Tagesordnungspunkt
TOP Ö 11: Rechnungsjahr 2011 - Erteilung der Entlastung
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.07.2013 KA/003/2013 |
Beschluss: | einstimmig beschlossen |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Wöber erklärt, der Jahresabschluss 2011
wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach
Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses
anschließend die Entlastung erteilt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2013 dem
Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2011 die Entlastung nach Art. 88
Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.
Der Kreisausschuss fasst einstimmig den
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
für 2011 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat
Bayern zu erteilen.
Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht
zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2011 des Landkreises
Miltenberg.