüft.
Der Kreistag fasst mehrheitlich den
Beschluss:
Der Kreistag erteilt für 2011 die Entlastung
nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht
zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2011 des Landkreises
Miltenberg.