Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Rechnungsjahr 2011 - Erteilung der Entlastung

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.07.2013   KA/003/2013 
Beschluss:einstimmig beschlossen
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wöber erklärt, der Jahresabschluss 2011 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Nach Art. 88 LKrO kann nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung des Jahresabschlusses anschließend die Entlastung erteilt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2013 dem Kreisausschuss und dem Kreistag empfohlen, für 2011 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

 

Der Kreisausschuss fasst einstimmig den

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, für 2011 die Entlastung nach Art. 88 Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern zu erteilen.

Grundlage dieses Vorschlags ist der Bericht zur örtlichen Prüfung des doppischen Jahresabschlusses 2011 des Landkreises Miltenberg.

 

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