Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Beschluss über die Ergebnisverwendung 2009 und 2010

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.07.2013   KT/003/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Straub erläutert, nach § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik sind Jahresüberschüsse der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Kreistag hat über die Ergebnisverwendung zu entscheiden.

 

Jahresüberschüsse, die der Ergebnisrücklage zugeführt werden, stehen in späteren Jahren zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen entsprechend der Regelung des § 24 Abs. 3 KommHV-Doppik zur Verfügung.

 

Die Jahresüberschüsse 2009 (8.450.180,75 €) und 2010 (6.646.665,53 €) wurden bereits der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Mit heutigem Beschluss - Jahresabschluss 2011 Verwendung des Jahresüberschusses - wurde auch das Jahresergebnis 2011 (4.848.992,88 €) der Ergebnisrücklage zugeführt. 

 

Im Haushaltsjahr 2012 wurde ein Jahresüberschuss von 3.325.960,59 € erzielt.

 

Somit schlägt die Verwaltung dem Kreistag vor, die Jahresergebnisse 2009 und 2010 von der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage zu überführen.

 

Der Kreistag fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Die Jahresergebnisse 2009 und 2010 i.H.v. insgesamt 15.096.846,28 € werden aus der Ergebnisrücklage in die Allgemeine Rücklage überführt.

 

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