Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020, Kapitel Windenergie;
Anhörung betroffener Verbandsmitglieder des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain im Rahmen der Abstimmung gem. Art. 16 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayLplG

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2013   KA/003/2013 
Beschluss:mehrheitlich beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Pache erläutert anhand des Planentwurfes (welcher samt Kartenmaterial und Umweltbericht unter folgender Adresse im Internet abrufbar: http://www.regionalverband-heilbronn-franken.de/rp_teilfortschreibung_wind.html ist):

 

Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain - Region 1, Aschaffenburg, hat die betroffenen Verbandsmitglieder um Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020, Kapitel Windenergie, bis 02.08.2013 aufgefordert.

 

Das Vorranggebiet 02_TBB liegt außerhalb des Landkreises Miltenberg im Geltungsbereich der benachbarten Stadt Freudenberg. Die Stadt Freudenberg hat bereits am 23.08.2012 einen Planentwurf zur Änderung ihres Flächennutzungsplanes – Teilfortschreibung Windkraft - dem Landratsamt Miltenberg zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem Planentwurf ist die Potentialfläche 01 mit der Fläche 02_TBB der Teilfortschreibung des Regionalplanes Heilbronn-Franken 2020 identisch.

 

II. Stellungnahmen

Im Anhörungsverfahren wurden die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasserrechtsbehörde sowie das Sachgebiet Immissionsschutz beteiligt. Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:

 

1. Natur- und Landschaftsschutz

Die zukünftig auf diesen Flächen errichteten Windkraftanlagen wirken raumoptisch weit in die auf bayerischer Seite liegenden Landschaftsschutzgebiete „Spessart“ und „Bayer. Odenwald“ ein. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden negativen Auswirkungen auf den Schutzzweck „Landschaftsbild sind bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen zu berücksichtigen und müssen in die Bewertung/Abwägungskriterien einfließen. Insbesondere für die Vorrangfläche 002_TBB Nördlich Freudenberg-Rauenberg sind negative Auswirkungen auf das Maintal und das Landschaftsschutzgebiet „Spessart“, in denen sich im weiten Umkreis in nördlicher und westlicher Richtung keine Windenergieanlagen befinden, zu erwarten.

 

2. Immissionsschutz

Dem Landkreis Miltenberg benachbart ist das Vorranggebiet Kennziffer 02_TBB. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht sind beim Betrieb von Windkraftanlagen vorrangig Belange des Lärmschutzes und „ähnlicher Umwelteinwirkungen“ (§ 3 Abs.2 BImSchG) wie bewegter Schattenwurf sowie Belange von Lichteinwirkungen durch Reflexionen berührt. Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen (WKA) gelten die Immissionsrichtwerte für die Summe der Geräusche aller Anlagen, die auf den Immissionsort einwirken. Da bei der Abgrenzung von Vorranggebieten für Windenergienutzung die genauen Aufstellungsorte und Schallimmissionsdaten der künftigen Windkraftanlagen noch nicht bekannt sind, sollten ausreichende Schutzabstände den Schutz der Wohnbevölkerung, vor allem hinsichtlich der Schallimmissionen gewährleisten. Insbesondere bei Abständen zu Wohnbauflächen sollten die Abstände auch zu reinen Wohngebieten in der verbindlichen Bauleitplanung passen.

 

III. Zusammenfassende Würdigung

Das Vorranggebiet 02_TBB liegt außerhalb des Landkreises Miltenberg im Geltungsbereich der benachbarten Stadt Freudenberg. Von Seiten des Landratsamtes Miltenberg werden gegenüber der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen im benachbarten Gemeindegebiet Freudenberg Bedenken erhoben, zumal von den Windkraftanlagen eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes über die Gemarkungsgrenze hinaus ausgeht.

 

 

Kreisrat Dr. Schüren äußert, er könne hier nicht zustimmen, wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt seien und es sich lediglich um ästhetische Gründe handele. Er verweist auf die Energiewende und daher habe er keine Bedenken.

 

Landrat Schwing weist auf den Landschaftsschutz hin.

 

Kreisrat Michael Berninger bestätigt, dass die Energiewende das Ziel sei, aber man ebenso den Landschaftsschutz als Ziel habe. Solange es möglich sei, versuche man beide Ziele parallel zu erreichen. Sei dies aber nicht mehr möglich, müsse man irgendwann Abstriche beim Landschaftsschutz machen.

 

Auf Rückfrage von Kreisrat Dr. Fahn erklärt Frau Ott, es gehe darum, die Sichtweise des Landkreises Miltenberg vorzubringen, es sei eine Anhörung. Die Wirkung auf bayerischer Seite sei auch nicht unerheblich. Ein Ablehnen seitens des Landkreises Miltenberg sei gar nicht möglich, es sei eine Abwägungsentscheidung.

 

Kreisrat Scherf erklärt, er stimme grundsätzlich zu, man müsse aber aufpassen, dass es sich nicht nur um Lippenbekenntnisse handele und man sich nicht widerspreche. Er äußerte sich positiv zur Wortmeldung von Kreisrat Michael Berninger, irgendwann müsse man Farbe bekennen.

 

Landrat Schwing widerspricht, es gehe erst einmal um die Anlagen außerhalb der Naturparks. Mittlerweile seien es 15 im Landkreis, und man habe keine Probleme gehabt. Es gehe darum, was passiere, wenn Flächen nicht ausreichen.

 

Kreisrat Dr. Linduschka ist gegen das Vorbringen von Bedenken. Die Formulierung sei schwammig und außerdem handele es sich um ein anderes Bundesland. Weiterhin seien die ästhetischen Kriterien hoch gehängt.

 

Kreisrat Reinhard bemerkt, ihm fehle bei der Formulierung lediglich der Bezug auf die eigenen Definitionen.

 

Nachdem man sich auf eine Anpassung des Beschlusstextes geeinigt hat, fasst der Kreisausschuss mehrheitlich folgenden

 

Beschluss:

 

Unter Beachtung der in der Stellungnahme des Landratsamtes aufgeführten Hinweise bestehen Bedenken gegen die Änderung des Regionalplanes, da das Landschaftsbild in der bay. Naturparkverordnung Spessart und dem derzeit gültigen Regionalplan Bay. Untermain besonders geschützt ist. Die von den naturgemäß hohen, weithin sichtbaren Windkraftanlagen ausgehenden landschaftsbildbezogenen negativen Auswirkungen auf das Maintal und das Landschaftsschutzgebiet Spessart sollten bei der Auswahl der Vorrangflächen für Windenergieanlagen in die Abwägungskriterien einfließen.

 

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