Tagesordnungspunkt
TOP Ö 9: Beschluss über die Ergebnisverwendung 2009 und 2010
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.07.2013 KT/003/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Straub erläutert, nach § 24 Abs. 2
KommHV-Doppik sind Jahresüberschüsse der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen. Der Kreistag hat über die Ergebnisverwendung zu
entscheiden.
Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in
späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der
Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.
Die Jahresüberschüsse 2009 (8.450.180,75 €) und 2010 (6.646.665,53 €)
wurden bereits der Ergebnisrücklage zugeführt.
Mit heutigem Beschluss - Jahresabschluss
2011 Verwendung des Jahresüberschusses -
wurde auch das Jahresergebnis
2011 (4.848.992,88 €) der Ergebnisrücklage zugeführt.
Im Haushaltsjahr 2012 wurde ein Jahresüberschuss von 3.325.960,59 €
erzielt.
Somit schlägt die Verwaltung dem Kreistag vor, die Jahresergebnisse
2009 und 2010 von der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage zu
überführen.
Der Kreistag fasst einstimmig den
Beschluss:
Die Jahresergebnisse 2009 und 2010 i.H.v. insgesamt 15.096.846,28 €
werden aus der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage überführt.