Tagesordnungspunkt
TOP Ö 4: Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020, Kapitel Windenergie;
Anhörung betroffener Verbandsmitglieder des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain im Rahmen der Abstimmung gem. Art. 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayLplG
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2013 KA/003/2013 |
Beschluss: | mehrheitlich beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Pache erläutert anhand des Planentwurfes
(welcher samt Kartenmaterial und Umweltbericht unter folgender Adresse im
Internet abrufbar: http://www.regionalverband-heilbronn-franken.de/rp_teilfortschreibung_wind.html
ist):
Der Regionale Planungsverband Bayerischer
Untermain - Region 1, Aschaffenburg,
hat die betroffenen Verbandsmitglieder um Stellungnahme zur Teilfortschreibung
des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020, Kapitel Windenergie, bis 02.08.2013
aufgefordert.
Das Vorranggebiet
02_TBB liegt außerhalb des Landkreises Miltenberg im Geltungsbereich der benachbarten
Stadt Freudenberg. Die Stadt Freudenberg hat bereits am 23.08.2012 einen
Planentwurf zur Änderung ihres Flächennutzungsplanes – Teilfortschreibung
Windkraft - dem Landratsamt Miltenberg zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem
Planentwurf ist die Potentialfläche 01 mit der Fläche 02_TBB der
Teilfortschreibung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 identisch.
II.
Stellungnahmen
Im Anhörungsverfahren wurden die Untere Naturschutzbehörde, die Untere
Wasserrechtsbehörde sowie das Sachgebiet Immissionsschutz beteiligt. Folgende
Stellungnahmen wurden abgegeben:
1.
Natur- und Landschaftsschutz
Die
zukünftig auf diesen Flächen errichteten Windkraftanlagen wirken raumoptisch
weit in die auf bayerischer Seite liegenden Landschaftsschutzgebiete „Spessart“
und „Bayer. Odenwald“ ein. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren
Windkraftanlagen ausgehenden negativen Auswirkungen auf den Schutzzweck „Landschaftsbild
sind bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen zu
berücksichtigen und müssen in die Bewertung/Abwägungskriterien einfließen.
Insbesondere für die Vorrangfläche 002_TBB Nördlich Freudenberg-Rauenberg
sind negative Auswirkungen auf das Maintal und das Landschaftsschutzgebiet
„Spessart“, in denen sich im weiten Umkreis in nördlicher und westlicher
Richtung keine Windenergieanlagen befinden, zu erwarten.
2.
Immissionsschutz
Dem Landkreis Miltenberg benachbart ist das
Vorranggebiet Kennziffer 02_TBB. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind
beim Betrieb von Windkraftanlagen vorrangig Belange des Lärmschutzes und
„ähnlicher Umwelteinwirkungen“ (§ 3 Abs.2 BImSchG) wie bewegter Schattenwurf
sowie Belange von Lichteinwirkungen durch Reflexionen berührt. Bei der
Beurteilung der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen (WKA) gelten die Immissionsrichtwerte für die Summe der
Geräusche aller Anlagen, die auf den Immissionsort einwirken. Da bei der
Abgrenzung von Vorranggebieten für Windenergienutzung die genauen Aufstellungsorte
und Schallimmissionsdaten der künftigen Windkraftanlagen noch nicht bekannt
sind, sollten ausreichende Schutzabstände den Schutz der Wohnbevölkerung, vor
allem hinsichtlich der Schallimmissionen gewährleisten. Insbesondere bei
Abständen zu Wohnbauflächen sollten die Abstände auch zu reinen Wohngebieten in
der verbindlichen Bauleitplanung passen.
III. Zusammenfassende Würdigung
Das Vorranggebiet 02_TBB liegt außerhalb des
Landkreises Miltenberg im Geltungsbereich der benachbarten Stadt Freudenberg.
Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden gegenüber der Ausweisung von
Vorrangflächen für Windkraftanlagen im benachbarten Gemeindegebiet Freudenberg Bedenken erhoben, zumal von den
Windkraftanlagen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über die
Gemarkungsgrenze hinaus ausgeht.
Kreisrat Dr. Schüren äußert, er könne hier
nicht zustimmen, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien und es sich
lediglich um ästhetische Gründe handele. Er verweist auf die Energiewende und
daher habe er keine Bedenken.
Landrat Schwing weist auf den
Landschaftsschutz hin.
Kreisrat Michael Berninger bestätigt, dass
die Energiewende das Ziel sei, aber man ebenso den Landschaftsschutz als Ziel
habe. Solange es möglich sei, versuche man beide Ziele parallel zu erreichen.
Sei dies aber nicht mehr möglich, müsse man irgendwann Abstriche beim
Landschaftsschutz machen.
Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Fahn erklärt
Frau Ott, es gehe darum, die Sichtweise des Landkreises Miltenberg
vorzubringen, es sei eine Anhörung. Die Wirkung auf bayerischer Seite sei auch
nicht unerheblich. Ein Ablehnen seitens des Landkreises Miltenberg sei gar
nicht möglich, es sei eine Abwägungsentscheidung.
Kreisrat Scherf erklärt, er stimme
grundsätzlich zu, man müsse aber aufpassen, dass es sich nicht nur um
Lippenbekenntnisse handele und man sich nicht widerspreche. Er äußerte sich
positiv zur Wortmeldung von Kreisrat Michael Berninger, irgendwann müsse man
Farbe bekennen.
Landrat Schwing widerspricht, es gehe erst
einmal um die Anlagen außerhalb der Naturparks. Mittlerweile seien es 15 im
Landkreis, und man habe keine Probleme gehabt. Es gehe darum, was passiere,
wenn Flächen nicht ausreichen.
Kreisrat Dr. Linduschka ist gegen das Vorbringen
von Bedenken. Die Formulierung sei schwammig und außerdem handele es sich um
ein anderes Bundesland. Weiterhin seien die ästhetischen Kriterien hoch
gehängt.
Kreisrat Reinhard bemerkt, ihm fehle bei der
Formulierung lediglich der Bezug auf die eigenen Definitionen.
Nachdem man sich auf eine Anpassung des
Beschlusstextes geeinigt hat, fasst der Kreisausschuss mehrheitlich folgenden
Beschluss:
Unter
Beachtung der in der Stellungnahme des Landratsamtes aufgeführten Hinweise
bestehen Bedenken gegen die Änderung des Regionalplanes, da das Landschaftsbild
in der bay. Naturparkverordnung Spessart und dem derzeit gültigen Regionalplan
Bay. Untermain besonders geschützt ist. Die von den naturgemäß hohen,
weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden landschaftsbildbezogenen
negativen Auswirkungen auf das Maintal und das Landschaftsschutzgebiet Spessart
sollten bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in die
Abwägungskriterien einfließen.